Widerpruch gegen das Postgesetzänderungsgesetz

  • Herr Präsident, Herr Giansauna hat Sie richtigerweise darüber informiert, dass wir hier an dieser Stelle nur über die von der Nationalversammlung verabschiedete Gesetzesfassung abstimmen können. Und wenn wir dem Einspruch Asccarons stattgeben wollen, müssen wir diese Fassung ablehnen und an die Nationalversammlung zurückverweisen. Wie sich die Nationalversammlung dann verhält, bleibt abzuwarten. Sie kann den Gesetzesentwurf mit einer 2/3-Mehrheit doch noch in Kraft setzen, was ich bei den abzusehenden Stimmverhältnissen nicht erwarte. Dann kann die Nationalversammlung den Gesetzentwurf auch ohne erneute Abstimmung für gescheitert erklären und eine Neufassung, eventuell dann auf der Grundlage des Vorschlags von Herrn Freinberger, verabschieden.


    Ich hoffe nur, dass dies recht zügig geschieht, damit die turanischen Telekommunikationsunternehmen für ihre Anlagen eine ordentliche rechtliche Grundlage erhalten.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Übrigens, sollte zu der laufenden Abstimmung eine dritte Nein-Stimme abgegeben werden, würde ich die Abstimmung vorzeitig beenden und die Nationalversammlung über das Ergebnis informieren.

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  • Zitat

    Stimmen Sie dem vorliegenden Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes" zu?
    Abstimmendes Land: Neuturanien
    [ ] JA
    [x] NEIN
    [ ] ENTHALTUNG

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Da eine Mehrheit der Länder bereits die Gesetzesvorlage abgelehnt hat, beende ich die Abstimmung vorzeitig und stelle das Ergebnis fest.


    Der Föderationsrat stimmt dem Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung nicht zu und weist ihn zurück.

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