WVerz Freistaat Turanien

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2023


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2023 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Dr. Kurt Klebitz, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Freyburg, den 23. Januar 2023


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    Kanzlerin des Freistaats Turanien


    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin



    Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis II/2023 gemäß Artikel 13 Staatsgrundgesetz


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,


    hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.


    Eintragungen sind gemäß Art. 13 (2) StGG bis zum 15. Juli 2023 möglich.


    Freyburg, den 2. Juli 2023


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    Kanzlerin des Freistaates Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

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    Die Kanzlerin


    Feststellung des Wählerverzeichnisses II/2023


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis II/2023 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Freyburg, den 17. Juli 2023


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    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

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    Die Kanzlerin


    Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2024 gemäß Artikel 13 Staatsgrundgesetz


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,


    hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.


    Eintragungen sind gemäß Art. 13 (2) StGG bis zum 22. Januar 2024 möglich.


    Freyburg, den 8. Januar 2024


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    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

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    Die Kanzlerin

    Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2024


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2024 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Freyburg, den 23. Januar 2024


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    Kanzlerin des Freistaats Turanien


    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.