Landesversammlung - 21. Sitzung (Wahl Landeshauptmann)

  • Republik Schwion
    Landesversammlung

    Hiermit berufe ich die Landesversammlung zu ihrer einundzwanzigsten Sitzung
    am 22.09.2014 in den Republikanischen Palast in Setterich a.d. Swine ein.


    Tagesordnung


    1. Wahl des Landeshauptmanns nach Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung.
    Weitere Tagesordnungspunkte sind nach der genannten Verfassungsbestimmung für diese Sitzung nicht zulässig.

    Wahlvorschläge für das Amt des Landeshauptmanns sind gem. § 2 (2) LVersG
    bis zum 22.09.2014 hier öffentlich anzuzeigen.


    Setterich an der Swine, 20.09.2014



    Präsident der Landesversammlung

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Hiermit eröffne ich die 21. Sitzung der Landesversammlung.


    Die Tagesordnung ist für alle Mitglieder der Landesversammlung zugänglich veröffentlicht worden.


    Stimmberechtigte Mitglieder der Landesversammlung zu dieser Sitzung sind:


    Æmmenthal, Huldrych
    Saxburger, Attila


    Erster und einziger Tagesordnungspunkt:


    Wahl des Landeshauptmanns


    Es liegt die Kandidatur von Herrn Attila Saxburger vor.
    Weitere Vorschläge gingen nicht ein.


    Nach Artikel 12 der Verfassung wird der Landeshauptmann ohne Aussprache gewählt. Ich leite daher sofort die Wahl ein. Sie läuft längstens bis zum 27.09.2014 16:50 Uhr.


    Bei dieser Wahl hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Bitte geben Sie Ihre Stimme mit folgendem Stimmzettel ab


    Wahl des Landeshauptmanns (1. Wahlgang)


    Wählen Sie Herrn Attila Saxburger zum Landeshauptmann der Republik Schwion?


    [ ] Ja


    [ ] Nein


    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • sieht den Herrn Æmmenthal etwas fragend den Stimmzettel anschauen


    Werter Herr Æmmenthal, stimmt etwas nicht mit dem Stimmzettel? Kann es sein, dass Ihnen eine alternative Wahlmöglichkeit oder die Möglichkeit zur Stimmenthaltung fehlen? Ersteres ist mangels eines zweiten Kandidaten nicht gegeben und letzeres gibt es bei Wahlen grundsätzlich nicht. Stimmenthaltungen werden halt einfach durch Nichtabgabe des Stimmzettels innerhalb des Wahlzeitraumes oder auch durch Abgabe eines leeren Stimmzettels ausgeübt.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Wahl des Landeshauptmanns (1. Wahlgang)


    Wählen Sie Herrn Attila Saxburger zum Landeshauptmann der Republik Schwion?


    [X] Ja


    [ ] Nein


    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Æmmenthals Gesicht hellt sich auf. Das ist die Lösung!


    Vielen Dank, Frauja Saxburger.


    Gibt den leeren Stimmzettel ab.


    Wahl des Landeshauptmanns (1. Wahlgang)


    Wählen Sie Herrn Attila Saxburger zum Landeshauptmann der Republik Schwion?


    [ ] Ja


    [ ] Nein


  • Da alle Wahlberechtigten abgestimmt haben beende ich gemäß § 2 Absatz 4 Landesversammlungsgesetz die Wahl und stelle das Ergebnis fest.


    Wahlberechtigte: 2


    abgegebene Stimmzettel: 2
    gültige Stimmzettel: 2
    Stimmzettel ohne Stimmabgabe (Enthaltung): 1


    für den Wahlvorschlag: 1 Stimme
    gegen den Wahlvorschlag: 0 Stimmen


    Damit ist der Kandidat Saxburger zum Landeshauptmann gewählt.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Ich lege nun den Amtseid nach Artikel 15 der Verfassung ab:


    tritt vor das Plenum und hebt die rechte Hand


    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Republik Schwion und ihren Bürgern widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, Gerechtigkeit üben, die Gesetze und die Verfassung akzeptieren und verteidigen und meine Pflichten gewissenhaft erfüllen werde.


    begibt sich auf den Platz des Landeshauptmannes

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Die Tagesordnung ist abgearbeitet, somit schließe ich die Sitzung.


    Formen und Fristen für eine neue Einberufung sind im Landesversammlungsgesetz geregelt.


    Vielen Dank und Auf Wiedersehen.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Attila Saxburger

    Hat den Titel des Themas von „Landesversammlung - 21. Sitzung“ zu „Landesversammlung - 21. Sitzung (Wahl Landeshauptmann)“ geändert.