Hiermit berufe ich die Landesversammlung zu ihrer elften Sitzung ab 05.07.2008 in den Republikanischen Palast in Setterich a.d. Swine ein.
Tagesordnung
Wahl des Landeshauptmanns nach Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung
Weitere Tagesordnungspunkte sind nach der genannten Verfassungsbestimmung für diese Sitzung nicht zulässig.
Wahlvorschläge für das Amt des Landeshauptmanns sind gem. § 2 (2) LVersG bis zum 03.07.2008 hier öffentlich anzuzeigen.