Ist gerade in sein Mobiltelefon vertieft und schreckt hoch
Oh, verzeihung signurs.
Schnappt sich den Vertrag und unterzeichnet diesen
Vertrag zwischen
der Regierung Seiner Majestät des Radesha-Radesha von Bengali
– nachfolgend Bengali genannt –
und
dem Tuwa-Konsortium
1. Bengali richtet im Gebiet Tawal-Tuwa eine Sonderwirtschaftszone ein. Sie beginnt zehn Kilometer östlich der bengalischen Ozean-Küste und endet an einer gedachten Linie, welche in Nord-Süd-Richtung 15 Kilometer westlich des Ausflusses des Tannu-Tuwa aus dem Tawal-Nur verläuft. Die Flussniederungen zu beiden Seiten des Tannu-Tuwa bis zu einer Entfernung von drei Kilometern von beiden Flussufern sind nicht Teil der Sonderwirtschaftszone.
2. In der unter 1. genannten Sonderwirtschaftszone gewährt Bengali dem Tuwa-Konsortium das alleinige Recht des Rohstoffabbaus. Das Konsortium unterliegt bengalischer Rechtsprechung.
3. Gewinne, die das Tuwa-Konsortium aus dem Abbau und der Weiterverarbeitung der Rohstoffe sowie dem Handel mit ihnen erzielt, fließen zu 30 Prozent der Staatskasse des Staates Bengali zu.
4. Das Tuwa-Konsortium verpflichtet sich, an in beiderseitigem Einvernehmen festgelegter Stelle an der Ozean-Küste einen modernen Seehafen zu errichten und zu betreiben. Diesen kann Bengali jederzeit unentgeltlich nutzen. Gewinne, die das Tuwa-Konsortium aus dem unmittelbaren Betrieb des Seehafens erzielt, fließen zu 50 Prozent der Staatskasse des Staates Bengali zu.
5. Der Schutz der Rohstoffabbaustellen in der unter 1. genannten Sonderwirtschaftszone obliegt den Sicherheitskräften des Tuwa-Konsortiums. Darüber hinaus haben diese keinerlei Hoheitsrechte auf bengalischem Staatsgebiet.
6. Die Bewegungsfreiheit der Menschen von Bengali, insbesondere der Menschen des Gebiets Tawal-Tuwa und der Karawanen zur und von der Ozean-Küste, wird durch die unter 1. genannte Sonderwirtschaftszone nicht eingeschränkt.
7. Dieser Vertrag kann von jeder der beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderhalbjahres gekündigt werden.
Thorshaven, den 27. Januar 2014
Für Bengali:
Aliwata ba-Muwatalli Bangala
Talli-Teshup Seiner Majestät, des Radesha-Radesha
Für das Tuwa-Konsortium:
Direktor der THE
Karl Landsteiner
Geschäftsführer der WAF Tech