Ascaaron-Gesetz

  • Herr Präsident, ich bitte um Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf, der eine Zweidrittelmehrheit benötigen würde.


    Gesetz zum Beitritt der Ascaaronischen Eidgenossenschaft in die Turanische Föderation
    Ascaaron-Gesetz


    § 1 - Beitrittsvertrag
    (1) Der "Vertrag über die Aufnahme der Confederaziun Ascaaruniac (Ascaaronische Eidgenossenschaft) in die Turanische Republik", dem die Nationalversammlung am 25. Oktober 2011 zugestimmt hat, tritt in Kraft, sobald die in seinem Artikel 14 vorgesehene Unterzeichnung stattgefunden hat.
    (2) An die Stelle der als Vertragspartei genannten Turanischen Republik tritt in vollem Umfange die Turanische Föderation.
    (3) Die Unterzeichnung des Vertrages seitens der Turanischen Föderation nimmt der Präsident der Föderation vor.


    § 2 - Verfassungsänderung
    (1) Mit Inkrafttreten des in § 1 genannten Vertrages wird die Ascaaronische Eidgenossenschaft ein Land der Turanischen Föderation.
    (2) Zu diesem Zeitpunkt wird Artikel 16, Satz 1 der Verfassung der Turanischen Föderation wie folgt neu gefasst: "Das Staatsgebiet der Föderation gliedert sich in die Länder Turanien, Neuturanien, Schwion, San Bernardo und Ascaaron."


    § 3 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

    Sigurd Thorwald
    Generaladministrator

    77
    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Herr Präsident?

    Sigurd Thorwald
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    "Wer für alles offen ist, ist nicht ganz dicht."

    "Politischer Stillstand ist der Untergang eines jeden staatlichen Gemeinwesens!"

    "Einer, der Gott leugnet, gleicht einem, der die Sonne leugnet; es nutzt ihm nichts, sie scheint doch."

    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Kein Problem.

    Sigurd Thorwald
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    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Lieber Antragsteller, ich bitte Sie um eine Stellungnahme.
    Ich beabsichtige Ihren Entwurf zu teilen.
    § 1 des Entwurfs wäre nach § 42 der Verfassung und § 2 nach § 45 der Verfassung, besonders zustimmungspflichtig.
    Es würde demnach ein Überleitungsgesetz zum Beitrittsvertrag und ein Gesetz zur Änderung der Verfassung entstehen.

  • Das halte ich für unnötig, da es die Sache doch deutlich verkompliziert. Abgesehen davon kann der Beitrittsvertrag ohnehin nur durch eine Verfassungsänderung in Kraft treten. Deshalb mein Entwurf, der den einfachgesetzlichen und den verfassungsändernden Aspekt vereint.

    Sigurd Thorwald
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    Julius Langbehn

    "An Gott glauben nur diejenigen nicht, die ein Interesse daran haben, dass es keinen geben möchte."
    Francis Bacon

  • Es sind allerdings zwei Abstimmungen nötig.
    Deshalb wäre es folgerichtig angemessen, beides zu trennen.


    Denn es ist für § 1 kein Mehrheit von 2/3 des Hauses notwendig.
    Fiele der Entwurf durch, was ich nicht hoffe, würde nur § 1 in Kraft treten oder gar nichts davon.

  • Fiele mein Entwurf durch, wäre die Sache mit dem Beitritt eh erledigt. Würden wir getrennt abstimmen lassen, könnte es passieren, dass nur § 1 in Kraft tritt, nicht aber die Verfassungsänderung. Das würde aber wie gesagt gar nichts bringen, dann bräuchten wir auch nicht abspielen zu lassen.
    Ich bleibe also bei meinem kombinierten Entwurf. Alles andere wäre unsinnig.

    Sigurd Thorwald
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    Julius Langbehn

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    Francis Bacon

  • Tut mir leid, Herr Kollege, aber ich werde getrennt abstimmen lassen.
    Wenn Sie einer Trennung der Regelungen nicht zustimmen, gibt es eine Abstimmung für § 1 und 3 und eine für § 2 und 3.
    Ich halte mich möglichst eng an die Verfassung.

  • Sie legen die Verfassung falsch aus, Herr Kollege. Lassen Sie uns bitte bei meinem Entwurf bleiben, ja?

    Sigurd Thorwald
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    Francis Bacon

  • Ich lasse es ausnahmsweise beim gesamten Entwurf aber ich werde zwei Abstimmungen durchführen lassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass kein eindeutiges Ergebnis festgestellt werden kann. Und das lasse ich nicht zu. ;)
    Übrigens, ich lege die Verfassung so eng aus, wie nötig. Das ist meine Pflicht als Präsident des Hauses. ;)

  • Wieso bitte wollen Sie über ein einziges Gesetz zweimal abstimmen lassen? Hier liegt ganz klar ein verfassungsänderndes Gesetz gemäß Artikel 45 der Föderationsverfassung vor. Zweidrittelmehrheit, fertig, aus.

    Sigurd Thorwald
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  • Nein, nicht fertig aus. Mit fertig aus, kommen wir hier nicht weiter.
    Es wird getrennt abgestimmt. Andernfalls ließe sich kein eindeutiges Ergebnis feststellen.
    Nach der Verfassung gibt es nur eine Annahme oder Ablehnung. Keine teilweise Annahme. Was ja aber durchaus passieren könnte, sofern die notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlt wird. Es ist nun mal eine 42-er und eine 45-er Regelung. Ich kann es nicht ändern.


    Damit wird über den Entwurf, den ich ja für gut befinde (als Abgeordneter), entschieden.

  • Tut mir leid, Herr Kollege, aber das stimmt einfach nicht. Es liegt ein verfassungsänderndes Gesetz vor. Dieses bedarf nach Art. 45 einer Zweidrittelmehrheit. Bei einfacher Mehrheit wäre das Gesetz gescheitert. Abgesehen davon können Sie über ein einziges Gesetz nicht mehrfach abstimmen lassen, das wäre Verfassungsbruch.

    Sigurd Thorwald
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    Francis Bacon

  • Gut. Ich hätte zwar den Mittelweg mitgetragen aber wie Sie wünschen:
    Dann trennen Sie Ihren Antrag oder ich muss ihn formal ablehnen.


    Den Vorwurf des Verfassungsbruch und der falschen Auslegen weise ich entschieden zurück.

  • Dann müssen Sie ihn wohl ablehnen. Sie können aber sicher sein, dass das ein Nachspiel haben wird.

    Sigurd Thorwald
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    Francis Bacon

  • Na ja, schade eigentlich. Sie sind doch eigentlich ein intelligenter und kompromissfähiger Mann...schlafen Sie mal eine Nacht drüber!
    Wenn Sie dann wirklich nicht wollen, werde ich den Entwurf teilen und zur gemeinsamen Aussprache stellen. Würde mich aber freuen, wenn Sie es dennoch täten.


    Ich muss Ihren Antrag aus Formgründen leider ablehnen. Er entspricht nicht den mittelbaren Erfordernissen der Verfassung bzw. der verfassungsrechtlich notwendigen Trennschärfe des Regelungsinhalts, zwischen den Artikeln 42 und 45 der Verfassung.

  • Haben Sie eigentlich noch nie bemerkt, dass jedes verfassungsändernde Gesetz auch eine formal einfachgesetzliche Regelung enthält?
    Sie enttäuschen mich.


    [SIMoff]Ich kann RL und VL schlecht trennen. Jetzt hast Du also möglicherweise ein Problem... :P[/SIMoff]

    Sigurd Thorwald
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  • Sie meinen sicher die Regelungen zur rechtlichen Wirksamkeit? Die sind allerdings nur eine formalgesetzliche Regelung, welche nicht auf den eigentlichen Regelungsinhalt des Gesetzes schließen lassen.

  • Dann könnte man aber auch argumentieren, dass Paragraf 1 nur rein formalrechtlich ist, da er nichts enthält, was man nicht auch ohne Gesetz herleiten könnte.

    Sigurd Thorwald
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