WVerz Freistaat Turanien

  • Turanische Föderation
    Der Beauftragte der Föderationsregierung
    beim Freistaat Turanien


    Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2019


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2019 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:


    Finn Jakob Henriksson, Königsberg

    Julius Mannhardt, Stoltenberg

    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen

    Josef Wedel, Bad Nymphenheim


    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Satz 4f des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler – derzeit vertreten durch den Beauftragten der Föderationsregierung – zu richten. Entspricht der Kanzler/Beauftragte der Föderationsregierung diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Königsberg, den 30. Januar 2019


    Dr. Landolf Barnabas Schiller

    Beauftragter der Föderationsregierung

  • Turanische Föderation
    Der Beauftragte der Föderationsregierung
    beim Freistaat Turanien


    Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2019 - Nachträgliche Eintragung


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2019 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:


    Finn Jakob Henriksson, Königsberg

    Julius Mannhardt, Stoltenberg

    Barbara von Rungholm, Westerbad (nachgetragen am 9. Februar 2019)

    Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen

    Josef Wedel, Bad Nymphenheim


    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Satz 4f des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler – derzeit vertreten durch den Beauftragten der Föderationsregierung – zu richten. Entspricht der Kanzler/Beauftragte der Föderationsregierung diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Königsberg, den 9. Februar 2019


    Dr. Landolf Barnabas Schiller

    Beauftragter der Föderationsregierung

  • Freistaat Turanien
    Der Kanzler


    Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2019 - Nachträgliche Eintragung


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2019 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen und ein Wählerverzeichnis wurde festgestellt. Durch nachträgliche Eintragung auf Antrag beim Kanzler wird das Wählerverzeichnis erweitert und enthält nun folgende Personen:

    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Dr. Kurt Klebitz, Königsberg-Land (nachgetragen am 27. März 2019)
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Barbara von Rungholm, Westerbad (nachgetragen am 9. Februar 2019)
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Satz 4f des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Königsberg, den 27. März 2019


    Finn Jakob Henriksson

    Kanzler

  • Freistaat Turanien
    Der Kanzler


    Aufforderung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2020 gem. Art. 13 Staatsgrundgesetz


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Turanien,


    hiermit rufe ich Sie gemäß Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes in der derzeit gültigen Fassung zur Eintragung in das Wählerverzeichnis für den Freistaat Turanien auf. Die Eintragung soll Ihren vollständigen Namen und Ihren Wohnort enthalten.


    Eintragungen sind im Zeitraum vom 5. Januar, 0:00 Uhr, bis 19. Januar 2020, 23:59 Uhr, möglich.


    Königsberg, den 4. Januar 2020


    Finn Jakob Henriksson

    Kanzler des Freistaates Turanien

  • Freistaat Turanien
    Der Kanzler


    Feststellung des Wählerverzeichnisses I/2020


    Die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis I/2020 für den Freistaat Turanien ist abgelaufen. Frist- und formgerecht haben sich folgende Personen in das nunmehr gültige Wählerverzeichnis eingetragen:

    • Finn Jakob Henriksson, Königsberg
    • Julius Mannhardt, Stoltenberg
    • Adelgunde Schleutberger-Narrenhäuser, Freyhafen
    • Josef Wedel, Bad Nymphenheim

    Für eine nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis ist gemäß Artikel 13 Satz 4f des Staatsgrundgesetzes ein entsprechender Antrag an den Kanzler zu richten. Entspricht der Kanzler diesem Antrag nicht innerhalb von sieben Tagen, entscheidet der Landtag über die nachträgliche Eintragung.


    Königsberg, den 20. Januar 2020


    Finn Jakob Henriksson

    Kanzler des Freistaates Turanien