Verfügung NV/W/3/2018
Am 14. August 2018 läuft die Amtszeit des Präsidenten der Föderation ab. Daher lege ich hiermit gemäß Artikel 31 der Verfassung der Turanischen Föderation in Verbindung mit den Paragrafen 3 und 5 des Föderationswahlgesetzbuchs (FWGB) in den jeweils geltenden Fassungen fest, dass die
Wahl zum Präsidenten der Turanischen Föderation
im Zeitraum vom 23. Juli 2018, 0 Uhr, bis zum 29. Juli 2018, 18 Uhr, stattfinden wird. Kandidatinnen und Kandidaten sind aufgefordert, ihre Bewerbung um das Amt der Präsidentin/des Präsidenten an dieser Stelle bis spätestens 15. Juli 2018 um 24 Uhr bekanntzugeben.
Wahlberechtigte, die noch keine gültige E-Mailadresse hinterlegt haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen. Andernfalls ist eine Zustellung der Wahlbenachrichtigung unter Umständen nicht möglich.
Turan, den 17. Juni 2018
Sigurd Thorwald
Präsident der Nationalversammlung
Wahlleiter