ZitatAlles anzeigenErstes Gesetz zur Änderung des Volksgesetzbuches der Föderation
1. Volksgesetzbuchsänderungsgesetz
§ 1 - Änderung
(1) Paragraf 12 Absatz 1 des Volksgesetzbuches der Föderation in der Fassung vom 19.09.2013 wird wie folgt geändert: "Ein Mitspieler kann bis zu fünf seiner Nebenidentitäten zu Zweitidentitäten erklären."
(2) Satz 2 des Paragrafen 12 Absatz 2 wird wie folgt geändert: "Eine Zweitidentität darf nicht in demselben Wählerverzeichnis wie die Hauptidentität registriert sein."
§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Turan, den 29.01.2014
Annelies Türmer
Präsidentin der turanischen Föderation