Strafverfahren Fritz Primer

  • Der Generalstaatsanwalt ordnet seine Unterlagen. Dann erhebt er sich zur Beweisaufnahme.


    Herr Vorsitzender, Frau Verteidigerin,
    ich möchte gleich zu Beginn der Beweisaufnahme einen Video- und Tonmitschnitt der Besetzung des Föderationsratsgebäudes vorlegen. Sie müssen wissen: Das Parlament war und ist mit einem modernen Videoüberwachungssystem versehen. Außerdem war der Angeklagte geradezu erpicht darauf, von den Kameras des internen Parlamentsfernsehens erfasst zu werden. Sie werden bei der Sichtung des Materials feststellen, dass es in Sachen Verständlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt.


    Geht zum Richter und legt das Beweismaterial vor.


    Herr Vorsitzender, Frau Verteidigerin,
    aus den Aufnahmen geht unmittelbar hervor, dass der Angeklagte und seine Gruppe bewaffnet waren. Sie sehen Messer und Säbel, dazu Körperpanzer in einer ähnlichen Art, wie sie mittelalterliche Ritter trugen. Weder für uns, die wir die Aufnahmen heute sehen, noch für die damals in Gewalt der Angreifer befindlichen Abgeordneten war ersichtlich, ob es sich bei den Waffen um echte Messer und Säbel oder bloß um Theaterrequisiten handelte. Wir werden darauf sicherlich bei der Zeugenvernehmung zurückkommen.


    Durch die Bewaffnung und den militärischen Ton wiederum, den der Angeklagte an den Tag legte, ist klar erkennbar, dass es sich mitnichten um ein Theaterstück am denkbar ungünstigsten Ort handelte, sondern um ein Hochverratsunternehmen. Gemäß §15 TStGB ist ein solches Unternehmen bereits als gegeben zu erachten, wenn lediglich mit Gewalt gedroht wird. Dies war durch die Bewaffnung der Fall.


    Dass ein von langer Hand geplantes Unternehmen vorlag – und nicht etwa eine spontane Zusammenrottung – wird durch die Aussagen mehrerer festgenommener Mitverschwörer bestätigt. Sie liegen der Staatsanwaltschaft vor. Gerne übermittle ich Sie dem Hohen Gericht. Dass die außerhalb des Parlamentsgebäudes Festgenommenen von einem Schauspiel ausgingen, zu dem Sie ein "General Suppentrull" für 100 Tura engagiert habe, mindert nur deren Schuld, nicht aber die des Angeklagten.


    Erhebt sich erneut und reicht dem Vorsitzenden Richter eine Akte mit schriftlich festgehaltenen Aussagen sowie mit einem Mitschnitt der polizeilichen Funkkommunikation.


    Im Zuge seines Hochverratsunternehmens bezeichnete der Angeklagte ferner nachweislich die turanische Staatsordnung als "Chaosdemokratie". Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben, Frau Verteidigerin, aber für die Staatsanwaltschaft erfüllt diese das Parlament als Volksvertretung und jeden einzelnen Abgeordneten beleidigende Äußerung den Straftatbestand der Verunglimpfung von Verfassungsorganen gemäß §19 sowie Landfriedensbruch gemäß §24 TStGB. Dass der Angeklagte zur Begehung einer Straftat aufrief, nämlich zum Sturz der von ihm als "Chaosdemokratie" verunglimpften Staatsordnung, und dass er dies in einer Weise tat, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ist hinlänglich durch die Umstände seines Auftretens und seiner Hochverratsunternehmung belegt. Das bereits vorgelegte Beweismaterial ist eindeutig.


    All das geschah in Tateinheit mit Hochverrat. Dies gilt ebenso für die Bildung der kriminellen Vereinigung gemäß §26 TStGB, die durch die Aussagen der Festgenommenen belegt ist. Wer eine eine Gruppe von Menschen durch Geldzahlung zu einer gemeinsamen Unternehmung bringt, gründet eine Vereinigung. Diese war einzig und allein zur Durchführung einer Straftat gedacht und muss daher notgedrungen als kriminell bewertet werden.


    Gegen §26 TStGB verstieß der Angeklagte durch seine wiederholte Selbstcharakterisierung als "König". Sie haben Recht, Frau Verteidigerin, einen König gab und gibt es in Turanien nicht. Dennoch ist die Bezeichnung durch ihre Verwurzelung im allgemeinen Bewusstsein der Öffentlichkeit geeignet, öffentliche Würden vorzugaukeln. Dies ist strafbar.


    Zugunsten des Herrn Angeklagten geht die Staatsanwaltschaft allerdings von einem minder schweren Fall des Titelmissbrauchs aus. Der Vorwurf der Volksverhetzung wollen wir an dieser Stelle fallenlassen.

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.

  • Erhebt sich mit einem Grinsen auf den Lippen nach den Erläuterungen der Staatsanwaltschaft.


    Sehr geehrter Herr Kollege,
    ersteinmal habe ich mich alleine auf Ihre Anklage bezogen. Dort war bisher nichts zu solchen Äußerungen zu finden. Das habe ich auch zurecht bemängelt, denn Ihre Anklage war sehr spärlich und hat eine Vielzahl von vorgeworfenen Straftaten in zwei Sätzen abgehandelt.


    Wieso bitte, Herr Kollege, wird durch eine Bewaffnung und einen militärischen Ton ersichtlich, dass es sich nicht um ein Theaterstück, sondern um ein Hochverratsunternehmen handelt? Für eine realitätsnahe und überzeugende Umsetzung ist eine realistische Mitführung von Waffenrequisiten nötig. Da Sie nicht beweisen können, wie Sie ja selbst sagen, ob es echte oder Dekowaffen sind, muss das Gericht zugunsten meines Mandanten davon ausgehen, dass es Dekowaffen waren. Was entgegen Ihrer Theorie spricht, dass es sich um kein Theaterstück handelt. Zudem spricht auch ein militärischer Ton nicht gegen ein Theaterstück, sondern nur dafür, dass man es mit der Umsetzung sehr ernst genommen hat. Sie würden ja auch nicht behaupten, dass eine besonders realitätsnahe Umsetzung eines Mordes für eine Fernsehproduktion wie ein echter Mord zu behandeln ist. Das spricht alles nicht für Ihre Argumentation. Auch das hier Schauspieler angeworben wurden für eben ein Schauspiel, spricht dafür, dass es auch tatsächlich ein Theaterstück war. Außerdem Herr Kollege, würde es nicht die Schuld der Schauspieler mindern, sondern gar deren Vorsatz entfallen lassen.


    Bezüglich Ihrer Aussagen mehrerer festgenommener sogenannter "Mitverschwörer" möchte ich zum Einen diese Aussage in Zweifel ziehen, da lange Zeit niemand festgenommen wurde oder können Sie einen Haftbefehl vorlegen, der dies beweist? Desweiteren beantrage ich die Aussagen als Beweismittel nicht zuzulassen, da sie der Beweisaufnahme durch Zeugen vorweggreifen. Ansonsten werden sowohl Gericht, als auch Verteidigung die Chance genommen Rückfragen an die Zeugen zu stellen. Das Gericht hat zudem nicht die Möglichkeit sich selbst ein Bild von den Zeugen zu machen, etwa deren Mimik zu beachten, die wichtig sein kann. Auch einer einseitigen Befragung durch die Polizei kann so nicht entgegen gewirkt werden. Zudem soll der Sachverhalt unmittelbar in der Hauptverhandlung aufgeklärt werden und nicht durch vorherige Befragungen. Daher soll der Herr Staatsanwalt die sogenannten "Mitverschwörer" als Zeugen benennen.


    Mit Ihrer Aussage, dass wir in fremden Welten leben, haben Sie scheinbar Recht, ansonsten kann ich mir Ihre Ausführungen auch nicht erklären. Sie erachten den Begriff "Chaosdemokratie" als eine verunglimpfende Äußerung? Sie scheinen in einer sehr behüteten Welt aufgewachsen zu sein. Ich habe schon auf Demonstrationen gehört, wie Abgeordnete als "Hampelmänner" oder "Blutsauger" bezeichnet wurden. Auf sogenannten Karnevalsumzügen wurden Politiker in provozierensten Posen dargestellt. Ich perönlich musste mir schon Aussagen wie "Rechtsverdreher" oder "Winkeladvokat" anhören. Und war das eine Beleidigung? Nein! Das ist alles noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Und für mich ist sowas schlimmer, als eine kritische Bezeichnung als "Chaosdemokratie". Aus der Sicht meines Mandanten stand Turanien damals in einer Krise, sie später nur durch Notstandgesetze beseitigt wurde. Wegen dieser Krise kam er auf die Idee dieses Theaterstückes und daher rührt auch der Begriff "Chaosdemokratie", der diese Krise verdeutlichen sollte. Somit ist dieser seichte Begriff durch die Meinungsfreiheit voll und ganz gedeckt. Oder ist es das Ziel der Staatsanwaltschaft einen kritischen Umgang mit den politischen Situationen Turanien zu verbieten?


    Das eine kriminelle Vereinigung vorlag, die zur Begehung von Straftaten dient, haben Sie uns auch nicht weiter aufgezeigt, Herr Kollege. Selbst durch ihre Aussage belegen Sie, dass dies nicht vorliegt. Sie sagten wortwörtlich "zur Durchführung einer Straftat gedacht", jedoch verlangt das Gesetz, dass die Vereinigung darauf gerichtet sein muss "Straftaten zu begehen". Der Plural wurde vom Gesetzgeber hier nicht zufällig gewählt, denn eine Vereinigung, die nur eine Straftat begehen soll, wird hier bewusst nicht erfasst, da von ihr nicht die besondere Gefährlichkeit ausgeht. Etwa von einer Mafia, die vermehrt für die Zukunft mehrere Straftaten zu begehen versucht. Das weitere Straftaten für die Zukunft geplant waren, konnten Sie bisher nicht beweisen. Nichtmal eine konnten Sie aus meiner Sicht wirklich beweisen bisher. Zudem lag aus meiner Sicht auch keine Vereinigung vor, da diese eine hierarchische struktur aufweisen muss und ihre besondere Gefährlichkeit durch die besonderen Organisationsstrukturen entsteht. So, dass die Hintermänner meist im Verborgenen bleiben und vorne, meist austauschbare, Handlanger agieren. Auch dies wurde hier nicht vorgezeigt.


    Nun, wenn es offenkundig ist, dass es keinen König gab oder gibt, dann ist es auch nicht möglich etwas vorzugaukeln. Wie gesagt, man kann nur etwas missbrauchen, was es auch gibt und rechtlich geschützt ist. Wenn mein Mandant hier eine Bezeichnung genutzt hätte, um sich dadurch Vorteile zu ziehen, dann wäre dies ein Betrug, aber kein Titelmissbrauch. Dieser soll nur die rechtlich geschützten Titel schützen.


    Und um jetzt nochmal ganz offen zu sprechen. Da wandert eine Gruppe Ritter zusammen mit einer als König verkleideten Person ins Paralamentsgebäude und ruft ein Königreich aus. Ganz ehrlich, da käme mir nicht als erster Gedanke, dass ich in Gefahr sei oder hier gerade ein Umsturzversuch stattfindet. Ich würde mir eher denken "Was sind das denn für Freaks?", "Bin ich hier im falschen Film gelandet?" oder "Wo ist die versteckte Kamera?". Ihre Ausführungen sind realitätsfremd. Wenn ich einen Umsturzversuch vornehmen will, dann heuere ich doch eine Söldnergruppe mit modernen Bewaffnungen an, die auch in der Lage sind einer Gegenwehr stand zu halten. Aber nicht Schauspieler, die spätestens dann einem den Rücken kehren, wenn sie merken würden, dass es sich um einen tatsächlichen Umsturzversuch handelt. Für mich sprechen bisher wirklich alle Ihrer Beweise für ein Theaterstück und nicht für das, für was Sie es halten.


    Setzt sich wieder.

  • Macht sich Notizen: Möglicherweise kommen auch die Straftatbestände Beleidigung und Freiheitsberaubung in Frage.

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.


  • Der Prozessbeobachter schüttelt entsetzt den Kopf. Etwas derartiges hat er seit seinem Referendariat im Sozialamt von Hermannstadt nicht erlebt.
    Er schreibt eine SMS an Abeken, persönlich zu erscheinen, da er als Zeuge in Frage käme.

  • Macht sich Notizen, welche Personen als Zeugen in Frage kommen: Heinrich Abeken, Polizeieinsatzleiter Dietmar Kellmann, Polizeibeamter Benderle, "General Suppentrull", "Hauptmann Schmeißflieg" und "Leutnant Schreckschraub".

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.

  • weist auf den störenden Zwischenrufer in den Besucherreihen


    Hiermit verweise ich Sie für die Dauer dieses Verfahrens des Saales.


    der des Saales verwiesene Besucher wird durch einen Justizwachtmeister hinaus geführt


    Herr Generalstaatsanwalt, Frau Rechtsanwältin vorerst Danke für Ihre Ausführungen zu den Beweisen der Anklage. Für die weitere Verhandlung weise ich darauf hin, dass nur derjenige das Wort ergreift, der es von mir erteilt bekommt.


    Zur Sache:
    Die Anklage hat als Hauptbelastungs- und bisher einzigen Beweis die Aufzeichnungen aus dem Gebäude des Föderationsrats vorgelegt um damit die dem Angeklagten vorgeworfenen Straftatbestände beweisen. Aussagen anderer an den Vorgängen vom 14.01.2009 beteiligten Personen wurden bisher nicht vorgelegt. Auch Belastungszeugen wurden seitens der Anklage nicht benannt.


    Frau Rechtsanwältin, ob und wen die Anklage als Zeugen benennt oder welche Beweise sie zur Stützung ihrer Tatvorwürfe in das Verfahren einbringt, ist allein deren Sache. Sie können nun auch Ihre Entlastungszeugen benennen und Beweise vorlegen, welche den Angeklagten entlasten.


    Welche Zeugen dann tatsächlich hier gehört werden und welche Beweismittel zugelassen werden oder in die Entscheidungsfindung einfließen entscheidet einzig und allein das Gericht, und dies auch über die Beweisanträge der Parteien hinaus, wenn es dies zur Wahrheitsfindung als notwendig erachtet.


    Frau Rechtsanwältin, ich möchte Sie fragen, ob der Angeklagte bereit ist, selbst auf Fragen des Gerichts zu antworten oder ob er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Gut Herr Primer, dann möchte ich Sie fragen, was Ihr Motiv oder Ihre Motive für Ihr Auftreten am 14.01.2009 im Gebäude des Föderationsrats waren, welches ja zur damaligen Zeit das Parlament des turanischen Volkes beheimatete, also die Repräsentanz des turanischen Souveräns, des turanischen Volkes war. Welche Rolle spielten Sie bei der Vorbereitung und der Durchführung der Aktion. Und welchen Zweck oder welche Ziele verfolgten Sie mit der Aktion.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
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    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • erhebt sich


    Euer Ehren, meine Verteidigerin hat es ja im Kern bereits ausgesagt. Motiv und Zweck und Ziel des ausdrücklich als Improvisationstheater angeleghten Stückes "Königreich Turanien" war eine Art "Hallo Wach". Sie wissen sicher noch dass sich das Land damals in einer schweren Krise befunden hatte. Die Aktion sollte ein Wachrütteln bewirken, damit ein Ruck durch das Land geht und in der Folge die Krise überwunden wird. Eine Art "Politsatire", live aufgeführt, die Adressaten des Stücks mittendrin.


    Sie fragen nach meiner Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung. Ich war quasi Regisseur, Produzent und einer der Hauptdarsteller. Ich habe die Rahmenbedingungen in einer Art "freier Regieanweisung" festgehelten, habe die Schauspieler ausgesucht, die wichtigeren von Ihnen wurden über eine Agentur gebucht, und ich habe Ihnen anhand der erwähnten "freien Regieanweisung" gesagt was zu tun beziehungsweise was nicht zu tun ist, habe auf mögliche Verläufe und auf deren mögliche Reaktion gebrieft.


    Und ich habe die Kostümierung der Schaupieler organisiert.

  • Herr Primer, die Zustände in der damaligen Föderation sind mir wohl bekannt.


    In welche Richtung sollte denn Ihrer Meinung nach das von Ihnen so genannte "Wachrütteln" gehen? Verfolgten Sie zu dieser Zeit und mit dieser Aktion irgendwelche konkreten Politischen Ziele, und wenn ja, welche?

    fld_50.pngAttila Saxburger
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  • Euer Ehren, was meinen Sie mir "politischen Zielen"? Was meinen Sie mit "In welche Richtung? Verzeihen Sie meine Unwissenheit, aber ich möchte Ihnen eine korrekte Antwort geben, daher muss ich die Frage verstehen.

  • Nun Herr Primer, Sie sprachen von einem "Wachrütteln" durch Ihre Aktion. Wen beabsichtigten Sie wachzurütteln und was sollte Ihrer Meinung entsprechend nach diesem Wachrütteln mit oder durch diese "Wachgerüttelten" geschehen?


    Und bei der Frage nach eventuellen politischen Zielen möchte ich gern erfahren, ob Sie zu der damaligen Zeit im Allgemeinen und mit der Aktion im Besondern politische Ziele, wie z.B. Änderungen an der damaligen Regierungspolitik oder auch Änderungen am politischen System in Turanien anstrebten.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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  • Die letzte Frage beantworte ich zuerst: Es war zu keinem Zeitpunkt ein Umsturz geplant. Das sollte durch die mittelalterliche Kostümierung auch verdeutlicht werden. Es sollte nicht der Eindruck entstehen das Ganze sei eine Gefahr für die Nation.


    Wenn man ein politisches Ziel annehmen darf, dann bestenfalls das, und damit möchte ich auch den ersten Teil Ihrer Frage beantworten, dass die Herren Volksvertreter sich aufgerüttelt fühlen sollten, einen wie auch immer gearteten Weg aus der Krise zu finden.


    Also jetzt stelle man sich einmal vor, nicht ich mit meiner Schauspielertruppe, sondern echte unzufriedene Bürger würden einen Aufstand organisieren, und das mit zeitgemäßer Ausrüstung und Leuten die für so etwas ausgebildet sind.


    Zugegeben, der Gedanke ist etwas abwegig, aber in der damaligen Situation doch nicht völlig ausgeschlossen gewesen. Auf dies sollten die Volksvertreter lautstark hingewiesen werden. Wie das politische Satire eben macht, mal mehr, mal weniger drastisch.

  • Ich habe vorerst keine weiteren Fragen an den Angeklagten.


    Den Angeklagten möchte ich darauf hinweisen, dass ihm für Fragen des Anklagevertreters sein Aussageverweigerungsrecht weiterhin zusteht.


    Herr Generalstaatsanwalt, hat die Anklage Fragen zu den vom Angeklagten gemachten Aussagen oder möchte sie sich dazu äußern?

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    Landeshauptmann der Republik Schwion
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