ZitatAlles anzeigen2. Gesetz zur Änderung der Verfassung
§ 1 Änderung von Art. 22
Art. 22 Satz 3 wird gestrichen.
§ 2 Änderung von Art. 26
Art. 26 Satz 2 wird gestrichen.
§ 3 Änderung von Art. 44
(1) Art. 44 Satz 1 wird wie folgt neugefasst
"Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden von der Nationalversammlung gewählt."
(2) Art. 44 Satz 2 wird gestrichen.
§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.