Grundlagenvertrag mit dem Alemanish Empire

  • Grundlagenvertrag zwischen der Turanischen Republik und dem Alemanish Empire



    Die Turanische Republik
    und das
    Alemanish Empire


    Präambel
    In Anbetracht der intermikronationalen Völkerfreundschaften beschließen die Turanische Republik und das Alemannische Reich folgenden Vertrag zur Förderung der Wohlfahrt zwischen ihren Nationen



    Artikel 1
    (1) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien erkennen sich gegenseitig als unabhängige und souveräne Staaten an. Sie verpflichten sich ebenso die territoriale Integrität des jeweils anderen Vertragspartners zu achten.
    (2) Sie stimmen darin überein, in ihren Beziehungen zueinander auf die Androhung und Anwendung von Gewalt zu verzichten und das die Gewaltlosigkeit unverzichtbare Grundlage für jede zwischenstaatlichen Beziehungen sein muss.


    Artikel 2
    Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien vereinbaren den Austausch von Botschaftern. Diese genießen diplomatische Immunität.


    Artikel 3
    Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien bekunden Ihren Willen und Ihre Entschlossenheit, im Laufe der Entwicklung ihrer Beziehungen zu kooperieren, insbesondere auf den Gebieten der Wirtschaft, der Völkerverständigung, der Kultur, der Sicherheit und der Justiz.


    Artikel 4
    (1) Dieser Vertrag tritt mit der Ratifikation und der Unterzeichnung durch die dafür Bevollmächtigten in Kraft.
    (2) Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass dieser Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
    (3) Sie stimmen des weiteren darin überein, dass eine Änderung dieses Vertrags nur im Konsens durchgeführt werden kann.


    Turan, den 6. Juli 2013


    Für die Krone des Alemanish Empires:



    Für die Turanische Republik:




    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne die Aussprache über den vorliegenden Grundlagenvertrag.
    Aus Sicht der Regierung ist er ein Beitrag zur mikronationalen Zusammenarbeit und Freundschaft. Die Föderation kann nur davon profitieren.
    Ich bitte zu beachten, dass geprüft wird, ob und inwieweit der Vertrag auf Grund unserer Staatsreform geändert werden muss.
    Hierzu habe ich bereits eine Note an die Regierung in Caster gesendet.


    Ich bitte um Ihre Meinungen!

  • An mir tatsächlich auch. Entschuldigung!

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon


  • Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erlaube mir das NVG etwas weiter auszulegen und möchte doch um inhaltliche Stellungnahmen bitten.
    Sie wollen mich doch nur testen, ob ich die zweite Abstimmung unterbreche... ;) :D


    Herr Thomasson, Frau Türmer, Herr Thorwald...Sie haben das Wort.

  • Prinzipiell ist gegen Verträge nichts einzuwenden,diese sollten nur *leben*.


    Wenn ich nur *von der einen Karte ausgehe * gibt es das United Kingdom of Great Alemin seit 03.09.2010 siehe hier.
    Ich frage nur:
    1.) Warum findet uns das nunmehr AE genannt erst nach 3 ! Jahren interessant ?


    2.) Es ist auch uns bekannt das in der Angli/Oceannia Region Unruhe herrscht - kann das AE ausschliessen das Turanien nur interessant ist um in dem dortigen Kuddelmuddel sich zu einem Bündnis zu schlagen ?

  • Das sind zweio berechtigte Fragen, Frau Türmer, denen ich mich anschließe. Und ich setze noch hinzu: Dieses eher allgemein gehaltene Papier lässt jegliche inhaltliche Bedeutung vermissen. Wo grenzt man sich ab? WIE wird der Vertrag mit Leben gefüllt? Und zwar Dauerhaft. Es fällt uns ja schon mit dem wesentlich besseren Vertragswerkl das wir mit Fuchsen geschlossen haben, schwer, dem Leben einzuhauchen, aber es funktioniert. Mit diesem Kurzwerkj sage ich Ihnen: Das verschwindet in der Schublade. Da sind ja noch nicht einmal so Sachen wir Einreisebestimmungen, Diplomatiestatus von Nicht-Botschaftern oder Zollbestimmungen zu finden. Ich kann dem Vertrag daher so nicht zustimmen.

  • Ich möchte im Namen der Regierung hierzu gerne Stellung nehmen.
    Ihre erste Frage Frau Kollegin lässt sich schwerlich beantworten, könnte so aber genau von der Regierung seiner Majestät gestellt werden. Zumal die Frage des Zeitpunktes der Idee der freundschaftlichen Beziehung aus meiner Sicht keinen Abbruch tut.
    Der Regierung ist zu zweitens auch bekannt, dass die dortige Region zeitweise recht unruhig war und ist. Das AE wird allerdings als stabil eingestuft.
    Ich möchte aber daran erinnern, sich bei der Kritik auf den Inhalt des Vertrages zu beschränken. Es handelt sich mitnichten um ein Bündnis, sondern lediglich um ein Vertragswerk zur gegenseitigen Anerkennung und Einordnung der bilateralen Beziehungen, per Definition um einen Grundlagenvertrag. Bis auf das gegenseitige Nichteinmischungsversprechen geht Turanien keine weitere Verpflichtung ein, aber genau das sollte doch eher Ihre Sorgen beruhigen.


    Zu drittens, Kollege Thomasson, Ihnen sollte als ehemaliger Außenminister die mikronationale Nomenklatura bekannt sein. Bevor wir über Einreisebestimmungen - eigentlich Einreiseerleichterungen, da eine Einreise ja jederzeit möglicht ist - reden, müssen Akte der gegenseitigen Anerkennung und Aufnahme geregelter diplomatischer Beziehungen stattfinden.
    Ihre Kritik an der Beziehung zu Fuchsen passt meiner Ansicht nach nicht zum Thema, aber dann müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, was Sie denn während Ihrer Dienstzeiten unternommen haben, damit wir nicht dort stehen wo wir Ihrer Meinung nach sind.


    Ich möchte Sie dennoch alle um Ihre Zustimmung bitten. Es ist unser aller Aufgabe, derartige Verträge mit Leben zu erfüllen. Das ist ein erster zaghafter Schritt. Der muss aber gegangen werden. Ich bin mir sicher, dass zukünftige Föderationsregierungen hier ein waches Auge haben werden und Artikel 3 mit Leben füllen.

  • Verstehen Sie mich Recht, werter Kollege Abéken, ich stelle mich nicht grundsätzlich gegen einen Vertrag mit dem AE. Aber in seinem jetzigen Entwurf ist er zu inhaltsarm und zu wenig zielführend. Verträge schließen um des Vertragsschlusses Willen ist für mich keine Option.


    Die Fuchsenfrage klären wir gerne in einer gesonderten Debatte; warum allerdings auf mein Ersuchen um ein Treffen mit den fuchsischen Vertretern dort unbeantwortet blieb können Ihnen wohl nur die Fuchsen beantworten.

  • Wenn Sie die gegenseitige Anerkennung, den Austausch von Botschaftern und der gegenseitige Gewalt- und Einmischungsverzicht, sowie der Kooperationswille in Artikel 3 zu inhaltsarm sind, dann würde mich interessieren, was Sie denn an dieser Stelle vorschlagen?

  • Sie können den Grundlagenvertrag mit Bergen als Basis nehmen. Der wird zwar von beiden Seiten nicht mit Leben gefüllt, aber er steht auf einer solideren Basis als der hier beratene Entwurfd, weil er die Grundlagen näher definiert.

  • Sie wollen mich nicht verstehen. Das das kenne ich ja von Ihnen. Es geht um die Ausgestaltung des Vertragstextes. Um nicht mehr.


    setzt sich und begibt sich in meditative Trance

  • Meine Herren, diese Diskussion führt meiner Ansicht nach zu nichts, jedenfalls zu nichts konkretem mehr. Die Föderationsregierung hat mit den Vertretern des Empires einen ersten Schritt für die politische und gesellschaftliche Annäherung getan und einen ersten Grundlagenvertrag vorgelegt. Meines Erachtens nach ist das vollkommen richtig und gut so. Man muss weder den zweiten vor dem ersten Schritt tun, noch bei neuen Partnern gleich mit der Tür ins Haus fallen. Daher konnte ich dem Vertrag in der vorgelegten Form zustimmen.


    Herrn Thomasson geht dieser Vertrag nicht weit genug und er hätte gern gleich im ersten Vertrag viel mehr, weitgehendere und detailliertere Vereinbarungen getroffen. Das ist halt seine Meinung und daher hat er diesen Vertragsentwurf auch abgelehnt. Damit müssen wir und die Föderationsregierung halt leben.


    Mein Appell an diejenigen Mitglieder, die noch nicht abgestimmt haben ist jedoch der, dem Vertragsentwurf zuzustimmen. Besser einen weniger umfassenden und weniger detaillierteren ersten Grundlagenvertrag, auf dem man aufbauen kann, abschließen als keine Vereinbarung irgendwelcher grundsätzlichen Bedingungen zu haben und gleichzeitig auch noch die Verhandlungsführer der anderen Seite unnötig zu verprellen. Soweit meine Meinung und mein Appell.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Ich kann diesem Vertrag nur zustimmen wenn mir hier seitens meiner geschätzten Kollegen glaubhaft versichert wird - das wir uns nicht in diesem dortigen 2 Fronten Bündnis Gezänk engagieren.
    Immerhin möchte ich erwähnen,das die dortigen Staaten dauerhaft Propaganda gegen zB. Illyria betreiben und wenn Illyria mal *jetzt reichts uns ruft* wären wir die Doofen.

  • Die Regierung sieht keinerlei politisches Interesse an einer Teilnahme der dortigen Konflikte. Wenn dann nur zur Lösung selbiger, wobei unser Einfluss dort nur unzureichend ist.
    Turanien ist und bleibt saturiert, sowie der Neutralität und dem Frieden verpflichtet.

  • Wenn ich permanent von Verunglimpfungen höre und lese wie dort und eine Wortwahl wie *Schurkenstaat* ,*Staatseinverleibung und Weltfriedensorge*,dann von Totaler Handelssperre spricht,von einem Staat der selbst eine A Bombe warf und die OIK Welt in Unruhe versetzte,dann bin ich in Sorge.
    Das Spiel - Staaten zu verhöhnen oder massiv zu provozieren,treibt diese Staaten dazu zu reagieren - offenbar will man das seitens der Redner im AE.


    Ich kann aufgrund dieser Informationen keine Zustimmung erteilen.