Grundlagenvertrag zwischen der Turanischen Republik und dem Alemanish Empire
Die Turanische Republik
und das
Alemanish Empire
Präambel
In Anbetracht der intermikronationalen Völkerfreundschaften beschließen die Turanische Republik und das Alemannische Reich folgenden Vertrag zur Förderung der Wohlfahrt zwischen ihren Nationen
Artikel 1
(1) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als unabhängige und souveräne Staaten an. Sie verpflichten sich ebenso die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
(2) Sie stimmen darin überein, in ihren Beziehungen zueinander auf die Androhung und Anwendung von Gewalt zu verzichten und das die Gewaltlosigkeit unverzichtbare Grundlage für jede zwischenstaatlichen Beziehungen sein muss.
Artikel 2
Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien vereinbaren den Austausch von Botschaftern. Diese genießen diplomatische Immunität.
Artikel 3
Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien bekunden Ihren Willen und Ihre Entschlossenheit, im Laufe der Entwicklung ihrer Beziehungen zu kooperieren, insbesondere auf den Gebieten der Wirtschaft, der Völkerverständigung, der Kultur, der Sicherheit und der Justiz.
Artikel 4
(1) Dieser Vertrag tritt mit der Ratifikation und der Unterzeichnung durch die dafür Bevollmächtigten in Kraft.
(2) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass dieser Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3) Sie stimmen des weiteren darin überein, dass eine Änderung dieses Vertrags nur im Konsens durchgeführt werden kann.
Turan, den 6. Juli 2013
Für die Krone des Alemanish Empires:
Für die Turanische Republik:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die Aussprache über den vorliegenden Grundlagenvertrag.
Aus Sicht der Regierung ist er ein Beitrag zur mikronationalen Zusammenarbeit und Freundschaft. Die Föderation kann nur davon profitieren.
Ich bitte zu beachten, dass geprüft wird, ob und inwieweit der Vertrag auf Grund unserer Staatsreform geändert werden muss.
Hierzu habe ich bereits eine Note an die Regierung in Caster gesendet.
Ich bitte um Ihre Meinungen!