Ernennungsurkunde
Nach Art. 31 der Verfassung der Turanischen Föderation wird der Präsident der Föderation von allen Bürgern, die im Wählerverzeichnis registriert sind, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Der Gewählte ist vom Generaladministrator zu ernennen.
Im zweiten Wahlgang der Wahl zum Präsidenten der Föderation vom 27. September bis zum 3. Oktober 2021 ist es keinem der Bewerber gelungen, mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich zu vereinen. Stattdessen erhielten beide Bewerber dieselbe Stimmenzahl. Erhalten die Kandidaten bei einem zweiten Wahlgang dieselbe Stimmenzahl und ist die Ermittlung eines Wahlsiegers dadurch nicht möglich, bestimmt gemäß Paragraf 7 Absatz 3 des Föderationswahlgesetzbuchs der Generaladministrator den Wahlsieger.
In Übereinstimmung damit bestimme ich hiermit Frau Peta Egmont zur Wahlsiegerin und ernenne sie gemäß Art. 31 Satz 3 der Verfassung zur Präsidentin der Föderation.
Turan, den 27. Oktober 2021
Sigurd Thorwald
Generaladministrator
Für die Richtigkeit:
Mina Maria Tettnang
Urkundsbeamtin der Generaladministratur