Konstituierung des Föderationsrates
Sehr geehrter Herr Staatskanzler Odinsson,
wie Sie vielleicht wissen, stimmt die Nationalversammlung derzeit über eine Änderung der Föderationsverfassung ab, durch die den Ländern mehr Gesetzgebungsmöglichkeiten zugesprochen werden würden. Gemäß Artikel 45 FödVerf kann die Verfassung aber "nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung des Föderationsrates und von zwei Dritteln der Stimmen der Nationalversammlung".
Der Föderationsrat als verfassungsmäßige Vertretung der Länder ist bislang nicht konstituiert, obwohl die in Artikel 25 FödVerf genannten Voraussetzungen hierfür eigentlich erfüllt wären. Der Artikel besagt nämlich, der Föderationsrat sei "handlungsfähig, wenn die Mehrheit der Länder einen Vertreter in ihn entsandt hat". Soweit ich es überblicke, hat die Mehrheit der Länder zwar gemäß landesverfassungsrechtlichen Vorschriften einen Vertreter bestimmt. Förmlich entsandt hat ihn aber bislang keines der Länder. Ich bitte Sie als Kanzler des Freistaates Turaniens daher herzlich, dies für Ihr Land nachzuholen.
Turan, den 4. Februar 2014
gez.
Sigurd Thorwald
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