Drittes Gesetz zur Änderung der Verfassung der Turanischen Republik
3. Verfassungsänderungsgesetz
§ 1 - Änderung des Verfassungstextes
Artikel 53 der Verfassung der Turanischen Republik i.d.F. vom 5. Dezember 2012 wird wie folgt ergänzt:
"Sie verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von der Nationalversammlung mit zwei Dritteln der Stimmen beschlossen wurde."
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Turan, den 15.07.2013
Der Präsident der Republik