3. Verfassungsänderungsgesetz

  • Drittes Gesetz zur Änderung der Verfassung der Turanischen Republik
    3. Verfassungsänderungsgesetz


    § 1 - Änderung des Verfassungstextes
    Artikel 53 der Verfassung der Turanischen Republik i.d.F. vom 5. Dezember 2012 wird wie folgt ergänzt:
    "Sie verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von der Nationalversammlung mit zwei Dritteln der Stimmen beschlossen wurde."


    § 2 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    Turan, den 15.07.2013



    Der Präsident der Republik