WVerz Freistaat Turanien

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Wählerverzeichnis I/2021 - nachträgliche Eintragung


    Entsprechend seines Antrags vom 24.02.2021 wird Herr Josef Wedel auf der Grundlage von Artikel 13 Abs. 3 StGG nachträglich in das am 15.01.2021 festgestellte Wählerverzeichnis I/2021 aufgenommen.


    Damit sind folgende Bürger des Freistaats im aktuellen Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Freyburg, den 25. Februar 2021


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaats Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis II/2021 gemäß Artikel 13 Staatsgrundgesetz


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,


    hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.


    Eintragungen sind gemäß Art. 13 (2) StGG bis zum 1. September 2021 möglich.


    Freyburg, den 18. August 2021


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaates Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Feststellung des Wählerverzeichnisses II/2021


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis II/2021 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Dr. Jolanda Magdalena Droste, Stoltenberg
    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Freyburg, den 2.September 2021


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaats Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2022 gemäß Artikel 13 Staatsgrundgesetz


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,


    hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.


    Eintragungen sind gemäß Art. 13 (2) StGG bis zum 14. Januar 2022 möglich.


    Freyburg, den 1. Januar 2022


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaates Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2022


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2022 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Freyburg, den 16. Januar 2022


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaats Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Wählerverzeichnis I/2022 - nachträgliche Eintragung


    Entsprechend ihres Antrags vom 19.04.2022 wird Frau Dr. Jolanda Magdalena Droste auf der Grundlage von Artikel 13 Abs. 3 StGG nachträglich in das am 16.01.2022 festgestellte Wählerverzeichnis I/2022 aufgenommen.


    Damit sind folgende Bürger des Freistaats im aktuellen Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Dr. Jolanda Magdalena Droste, Stoltenberg
    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Freyburg, den 19. April 2022


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaats Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Wählerverzeichnis I/2022 - nachträgliche Eintragung


    Entsprechend seines Antrags vom 19.04.2022 wird Herr Günter Vossen auf der Grundlage von Artikel 13 Abs. 3 StGG nachträglich in das am 16.01.2022 festgestellte Wählerverzeichnis I/2022 aufgenommen.


    Damit sind folgende Bürger des Freistaats im aktuellen Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Dr. Jolanda Magdalena Droste, Stoltenberg
    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Günter Vossen, Turan
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Freyburg, den 13. Mai 2022


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaats Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Freistaat Turanien
    Die Kanzlerin


    Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2023 gemäß Artikel 13 Staatsgrundgesetz


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,


    hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.


    Eintragungen sind gemäß Art. 13 (2) StGG bis zum 18. Januar 2023 möglich.


    Freyburg, den 4. Januar 2023


    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser

    Kanzlerin des Freistaates Turanien

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.