Strafverfahren Fritz Primer

  • Erblickt Harry Hirsch und ruft :


    Hey Hirsch, du alter Bock , wieder auf Lügengeschichtensuche ?
    Da biste hier genau richtig !
    Mein Freund Fritz hat nix vergebrochen, dat wees ick ...

  • Herr Vorsitzender, werter Herr Staatsanwalt,
    ich bitte auch um die Entfernung dieses Mannes aus dem Gerichtssaal, da so ein konstruktives Arbeiten nicht möglich ist.
    Bevor ich mich für meinen Mandanten zur Sache äußere, geht es erst mal um einige prozessuale Dinge. Zum einen rüge ich den rechtswidrig ergangenen Haftbefehl. Zum Einen existiert keine Rechtsgrundlage, die zu einer solchen Untersuchungshaft ermächtigt. Hier wurde massiv in die Grundrechte meines Mandanten eingegriffen, dazu benötigt man wegen der Intensität des Eingriffs eine Gesetzesgrundlage dazu. Zum Anderen bestand auch noch kein Grund für eine mögliche Haft, unabhängig ihrer Gesetzesgrundlage, da das TStGB sich zum Zeitpunkt des Ergehens des Haftbefehls im Gesetzesarchiv befand, also nicht mehr rechtskräftig war. Der Haftbefehl erging am 03.03.2013, das Gesetz über die Fortgeltung des Rechts der Föderation Turanischer Republiken trat jedoch erst am 20.04.2013 in Kraft. Somit war die Handlung für diesen Zeitpunkt nicht mehr unter Strafe gestellt, ein weiterer Grund, warum dieser Haftbefehl rechtswidrig ist und somit nicht hätte ergehen dürfen.


    Desweiteren rüge ich die fehlerhafte Bekanntmachung des Prozesses. Das Gesetz schreibt eindeutig in §2 Abs. 1 c Gesetz über die Fortgeltung des Rechts der Föderation Turanischer Republiken i.V.m. §1a Allgemeine Prozessordnung vor, dass der Prozess 120 Stunden vorher anzukündigen gewesen wäre. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nicht vor. Zwar ist es richtig, dass die Staatsanwaltschaft genug Zeit zur Vorbereitung hatte, sie sehen hier aber die Verteidigung nicht an. Mein Mandant ist kein Profi in solchen Prozessen, er kann mit solchen Situationen nicht wie wir umgehen, deswegen ist es notwendig kurz vor dem Prozess einen Mandanten auf den bevorstehenden Prozess nochmal einzuleiten und das gemeinsame Vorgehen durchzusprechen. Bei einer Verkürzung der Frist von 5 Tagen auf 1 Tag, ist dies nicht möglich. Somit wurde massiv in die Rechte der Verteidigung eingegriffen. Der Prozess ist somit schon an sich fehlerhaft und genau dies wird durch die Verteidigung gerügt.


    Nun zur Anklage. Ich weiß nicht, was der Herr Staatsanwalt sich da zusammengereimt hat, aber allein wenn man mal den Sachverhalt der Anklage subsumiert, kommt man auf ganz andere Ergebnisse.
    Von einer Verunglimpfung von Verfassungsorganen konnte ich nicht hören in der Anklage. Es wurden Abgeordnete und Regierungsmitglieder nach der Anklage festgehalten, aber verunglimpft wurden sie nicht. Eine Verunglimpfung ist eine besondere Herabwürdigung einer Person oder Institution durch Äußerung, Darstellung oder Handlung. Ein Festhalten von Personen sehe ich aber nicht als besondere Herabwürdigung, die Polizei macht dies schließlich tagtäglich, ohne dass sich jemand dadurch herabgesetzt fühlt. Anders wäre dies etwa durch Hasstiraden oder wenn die Festgehaltenen angespukt würden oder man sich auf andere Art und Weise über sie lächerlich gemacht hätte. Als dies ist nicht passiert.
    Für einen Landesfriedensbruch müsste man zur Begehung von Straftaten aufrufen. Ich frage mich, wo dies in der Anklage geschehen sein soll? Mit keinem Wort wurde hier in der Anklage erwähnt, dass mein Mandant zu einer Straftat aufgerufen haben soll. Eine solche Straftat müsste konkret benannt werden können. Dies ist hier nicht erfolgt.
    Gleiches gilt für eine Volksverhetzung. Es wurde nie zum Hass gegen eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe aufgerufen oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie aufgerufen laut der Anklage. Ich weiß beim besten Willen nicht, woher der Staatsanwalt sich diese These zieht, dass das laut Anklage vorgeworfene Verhalten eine Volksverhetzung sei. Oder gab es einen Satz wie "Schlagt die Turanier nieder"? Nein! An den Haaren herbei gezogen...
    Es geht noch weiter. Bildung einer kriminellen Vereinigung. Eine solche Vereinigung müsste darauf gerichtet sein Straftaten zu begehen. Was für Straftaten sind das denn? Ach, es wurden ja keine genannt. Wo sprach die Anklage davon, dass eine solche Vereinigung existierte und das nicht nur ein zufälliges Zusammenwirken sein könnte? Es gibt keinerlei Vortragen, dass hier eine Vereinigung vorlag.
    Zuletzt Titelmissbrauch. Da stellt sich mir die Frage, ob es einen "König des Königreichs Turanien" gibt. Die Antwort natürlich Nein! Des es gab ja nie ein Königreich Turanien. Kann man einen Titel missbrauchen, den es nicht gibt? Auch hier die Antwort: Nein! Solange es keine geschützten Begriffe sind, kann man sich nennen, wie man will.


    Ingesamt zeigt sich hier, dass der Staatsanwalt es möglichst dramatsich aussehen lassen wollte und einfach ohne genaue Subsumtion unter das Gesetz mal ein paar Straftaten genannt hat, die natürlich mit der von ihm genannten Anklage nichts zu tun haben. Man merkt dies auch daran, dass er zwei Sätze für 5 Straftaten gebraucht hat. Die Anklage ist von vorne bis hinten nicht hieb- und stichfest.


    Übrig bleibt noch der vorgeworfene Hochverrat gemäß §15 TStGB. Hier komme ich dann mal zur Sache. Bei dem gesamten Geschehen handelte es sich um eine künstlerische Inszenierung, ein Theaterstück, dass öffentlich aufgeführt wurde. Hätte die Staatsanwaltschaft ordentlich recherchiert, dann hätte sie einen Haufen Anhaltspunkte dafür gefunden. Aber solche Anhaltspunkte wurden in keinem Wort erwähnt in dieser Anklage, was den Schluss nahe legt, dass die Staatsanwaltschaft nur einseitig ermittelt hat und keine entlastenden Beweise gesucht hat.
    Beispielsweise hätten die sogenannten "bewaffneten und militärisch organisierten Helfer" befragt werden können, dann hätte man erfahren, dass es sich dabei um Laiendarsteller handelte, die eben für ein solches groß angelegtes Theaterstück beworben wurden. Ein weiterer Hinweis war die lächerliche mittelalterliche Bekleidung. Die Helfer hatten auch mittelalterliche Dekorationswaffen mich sich herumgetragen, die in der heutigen Zeit alles andere als einen militärisch organisierten Eindruck machen, sondern mehr auf ein mittelalterliches Schauspiel hinweisen. Auch das Verhalten zeigte es ganz anderes als eine militärische Organisation. Nachdem einige der Darsteller mit der Zeit die Lust verloren gingen sie einfach, andere lagen sich irgendwo schlafen? Nennen Sie das eine militärische Organisation. Ich nicht, ich nenne es ein schlecht organisiertes Schauspiel mit Laien. Höhepunkt des Stückes war eben die Ausrufung des "Königreichs Turanien", die mein Mandant im Förderationsratsgebäude tätigen wollte, was er als angemessenen Platz für sein Finale ansah. Zugegeben, diese Wahl des Ortes war schlecht gewählt, jedoch hätten die Sicherheitskräfte ihm vorher dieses Schauspiel an solch einem Ort verbieten können, bevor er in den Plenarsaal kam. Also ich erkenne weiß Gott keine Unternehmung, die den Staat gefährden sollte. Es ist ein großes Schauspiel gewesen, ohne Absicht etwas zu ändern. Der Ort war schlecht gewählt, die Kostüme waren schauderhaft und die Organisation ging nicht sonderlich gut voran, das war aber auch das einzige, was man meinem Mandanten vorwerfen kann. Dies ist aber nicht strafbar. Das war die Staatsanwaltschaft hier aber betreibt ist eine Verzerrung der Wahrheit und eine Unterschlagung von Sachverhaltshinweisen, die meinen Mandanten entlasten könnten.


    Die Verteidung sieht die Anklage somit als nicht haltbar an. Vielen Dank für Ihr Gehör!

  • Zitat

    Original von Denise Jacob
    Herr Vorsitzender, werter Herr Staatsanwalt,
    ich bitte auch um die Entfernung dieses Mannes aus dem Gerichtssaal, da so ein konstruktives Arbeiten nicht möglich ist.


    Ey Tante, bis bist du den druff ?
    Ich will doch nur meinem Freund Fritzl beistehen und die Tür war offen, also bleib ick och!


    Aber nach dem Prozess würde ick gerne mal dein Brötchen buttern ... :P

  • Verfolgt den sabberndes Blick von Kralle in Richtung Fr. Jacob und murmelt vor sich hin :


    Eine Liebesgeschichte im Gerichtssaal ... DAS wär eine Story ! 8)


  • Seien Sie still. Sie nerven mich und versuchen Sie ja nicht mich anzubaggern... ekelhaft...

  • Der Prozessbeobachter lauscht der Erwiderung der Verteidigung, greift zum Telefon und geht vor die Tür. Nach kurzer Zeit kehrt er zurück und macht weiter Mitschriften.

  • wendet sich an den Besucher, welcher wiederholt die Verhandlung stört


    Ich fordere Sie auf, und zwar nur dieses eine Mal, die Verhandlung nicht durch irgendwelche Äußerungen zu stören. Anderenfalls sähe ich mich gezwungen, Sie des Saales zu verweisen.


    wendet sich an den Angeklagten


    Herr Primer, ich möchte Sie bitten, im Weiteren von Gesprächen mit Zuschauern abzusehen. Sie können Sich zu diesem Verfahren äußern, und nur dazu, wenn ich Ihnen das Wort erteile. Danke


    Zu den von Ihnen vorgebrachten Rügen, Frau Rechtsanwältin bezieht das Gericht wie folgt Stellung:


    1. Bezüglich die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls hatte das Gericht zwischen den Freiheitsrechten des Angeklagten und einer ordnungsgemäßen und effektiven Strafverfolgung und Rechtsprechung abzuwägen und hat sich in Ermangelung konkreter gesetzlicher Vorgaben im Rahmen seines Ermessenspielraums bei der Durchführung von Strafverfahren für eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, den Haftbefehl entschieden.


    2. Auf die möglichen Straftatbestände in diesem Verfahren ist das Turanische Strafgesetzbuch in der Fassung vom 18.09.2005 anzuwenden, da in der Turanischen Rechtsprechung, auch nach den §§ 1 und 2 des Turanischen Strafgesetzbuches immer das zur Tatzeit geltende Strafrecht anzuwenden ist.


    3. Die Verkürzung der Vorankündigungsfrist für das Strafverfahren erfolgte im Rahmen des Ermessens des Gerichts und wird mit einer zugunsten des Angeklagten wirkenden Verkürzung der sonst andauernden Haft ohne rechtskräftige Verurteilung begründet. Und im Übrigen wurde die Frist nur von 5 auf 3 Tage verkürzt.


    Ihre Rügen werden hiermit zurückgewiesen.


    Zur Sache:


    Ich möchte nun die Anklage bitten, ihr Beweismaterial für die einzelnen dem Angeklagten vorgeworfenen Straftatbestände vorzubringen.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Herr Vorsitzender,
    die §§1 und 2 TStGB waren zum Zeitpunkt des Erlasses ebenso wenig anwendbar, wie die Straftatbestände selbst. Es gab schlicht kein Gesetz, dass vorschrieb, auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist.


    Desweiteren sieht die Vorschrift über die 5-tägige Ankündigung kein Ermessen vor. Vielmehr spricht der Wortlaut "mindestens" dafür, dass es hier keine Verkürzung geben soll und dem Gericht kein Ermessen gewährt wird, zumindest kein Ermessen, was eine kürzere Frist als 120 Stunden angeht. Immerhin sind Sie als Richter an das Gesetz gebunden.

  • Herr Primer, ich bin der Auffassung, dass wir uns insoweit verstehen, dass ich Sie nur darum bat, so gern Sie dies auch vielleicht tun würden, auf die Äußerungen aus den Reihen der Zuschauer mit Gegenrede zu reagieren. Wenn Sie dies anders aufgefasst haben, bitte ich Sie, dieses Missverständnis zu entschuldigen. Mehr ist dazu nicht zu sagen.


    Wenn Sie etwas zur Sache sagen wollen, werde ich Ihnen nach der Vorlage der Beweise seitens der Staatsanwaltschaft ausreichend Gelegenheit geben.


    Und es ist nicht notwendig, mich als ehrwürdig zu titulieren. Herr Vorsitzender ist völlig ausreichend.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Frau Rechtsanwältin, Ihre Auffassung wird zur Kenntnis genommen, ändert jedoch nichts an der Entscheidung des Gerichts.


    Und nun bitte ich die Anklage um ihr Beweisvorbringen.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • wendet sich noch mal an den Störenfried in den Besucherreihen


    RUHE! Noch ein solcher Auftritt, und ich verweise Sie des Saales.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)