Landtag des Freistaates Turanien
- Der Präsident -
Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis IV/2013 gemäß Artikel 13, i. V. m. Art. 29 Satz 3 des Staatsgrundgesetzes des Freistaates Turanien
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
hiermit rufe ich Sie gem. Art. 13, i. V. m. Art. 29 S. 3 des Staatsgrundgesetzes auf, sich erstmalig in das Wählerverzeichnis des Freistaates Turanien eintragen zu lassen.
Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen, sowie Ihren Wohnort enthalten.
Eintragungen sind bis zum 18.10.2013, 24 Uhr möglich.
Turan, den 9. Oktober 2013
gez.
Abeken
- Vorsitzender der Verfassungsgebenden Landesversammlung -