L-Bau, Zentralsitz

  • Die Holger-Bohr-Straße 12c, ein ruhiges Geschäftsviertel mit mehreren Bürogebäuden und Blick auf den Domplatz


    Kommt zum Gebäude und fragt an der Rezeption nach dem Geschoss und der Zimmernummer. Die Rezeptionistin teilt ihm mit das sein Büro im 2. Geschoss Zimmer 213 liegt. Prompt macht er sich auf den Weg

  • Guten Abend Herr Abeken,


    was ich um diese Zeit noch im Büro mache?
    Ich arbeite an einem Entwurf für die Straßenverordnung. :)

  • Herr Zweigelt, um nicht zu persönlich zu werden aber Ihrer Dienstherrin, der Turanischen Republik, ist vor allem auch an einem intakten Privatleben gelegen. Aber ich möchte Sie nicht in Ihrem Elan bremsen.
    Wie kommen Sie voran? Haben Sie sich die alte Übergangsverordnung mal angesehen?

  • Keine angst Überstunden sind nicht so meine Sache, ich arbeite meist nur 3-4 mal im Monat länger als die üblichen 8 Stunden :)


    Ja ich habe mir die alte Übergangsverordnung angesehen, im Prinzip könnte man diese 1:1 mit ein ein paar kleinen Korrekturen übernehmen.
    Die Frage ist halt ob der Landesbetrieb Bau nur dem ehem. Freistaat gehört bzw. für diesen zuständig ist, oder im Eigentum der Republik ist und somit für das gesamte Gebiet der Republik zuständig ist.

  • Machen Sie sich über die Stunden keine Sorgen. Die verfallen zum Quartalsende, wenn Sie keinen Antrag zur Übernahme bei mir einreichen. :D


    Der L-Bau sollte in meinem Geschäftsbereich übernommen werden. Die Regelungen sollten für die gesamte Republik gelten. Das wird Ärger bedeuten, mit den Ländern, aber mal sehen wie wir das lösen...

  • Hmm..dazu fiele mir ein dass wir einen Entwurf für ein Errichtungsgesetz machen, in dem festgelegt wird dass die L-Bau in Ihren zuständigkeitsbereich fällt und lediglich Bau-Stützpunkte mit Baumaterial/Bautrupps in den Ländern unterhält.
    Die Straßenverordnung sollte aber als eigenes Gesetzes REpublikweit gelten.


    Einen Entwurf für die Straßenverordnung haben Sie heute abend auf dem Tisch, das Errichtungsgesetz wird etwas länger dauern.


    Achja, da fällt mir ein...hätte Ihr Ressort etwas gegen ein Behördeneigenes bzw. Ressort-eigenes Institut für Werkstofftechnik & Alternative Energien einzurichten, es würde dazu dienen Umweltfreundliche und teilweise Biologisch unschädl. Baumaterialien und Energiegewinnung zu entwickeln.


  • Na Moment, die Reihenfolge ist nicht korrekt. Wir brauchen erst das Errichtungsgesetz und auf dessen Grundlage die Verordnung.
    Ohne gesetzliche Grundlage habe ich keine Ermächtigung diese Verordnung in Kraft zu setzen. Verstehen Sie was ich meine?

  • Oh, verzeiehn Sie da habe ich wohl etwas durcheinander gebracht. Zuerst das Errichtungsgesetz und dann die Verordnung genau.

  • Ist aber genauso gut, wenn Sie zuerst die Verordnung fertig haben. Keine Sorge.
    Was dieses Institut anbelangt, gerne. Bitte legen Sie mir doch dazu eine kurze Liste mit Aufgaben vor, die dort wahrgenommen würden.