Das werde ich dann machen oder möchtest du?
Das Innenministerium informiert: Bürgerstatus
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Es müsste im Idealfall jemand ernannt werden.
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Das ist richtig, aber im Moment hoffe ich noch, dass eine Rückmeldung von ihm kommt, wie es bei ihm weitergeht. Ansonsten werde ich den Fall vors Gericht bringen und dann die Stelle ausschreiben.
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Bevor der Fall vors Gericht kommt, brauchen wir nen neuen Föderationsanwalt...
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Warum? Laut Prozessordnung kann das jeder Bürger, außerdem bin ich als Justizminister wohl der direkte Vorgesetze des Anwalts und sollte es daher zumindest kurzfristig selber übernehmen können.
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Zitat
Original von Onkel Ho
Laut Prozessordnung kann das jeder Bürger
Da sollten wir lieber noch mal genau nachlesen -
Zitat
Allgemeine Prozessordnung i.d.F. vom 29.08.2005
Teil 1: Generelle rechtliche Bestimmungen
§ 1) Einreichung einer Klage oder eines Antrages
Jeder Bürger der Föderation Turanischer Republiken, jede öffentliche oder private Einrichtung ist berechtigt, vor einem turanischen Gerichte einen Antrag zu stellen oder Klage einzureichen. Die Anträge werden von einem zuständigen Richter geprüft. Dieser entscheidet über Zulassung oder Abweisung des Antrages. Personen, welche nicht Bürger der Föderation sind, können ihr Klagebegehren bei der zuständigen Föderations- bzw. Staatsanwaltschaft bekannt geben. Diese prüft den Sachverhalt und erhebt gegebenenfalls Klage. In diesem Fall kann der Antragsteller als Nebenkläger im Verfahren benannt werden.§ 1a) Bekanntmachung eines Prozesses
Ein Prozess vor einem turanischen Gericht ist mindestens 120 Stunden vor seiner Eröffnung anzukündigen, um den Beteiligten genügend Zeit zu geben, sich auf die Verhandlung vorzubereiten.§ 1b) Vertretung vor Gericht
Die Beteiligten eines Prozesses können sich vor Gericht von einem Rechtsbeistand vertreten oder unterstützen lassen. Dies gilt nicht für den zuständigen Richter.§ 2) Ablauf der Prozesse
Der Prozess wird vom Vorsitzenden Richter oder einem anderen beauftragten Richter eröffnet. Die beiden Parteien werden aufgefordert, innerhalb von 120 Stunden nach Eröffnung des Prozesses ihre Positionen vorzutragen. Danach können sich gemäß § 3 innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist Zeugen zu Wort melden. Der Antragsteller hält sein Schlussplädoyer zuerst. Daraufhin folgt das des Prozessgegners. Das Gericht kommt schließlich innerhalb einer Woche zu einem Urteil, das ausführlich begründet sein muss.§ 3) Zeugen
An geeigneter Stelle werden bei Bedarf Zeugen durch das Gericht dazu aufgerufen, sich zu Wort zu melden. Nachdem das Gericht zur Aussage von Zeugen aufgerufen hat, können sich diese innerhalb einer zuvor festgesetzten Frist beim Gericht melden und ihre Aussage machen. Diese Frist muss mindestens 72 Stunden betragen und kann bei Bedarf durch das Gericht verlängert werden.§ 4) Berufung und Revision
Die Rechtsmittel der Berufung oder der Revision sind innerhalb eines Zeitraumes von einer Woche nach Beendigung des Prozesses bei der nächsthöheren Gerichtsinstanz einzulegen. Gegen Entscheidungen des Obersten Föderationsgerichtes sind diese Rechtsmittel nicht zulässig.Teil 2: Strafprozessverfahren
§ 5) Abweichend von § 2 hat während eines Strafprozesses die Staats- bzw. Föderationsanwaltschaft ihre Anklageschrift innerhalb von 72 Stunden nach Eröffnung des Prozesses zu verlesen. Eine erste Stellungnahme des Beklagten hat innerhalb weiterer 72 Stunden zu erfolgen.
§ 6) Die Staats- bzw. Föderationsanwaltschaft kann in bestimmten Fällen eine Nebenklage zulassen, sofern eine direkte Verbindung zu der verhandelten Straftat besteht. Die Nebenklage kann sich gemäß § 1b von einem Rechtsbeistand vertreten oder unterstützen lassen.
Teil 3: Inaktivitätsprozesse
§ 7) Bei Prozessen wegen Inaktivität gilt die Inaktivität als erwiesen, wenn sich der Beklagte oder sein Rechtsbeistand unentschuldigt innerhalb von 120 Stunden nach Eröffnung des Prozesses nicht zu Wort gemeldet hat.
§ Es liegt im Ermessen des zuständigen Richters, bei Prozessen wegen Inaktivität auf die Anhörung von Zeugen zu verzichten.
Da im Dritten Teil der Föderationsanwalt nicht erwähnt ist, gehe ich davon aus, dass er hier grundsätzlich nicht erforderlich ist.
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Zunächst folgendes: §1 bezieht sich augenscheinlich nur auf die Einreichung einer Klage, umgangssprachlich auch als Anzeige bekannt. In der Tat haben Sie aber insofern recht, als dass nach der Neufassung der Prozessordnung der obig zitierte Teil 3 den Föderationsanwalt nicht (mehr) erwähnt, der ja ansonsten für die Vertretung des Staates, sprich der Anklage, zuständig ist. Nun bleibt also die Frage, ob es sich bei den Inaktivitätsprozessen um spezielle, beschleunigte Strafprozesse handelt oder um etwas völlig anderes. Wäre ersteres der Fall, benötigten wir auf jeden Fall einen Föderationsanwalt, bei letzterem hingegen nicht. Gewohnheitsrechtlich tendiere ich persönlich stark zum Strafrecht und empfehle Ihnen, sich selbst zum Föderationsanwalt zu ernennen. Im Rahmen der sowieso geplanten Justizreform müsste dann freilich der fragliche Passus der Prozessordnung konkretisiert werden.
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Ich tendiere dazu, dass die Inaktivitätsprozesse keine Strafprozesse sind, da sie in einem eigenen Dritten Teil und nicht in einem Teil 2b geregelt sind.
Aber ich werde mich bemühen rechtzeitig einen Nachfolger für Herrn Franke zu finden und im Notfall selber als Föderationsanwalt auftreten.
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Das Innenministerium informiert:
-Bürgerstatus-Folgende Personen erhielten heute eine Inaktivitätswarnung:
Franke, Dr. Magnus
Revilo, Christian
Wülpensand, Heidrek von
Swordsman, Shimizu Aeris
Grätsch, Heiko -
Zitat
Original von Sigurd Thorwald
Folgende Personen erhielten heute eine Inaktivitätswarnung:Franke, Dr. Magnus
*schock* -
In der Tat. Ich kann's leider nicht ändern.
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Sehr schade, Herr Franke war immer ein sehr aktiver Bürger und Freund der Wirtschaft.
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Auch wenn mir dies sehr leid tut, denke ich, dass es mir in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird, wieder aktiv in Turanien mitzuarbeiten.
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Dann sollten Sie sich am besten über das Bürgernetz deaktivieren.
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Zitat
Original von Sigurd Thorwald
Dann sollten Sie sich am besten über das Bürgernetz deaktivieren.
Ich habe meinen Status im Bürgernetz nun ebenfalls auf inaktiv gesetzt. Ich habe leider nicht mehr die Zeit, die nötig wäre um mich aktiv zu beteiligen. Das wird sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern, fürchte ich. -
Zitat
Original von Magnus Franke
Ich habe leider nicht mehr die Zeit, die nötig wäre um mich aktiv zu beteiligen. Das wird sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern, fürchte ich.
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Autsch, das schmerzt, wenn einer der wichtigsten Techniker des Landes seine Aktivität massiv einschränkt oder sogar einstellt.
Trotzdem wünsche ich den Herren Franke und Revilo natürlich alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg. Ja und vielleicht können wir die beiden in irgendeiner Zukunft wieder hier begrüßen.
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Das Innenministerium informiert:
-Bürgerstatus-Folgende Person wurden heute wegen Inaktivität deaktiviert:
Wülpensand, Heidrek von
Swordsman, Shimizu Aeris
Grätsch, Heiko -
Shimizu kann nicht mehr teilnehmen. *so*liegt an ihrer Internetanwahl, welche die IP unterdrückt. Dadurch ist eine Anmeldung in Turanien leider nicht möglich...