Rechtsakte des Generaladministrators

  • Turanische Föderation
    Der Generaladministrator
    Büro des Generaladministrators


    Ernennungsurkunde



    Nach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.


    Im zweiten Wahlgang der Wahl zum Präsidenten der Föderation vom 27. September bis zum 3. Oktober 2021 ist es keinem der Bewerber gelungen, mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich zu vereinen. Stattdessen erhielten beide Bewerber dieselbe Stimmenzahl. Erhalten die Kandidaten bei einem zweiten Wahlgang dieselbe Stimmenzahl und ist die Ermittlung eines Wahlsiegers dadurch nicht möglich, bestimmt gemäß Paragraf 7 Absatz 3 des Föderationswahlgesetzbuchs der Generaladministrator den Wahlsieger.


    In Übereinstimmung damit bestimme ich hiermit Frau Peta Egmont zur Wahlsiegerin und ernenne sie gemäß Art. 31 Satz 3 der Verfassung zur Präsidentin der Föderation.


    Turan, den 27. Oktober 2021


    Sigurd Thorwald

    Generaladministrator


    Für die Richtigkeit:

    Mina Maria Tettnang

    Urkundsbeamtin der Generaladministratur


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    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

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    Ernennungsurkunde



    Nach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.


    In der Wahl vom 11. April bis zum 17. April 2022 haben die Wähler Frau Peta Egmont in geheimer Abstimmung zur Präsidentin der Föderation bestimmt. In Übereinstimmung mit Art. 31, Satz 3 der Verfassung ernenne ich die Gewählte hiermit zur Präsidentin der Föderation.


    Turan, den 3. Mai 2022


    Sigurd Thorwald

    Generaladministrator


    Für die Richtigkeit:

    Mina Maria Tettnang

    Urkundsbeamtin der Generaladministratur


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    Aufgrund der ChiViD-Infektion des Generaladministrators wird die Vereidigung der Präsidentin ohne Thorwalds Anwesenheit vonstatten gehen müssen. Zu seinem Vertreter bei der Zeremonie in der Hofburg bestimmt das Staatsoberhaupt Attila Saxburger, den Landeshauptmann von Schwion.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

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    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

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    Ernennungsurkunde



    Nach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.


    In der Wahl vom 26. Dezember 2022 bis zum 1. Januar 2023 haben die Wähler Frau Peta Egmont in geheimer Abstimmung zur Präsidentin der Föderation bestimmt. In Übereinstimmung mit Art. 31, Satz 3 der Verfassung ernenne ich die Gewählte hiermit zur Präsidentin der Föderation.


    Turan, den 24. Januar 2023


    Sigurd Thorwald

    Generaladministrator


    Für die Richtigkeit:

    Mina Maria Tettnang

    Urkundsbeamtin der Generaladministratur


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    Sigurd Thorwald
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    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

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    Ernennungsurkunde



    Nach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.


    In der Wahl vom 3. Juli bis zum 9. Juli 2023 haben die Wähler Frau Peta Egmont in geheimer Abstimmung zur Präsidentin der Föderation bestimmt. In Übereinstimmung mit Art. 31, Satz 3 der Verfassung ernenne ich die Gewählte hiermit zur Präsidentin der Föderation.


    Turan, den 31. Juli 2023


    Sigurd Thorwald

    Generaladministrator


    Für die Richtigkeit:

    Mina Maria Tettnang

    Urkundsbeamtin der Generaladministratur


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    Sigurd Thorwald
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    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

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    Nach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.


    In der Wahl vom 18. März bis zum 24. März 2024 haben die Wähler Frau Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser in geheimer Abstimmung zur Präsidentin der Föderation bestimmt. In Übereinstimmung mit Art. 31, Satz 3 der Verfassung ernenne ich die Gewählte hiermit zur Präsidentin der Föderation.


    Turan, den 25. März 2024


    Sigurd Thorwald

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    Mina Maria Tettnang

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    Julius Langbehn

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