trägt sich auch gleich ein
Wählerverzeichnis eröffnet
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sich reintragseln tut
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trägt sich ein
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Ich möchte mich eintragen. Wer reicht mir einen Kugelschreiber?
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legt einen Kuli mit dem Werbeslogan "Freiheit für die Fische" hin
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Trägt sich ins Wählerverzeichnis ein.
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Th. Gizblo
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Zitat
Original von Lars Thomasson
legt einen Kuli mit dem Werbeslogan "Freiheit für die Fische" hinDanke
unterschreibt
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trägt sich ein
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Trägt sich ebenfalls ein
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H. Abeken
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Das Wählerverzeichnis schließt heute um 24:00 Uhr. Wer sich noch nicht eingetragen hat, möge das jetzt bitte tun.
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Eintrag
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Das Wählerverzeichnis wird geschlossen. Ich stelle fest, dass die folgenden Personen eingetragen sind:
Heinrich Abeken
Markus Freinberger
Thomas Gizblo
Friedrich Ho
Patrick Krenn
Diktatus Marius
Rosemary of Roscommon
Lars Thomasson
Sigurd Thorwald
Annelies Türmer -
Gebt mir ein M !
Gebt mir ein I !
Gebt mir ein S !
Gebt mir ein T !MIST, verpennt.
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Das kommt davon ,wenn man zu lange Strandurlaub macht ...
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Nachbeantragen.....
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Ach das geht vielleicht auch mal 3 Monate ohne mich in der NV.
nimmt seine Siebensachen und geht hinüber in sein hübsches Büro im Gericht.
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Da ich derzeit in der NV kein Rederecht habe, möchte ich mich hier mal kurz zu der Diskussion um meine Person und das Wählerverzeichnis äußern.
Ich gebe Herrn Gizblo Recht, wenn er die Einhaltung der von uns selbst beschlossenen Gesetze anmahnt. Das dürfte bei meiner Funktion auch nicht anders zu erwarten sein. Auch Herrn Thomassons und Herrn Abekens Intentionen kann ich gut nachvollziehen und ich bedanke mich auch für des ersteren Initiative. Ich möchte schon gern Mitglied der Nationalversammlung sein, jedoch auf rechtlich sauberer Grundlage. Und die gibt unser "Gesetz über die Staatsangehörigkeit und das Wählerverzeichnis" doch auch ohne irgendwelche Auslegungen oder Interpretationen her.
Wenn jemand, so wie ich diesmal, die regelmäßige Eintragung in das Wählerverzeichnis versemmelt, bleibt er grundsätzlich erst einmal für dieses Kalendervierteljahr außen vor. Das ist gut und richtig so und war auch so beabsichtigt, damit die Zahl der "Karteileichen" im Wählerverzeichnis nicht mal überhand nimmt. Und davon sollte es grundsätzlich auch keine Ausnahme geben.
Der § 7 des Gesetzes ermöglicht dann solchen Träumerle wie mir wiederum die Möglichkeit, doch noch ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, wenn sich in der NV jemand bereit findet einen entsprechenden Antrag zu stellen, was in meinem Fall dankenswerterweise Herr Thomasson getan hat, und die Mehrheit der aktiven und nicht vergesslichen Mitglieder der Nationalversammlung dies beschließen. Es liegt dann einfach in den Händen der NV-Mitglieder zu entscheiden, ob sie denjeneigen, der seiner staatsbürgerlichen Grundpflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist für das Kalendervierteljahr in ihren Reihen haben möchten. Und auch das ist gut und richtig und bedarf meiner Überzeugung nach keiner Änderung. Das Verfahren ist recht eindeutig und auch nicht zu beanstanden.
Die einzige Änderung des Gesetzes, die vielleicht anzudenken wäre ist der Falll, dass jemand während des Eintragungszeitraums angekündigt und damit entschuldigt abwesend ist. Für diesen Fall sollte es meines Erachtens nach ein einfaches Verfahren ohne Zustimmungserfordernis der gesamten NV zur nachträglichen Aufnahme ins Wählerverzeichnis geben.
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Das unterschreibe ich!