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Vertrag über die Herstellung der Turanischen Einheit (Einheitsvertrag)

§ 1) Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, der Einheit und Freiheit des gesamten Turanischen Volkes zu dienen, vereinigen sich die souveränen Staaten Großturanien, Kleinturanien, Nordturanien, Ostturanien, Westturanien und Neuturanien aus freien Stücken zur Föderation Turanischer Republiken.

§ 2) Das Turanische Volk hat damit in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Turaniens vollendet. Daher übertragen die unterzeichnenden Staaten vom Tage des Inkrafttretens dieses Vertrages an ihre verfassungsmäßigen Vollmachten an die Föderation.

§ 3) Die Föderation Turanischer Republiken und ihre Bürger bekennen sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft. Sie äußern daher das tiefe Bedürfnis, dem Frieden und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.

Für das vereinigte Turanische Volk:

Sigurd Thorwald
Dr. Magnus Franke
Hartung von Marsa
Markus Harkon
Gaius Julius von Tronje
Dr. Cleopatra Burg

Gegeben zu Turan am 18.10.2002