Verfügung NV/W/1/2014
Gemäß Artikel 31 der Verfassung der Turanischen Föderation in Verbindung mit den Paragrafen 3 und 4 des Wahlgesetzes der Turanischen Republik (WahlG) in den jeweils geltenden Fassungen lege ich hiermit fest, dass die
Wahl zur Präsidentin/zum Präsidenten der Turanischen Föderation
im Zeitraum vom 21. Februar 2014, 8 Uhr, bis zum 2. März 2014, 18 Uhr, stattfinden wird. Kandidatinnen und Kandidaten sind aufgefordert, ihre Bewerbung um das Amt der Präsidentin/des Präsidenten an dieser Stelle bis spätestens 16. Februar 2014 um 24 Uhr bekanntzugeben.
Wahlberechtigte, die noch keine gültige E-Mailadresse hinterlegt haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen. Andernfalls ist eine Zustellung der Wahlbenachrichtigung nicht möglich.
Turan, den 6. Februar 2014
Sigurd Thorwald
Präsident der Nationalversammlung
Wahlleiter