Staatsreform - Vertretung der Gliedstaaten

  • Föderationsrepunliken. Oder anders gesagt: Warten wir die Abstimmung ab über den Namen des Gesamtkonstruktes, dann wissen wir wie die Teilstaaten heißen

  • Ich fasse mal zusammen:


    * die Teilstaaten werden in einer zweiten Kammer des Parlamentes vertreten; Name voraussichtlich Föderationsrat (Abstimmung über Nomenklatur läuft noch.)
    * Präsident dieser Kammer ist jeweils ein Vertreter der Teilstaaten; Wechsel nach drei Monaten; Reihenfolge alphabetisch
    * die Kammer hat das Recht der Gesetzesinitiative und Vetorecht gegen Entscheidungen der Nationalversammlung, sofern mind. zwei Teilstaaten dort vertreten sind


    Habe ich das korrekt rekapituliert?

  • Das dürfte korrekt sein – mit der Ergänzung, dass die Nationalversammlung Vetos des Rates mit 2/3-Mehrheit zurückweisen kann.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

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