Julius Mannhardt, Stoltenberg
WVerz Freistaat Turanien
-
-
Freistaat TuranienDie KanzlerinFeststellung des Wählerverzeichnisses I/2025
Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2025 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:
- Finn Jakob Henriksson, Königsberg
- Julius Mannhardt, Stoltenberg
- Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.
Freyburg, den 15. Juni 2025

Kanzlerin des Freistaats Turanien -
Freistaat TuranienDie KanzlerinAufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2026 gemäß Artikel 13 Staatsgrundgesetz
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,
hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.
Eintragungen sind gemäß Art. 13 (2) StGG bis zum 15. Januar 2026 möglich.
Freyburg, den 1. Januar 2026

Kanzlerin des Freistaates Turanien
-
Finn Jakob Henriksson
Königsberg
-
Schleutberger-Narrenhäuser, Adelgunde
Freyhafen
-
Julius Mannhardt,
Stoltenberg
-
Klebitz, Kurt, Dr.
Königsberg-Land
-
-
Freistaat TuranienDie KanzlerinFeststellung des Wählerverzeichnisses I/2026
Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2026 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:
- Finn Jakob Henriksson, Königsberg
- Dr. Kurt Klebitz, Königsberg
- Julius Mannhardt, Stoltenberg
- Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Abs. 3 des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.
Freyburg, den 16. Januar 2026

Kanzlerin des Freistaats Turanien -

Bist Du es wirklich? Wie geht es Dir?
Mir geht 's (zum Glück) gut...ich treuloses Wesen.
Hoffe Dir auch?
PN?
-