Fortgeltungsgesetz

  • Ich bitte um Abstimmung über den folgenden Gesetzesentwurf


    Gesetz über die Fortgeltung des Rechts der Föderation Turanischer Republiken


    § 1 Außerkrafttreten


    (1) Soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist, treten alle Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften, die vor dem 07.04.2010 erlassen wurden außer Kraft.
    (2) Verträge mit anderen Staaten bleiben davon unberührt.


    § 2 Fortgeltung


    (1) Die folgenden Vorschriften gelten weiter fort:
    a) Turanisches Parteiengesetz i.d.F. vom 11.04.2004
    b) Turanische Gerichtsordnung i.d.F. vom 22.05.2004
    c) Allgemeine Prozessordnung i.d.F. vom 06.06.2003
    d) Diplomatiegesetz i.d.F. vom 20.09.2003
    e) Verordnung über die Einführung staatlicher Feiertage i.d.F. vom 30.05.2004
    f) Gesetz gegen die Verbreitung von illegalen Rauschmitteln i.d.F. vom 12.09.2004
    g) Gesetz über den Erlass von Rechtsverordnungen i.d.F. vom 02.05.2005
    h) Vereinsgesetz i.d.F. vom 03.04.2005
    i) Strafvollzugsgesetz i.d.F. vom 15.08.2005
    j) Allgemeine Prozessordnung i.d.F. vom 29.08.2005
    k) Turanisches Strafgesetzbuch i.d.F. vom 18.09.2005
    l) Föderationsgesetz über die Streitkräfte und die Landesverteidigung i.d.F. vom 01.09.2006
    m) Turanisches Wirtschafts-, Gewerbe- und Handelsgesetz i.d.F. vom 17.12.2006
    n) Eheschließungs- und Trauungsgesetz i.d.F. vom 12.04.2007
    o) Volksgesetzbuch i.d.F. vom 04.11.2007
    p) Turanisches Hochschulgesetz i.d.F. vom 09.02.2008
    q) Gesellschaftliche-Organisationen-Gesetz i.d.F. vom 12.04.2008
    (2) Für die Fortgeltung der Gesetze gilt das folgende:
    a) An die Stelle der Organe der Föderation treten die Organe der Republik, wobei die Aufgaben des Ministerpräsidenten und des Präsidenten der Föderation vom Präsidenten der Republik wahrgenommen werden.
    b) An die Stelle der Föderation tritt die Turanische Republik; an die Stelle der Turanischen Föderation und des Freistaats Turanien tritt die Turanische Republik.
    c) Die Gesetze gelten nur insoweit fort, als sie nicht mit der Verfassung oder Gesetzen, die nach dem 07.04.2010 erlassen wurden in Widerspruch geraten.


    § 3 Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    Bitte stimmen Sie bis 10.03.2013 mit


    [ ] Ja
    [ ] Nein
    [ ] Enthaltung

  • [x] Ja
    [ ] Nein
    [ ] Enthaltung

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
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  • Ich stelle folgendes Ergebnis fest:


    Es wurden 8 gültige Stimmen abgegeben, davon waren


    6 Ja-Stimmen
    1 Enthaltung
    1 Nein-Stimme


    Das Gesetz hat damit die erforderliche Mehrheit bekommen und kann verkündet werden.