Landesrat - Sesidas 2018

  • Die wöchentliche Plenarsitzung ist kurz vorm beginnen - die letzten Abgeordneten nehmen Platz und Freinberger


    Signurs en signuras, hiermit eröffne ich die Sitzung 12/2018 des Cussegl Naziunal.
    Folgende Tagesordnungspunkte sind für die heutige Sitzung vorgesehen:


    1) Aussprache zum vorgelegten Entwurf der Gemeindeordnung neu
    2) Entwurfsvorlage und Aussprache Landesverwaltungsgesetz
    3) Aussprache Landesplanung öffentlicher Verkehr
    4) Aussprache zum digitalen Behördenkommunikationsnetz in Ascaaron
    5) Redebeitrag Anton Schlerowizk, Präsident der associaziun geodetic ascaaruniac (Geodätischer Verein Ascaarun)
    6) Allfällige Anträge der Abgeordneten
    7) Abstimmungen zu den Punkten 1-6
    9) Bekanntgabe der Kandidaturen der Wahl zum Landesratspräsidenten Legislaturperiode 1/2018



    Signurs en signuras, vielen Dank für Ihr Erscheinen.
    Der erste Tagespunkt ist die Aussprache des vorgelegten Entwurfes zur Gemeindeordnung - dieser sollte allen Abgeordneten bereits zugegangen sein.

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Da es über die neue Gemeindeordnung geht, ist die Gemeindepräsidentin im Auftrag des Einwohnerrates im Besucherbereich zugegen.

    Presidenta communala (Gemeindepräsidentin) der Gemeinde Naz (Ascaaronische Eidgenossenschaft)
    Figls e Figlias dal Corda

    Zweitidentität

  • Kommen wir gleich zum ersten Tagesordnungspunkt.


    Der vorgelegte Gesetzesentwurf für die neue Gemeindeordnung sollte Ihnen allen bereits in Kopie zugegangen sein.
    Die aktuelle Gemeindeordnung stammt noch aus dem Jahre 1954 und ist dem aktuellen Stand der Zeit, sowohl im Bereich der Aufgaben der Gemeinden, als auch dem Umstand, dass wir Teil der Föderation sind, nicht mehr angemessen.
    In einigen Fällen wurden Teile der bestehenden Gemeindeordnung 1954 fast unverändert übernommen, der großteil wurde von unseren Juristen an die aktuellen Verhältnisse und Zeit angepasst - der eine Pragraph mehr der andere weniger.


    Ich bitte um Ihre Redebeiträge.



    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Rutscht etwas unruhig auf dem Stuhl hin und her und kramt in ihrer Tasche. Zieht einen großen Malblock mit schönen, bunten Kinderzeichnungen heraus.


    :/

    Elias und Matteo!! Jetzt haben mir diese beiden Racker meine Mappe mit den Unterlagen und den Entwürfen aus der meiner Tasche stibitzt. Was soll ich denn mit dem Malbuch und den Buntstiften?!! Lausbuben! ...na wartet bis ich heim komme! ^^

    Presidenta communala (Gemeindepräsidentin) der Gemeinde Naz (Ascaaronische Eidgenossenschaft)
    Figls e Figlias dal Corda

    Zweitidentität

  • Blickt in die Runde


    Werte Abgeordnete - gibt es von Ihrer Seite Diskussionsbedarf zum vorgelegten Entwurf?
    Falls es keinen weiteren Gesprächsbedarf gibt würde ich zum nächsten Tagesordnungspunkt weitergehen.

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Studiert den Gesetzesentwurf.


    Luis Giansauna
    President dal Cussegl naziunal a.D.
    Vorsitzender der Naturnser Korbmacher-Gilde
    Mäzen des CB Naturns


    Zweitidentität

  • Jetzt oder nie!


    Herr Vorsitzender, verehrte Abgeordnete! Es ist unüblich aber ich würde als Vertreterin einer Gemeinde gerne etwas zur Gemeindeordnung sagen...


    :/

    Presidenta communala (Gemeindepräsidentin) der Gemeinde Naz (Ascaaronische Eidgenossenschaft)
    Figls e Figlias dal Corda

    Zweitidentität

  • blickt in die Besucherränge hoch und erblickt Schneider-Leuthard


    Ma natiral, aber natürlich signura Kollegin.
    Ich erteile der Abgeordneten signura Schneider-Leuthard vom Haus Figls e Figlias dal Corda das Wort.


    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Eilt runter.


    Grazia fitg!

    Herr Präsident, hoch verehrte Abgeordnete,
    mein Name ist Simonetta Schneider-Leuthard, ich bin Gemeindepräsidentin von Naz. Leider hatten wir als Gemeinde, also als Betroffene keine Möglichkeit vorher dazu Stellung zu nehmen.
    Wir haben uns aber dennoch mit dem Entwurf im Gemeindeparlament beschäftigt; und er wurde kontrovers diskutiert.
    Gemein ist, wir sehen die kommunale Selbstverwaltung schon sehr geschliffen. Der Landesrat greift nicht nur in die innere Organisation der Gemeinden ein, er behält sich auch noch vor beim Namen mitzubestimmen und die Gemeindeliegenschaften zu beschriften. Als Presidenta communala bin ich enttäuscht von diesem Vorstoß.
    Naz hat eine starke basisdemokratische Tradition, der Gemeindeversammlung.


    Bitte sagen Sie mir, wie ich meinen Bürgern das erklären soll?


    Presidenta communala (Gemeindepräsidentin) der Gemeinde Naz (Ascaaronische Eidgenossenschaft)
    Figls e Figlias dal Corda

    Zweitidentität

  • Werte signura Schneider-Leuthard, vielen Dank für Ihren Beitrag.
    Die Aussprache über den Gesetzesentwurf dient dazu den Betroffenen bzw. allen Abgeordneten die Möglichkeit zu geben dazu Stellung zu nehmen, von "keine Möglichkeit Stellung zu nehmen" kann daher nicht gesprochen werden.


    Zu Ihren angeführten Punkten:


    - Eingriff in die Innere Organisation: Auf welche Paragraphen beziehen Sie sich genau? Viele Punkte wurden von der Gemeindeordnung 1954 übernommen.
    - Mitbestimmung in den Namen der Gemeinden: §2 Abs 1 lautet wie folgt:



    Zitat von Gesetzesentwurf "Gesetz zur ascaarunschen Gemeindeordnung"

    Die Änderung des Namens einer Gemeinde bedarf der Genehmigung des Landesrates. Die
    Genehmigung ist zu versagen, wenn durch den neuen Namen öffentliches Ärgernis erregt werden
    kann oder der neue Name mit dem Namen einer anderen Gemeinde im Föderationsgebiet
    gleichlautend oder diesem verwechselbar ähnlich ist.


    Die Namensänderung Bedarf demnach einer Genehmigung des Landesrates, welche wohl in den seltensten Fällen versagt werden würde. Versagt wird diese nur, wenn - wie im § beschrieben - durch den Namen öffentliches Ärgernis erregt werden würde oder der Name mit einer anderen Gemeinde gleichlautend oder verwechselbar wäre. Ich sehe hier keinen gravierenden Eingriff in das Recht der Namensbestimmung der Gemeinden.
    Zumal ich davon ausgehe, dass das umbenennen einer Gemeinde vom dortigen Gemeinderat inkl. Bürgermeister wohlüberlegt und wohl auch sehr selten sein wird.


    - Beschriftung Gemeindeliegenschaften: Was genau meinen Sie mit Gemeindeliegenschaften? Könnten Sie das näher ausführen?




    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Es wird meines Erachtens kaum einen praktischen Fall geben, in der zwei Gemeinden sich einen gleichen oder verwechselbaren Namen geben wollen. Was das öffentliche Ärgernis angeht, was soll das in der Praxis sein? Unsere Leute würden nie einem Namen zustimmen, der gegen Anstand und die guten Sitten verstößt.


    Auch in § 4 wird das Selbstverwaltungsrecht zu Gunsten des Landesrates eingeschränkt. Warum sollen wir den Landesrat fragen, ob wir ein Wappen tragen dürfen?
    Ebenso § 5 über das Aussehen des Dienstsiegels.

    Blättert durch den Entwurf...


    Und ja hier in § 9 Abs. 1...Nr. 1: Der Landesrat möchte uns vorschreiben, welche Mehrheit für eine solche Vereinbarung nötig ist. Das würden wir gerne in unserer Satzung regeln. Was ist wenn wir eine einstimmige Zustimmung fordern möchten?


    In § 15 fehlt meiner Meinung nach die Planung, Aufstellung und Ausführung des Gemeindehaushalts bzw. des Haushaltsplanes.
    In § 16 Abs. 2 sollen die Bürgermeister durch den Landesrat abberufen werden können.
    Was die Beschilderung betrifft: § 17 Abs. 2...


    Zudem würde ich mir etwas mehr Flexibilität wünschen, bei den Bezeichnungen der Gemeindeorgane, da gibt es gewachsene Unterschiede und bei den Organen und der Organisation selbst. Wir haben in Naz eine Gemeindeversammlung, in der alle stimmberechtigten Bürger der Gemeinde versammelt sind. Der wählt das Gemeindeparlament. Aus der Mitte des Gemeindeparlamentes wählen die Mitglieder die Gemeindepräsidentin. Unser Kollegium leitet die Gemeinde gemeinsam und erarbeitet Beschlussvorlagen, welche durch die Gemeindeversammlung angenommen oder abgelehnt werden können. Die Gemeindeversammlung kann mit einfacher Mehrheit auch eigene Beschlussvorlagen erarbeiten und beschließen. Mir ist bewusst das es altes, überbrachtes Gewohnheitsrecht in Naz ist und der Gemeindeordnung nicht in jedem Punkt übereinstimmt.


    Aber das ist direkte Demokratie und wir sind stolz darauf. Und mit Recht! Unsere Leute wollen sich dieses alte Recht nicht nehmen lassen!


    Presidenta communala (Gemeindepräsidentin) der Gemeinde Naz (Ascaaronische Eidgenossenschaft)
    Figls e Figlias dal Corda

    Zweitidentität

  • Presidenta communala (Gemeindepräsidentin) der Gemeinde Naz (Ascaaronische Eidgenossenschaft)
    Figls e Figlias dal Corda

    Zweitidentität

  • ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Signura Schneider-Leuthard, da es offensichtlich noch Nachbesserungsbedarf für den vorgelegten Entwurf gibt würde ich vorschlagen, dass Vertreter der Gemeinden inkl. Ihnen den Entwurf noch einmal mit den Fachleuten der Abteilung III besprechen und Nachbessern.

    Was halten Sie und die Anwesenden davon?

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Liebe Abgeordnete, liebe Zuseher zu Hause und hier im Saal, hohes Haus.

    Aufgrund der dringlichkeit und Fälligkeit schiebe ich einen Tagesordnungspunkt ein - es geht um die Abstimmung zum Gesetz über die Übersetzung der REchtsformen von Körperschaften in die ascaarunsche Landessprache.


    Bedienstete geben eine Kopie des Gesetzesentwurfes an die Abgeordneten aus



    Gesetz über die Rechtsformen von Körperschaften privaten Rechts

    Lescha da las furmas giuridicas da las corporaziuns da dretg privat


    Paragraf 1

    Gesetzeszweck; Rechtsgrundlage

    (1) Dieses Gesetz legt die ascaaronischen Übersetzungen der Rechtsformen von Körperschaften des privaten Rechts fest.

    (2) Es wird auf der Grundlage des Paragrafen 23 des Körperschaftsgesetzbuchs der Turanischen Föderation erlassen.


    Paragraf 2

    Rechtsformen von wirtschaftlichen Körperschaften

    (1) Die Einzelunternehmung heißt auf Ascaaronisch „Manaschi“.

    (2) Die Unternehmensgesellschaft heißt auf Ascaaronisch „Societad“.

    (3) Die Gesellschaft auf Aktien heißt auf Ascaaronisch „Cumpagnia“.

    (4) Die Genossenschaft heißt auf Ascaaronisch „Cooperativa“.


    Paragraf 3

    Rechtsformen von sonstigen Körperschaften privaten Rechts

    (1) Die Stiftung heißt auf Ascaaronisch „Fundaziun“.

    (2) Der Verein heißt auf Ascaaronisch „Associaziun“.


    Paragraf 4

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    Der Entwurf wurde dankenswerterweise von signur Giansauna erdacht und eingebracht. Ich bitte Sie nun um Abstimmung.

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)