Generaladministrator der Turanischen Föderation
Herrn Generaladministrator Sigurd Thorwald
Hofburg
Föderationshauptstadt Turan
Setterich a.d. Swine, 05.02.2014
Konstituierung des Föderationsrates
Ihr Schreiben vom 04.02.2014
Sehr geehrter Herr Generaladministrator Thorwald,
bezüglich Ihres o.g. Schreibens möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Republik Schwion verfassungsgemäß in der Föderation durch den jeweils amtierenden Landeshauptmann vertreten wird. Der Landeshauptmann ist daher kraft seines Amtes auch der Vertreter Schwions im Föderationsrat. Einer gesonderten Entsendung bedarf es nach der aktuellen Verfassungs- und Gesetzeslage in Schwion und der Föderation nicht. Dies kann in anderen Ländern der Föderation abweichend geregelt sein.
Bisher wurde der Föderationsrat noch nicht zu seiner Konstituierung einberufen. Die Föderationsverfassung regelt leider nicht, wer dazu verpflichtet oder berechtigt ist. In Ermangelung einer konkreten Regelung würde ich diese Berechtigung beim Präsidenten der Nationalversammlung oder dem Generaladministrator angesiedelt sehen.
Da beide Ämter aktuell in Ihrer Person vereinigt sind, möchte Ich Sie, sehr geehrter Herr Generaladministrator bitten, den Föderationsrat einzuberufen und den ersten Vorsitzenden des Föderationsrates gemäß Artikel 24 der Föderationsverfassung zu bestimmen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Landeshauptmann