Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter Saxburger,
am 19. September veröffentlichte der Präsident der Nationalversammlung, Heinrich Abeken, den Gesetzestext des Volksgesetzbuchs der Turanischen Föderation (Volksgesetzbuch) und des Gesetzes über das Turanische Post- und Telekommunikationswesen (Postgesetz) im Gesetz- und Verordnungsblatt und verkündete die beiden Gesetze damit offiziell, wodurch sie am darauffolgenden Tag in Kraft traten. Dies steht nach Artikel 48 der Föderationsverfassung aber nur dem Präsidenten der Föderation zu. Herr Abeken handelte dem Veröffentlichungstext zufolge "in Vertretung". Er wurde aber vom amtierenden Präsidenten Marius nicht gemäß Artikel 35 FödVerf. zu seinem Stellvertreter ernannt.
Herr Vorsitzender, ich bitte Sie nun um verfassungsrechtliche Prüfung, ob dieser Schritt zulässig war und ob die beiden Gesetze tatsächlich in Kraft traten.
Mit freundlichen Grüßen
Sigurd Thorwald
Generaladministrator