Ich setze die Wahlen zum Volksrat vom Montag dem 12.9. bis zum Sonntag den 18.9. an. Kandidaturen können hier abgegeben werden.
Volksratswahlen
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Ich darf darauf hinweisen, dass dies ein Verstoß gegen das Wahlgesetz darstellt. Wahlen müssen immer 14 Tage vor Durchführung angekündigt werden.
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Gilt das auch für Wahlen in den Föderationsrepubliken?
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Da es sich nicht auf die Föderationsebene beschränkt, würde ich diese Frage bejahen. Oder gibt es eine abweichende gesetzliche Regelung in Schwion?
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Nein, allerdings gibt es auch kein Gesetz, das die Kompetenzen regelt,
wir wollten mal eines entwerfen, sind jedoch leider nie
dazu gekommen.
Da das Gesetz allerdings ein Föderationsgesetz ist,
kann es eigentlich die Wahlen in Schwion nicht tangieren. -
Da es sich nicht ausdrücklich auf die Föderation beschränkt und keine Kompetenzverteilung vorliegt, wie Sie richtig bemerken, gilt es auch für Schwion.
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Zitat
Original von Sigurd Thorwald
Da es sich nicht ausdrücklich auf die Föderation[...]
Eben deswegen ja.
Meine Lösung:
Ich bringe ein Wahlgesetz ins schwionische Parlament ein
und da es keine Kompetenzverteilung gibt, hätte dieses Rechtsgültigkeit. -
Naja vielleicht sollte man hier eine andere Lösung finden, denn Anlassgesetzgebung ist denke ich zu vermeiden wo es nur geht. Und diese würde nun schon sehr nach einer solchen ausschauen.
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Ich verstehe zwar nicht, warum Wahlen unbedingt eine Woche vorher angekündigt werden sollen, sehe aber keinen Grund, ein Schwionisches Wahlgesetz abzulehnen. Das wäre also eine Möglichkeit.
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Zitat
Original von Max Power
Naja vielleicht sollte man hier eine andere Lösung finden, denn Anlassgesetzgebung ist denke ich zu vermeiden wo es nur geht. Und diese würde nun schon sehr nach einer solchen ausschauen.
Ich halte eine solche Regelung grundsätzlich für sinnvoll. -
Aufgrund des Mangels an anderen Kandidaten gebe ich hiermit meine Kandidatur bekannt.