Landesversammlung - 22. Sitzung (LVwGlG, FzZulG, Geschichtskommission)

  • Republik Schwion
    Landesversammlung

    Hiermit berufe ich die Landesversammlung zu ihrer zweiundzwanzigsten Sitzung
    am 20.10.2014 in den Republikanischen Palast in Setterich a.d. Swine ein.


    Geplante Tagesordnung


    1. Aussprache über ein Landes- und Verwaltungsgliederungsgesetzes - Drucksache LV 01/2014.
    2. Aussprache über ein Fahrzeug-Zulassungsgesetz - Drucksache LV 02/2014.
    3. Aussprache über die Einberufung einer Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte


    Weitere Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Landesversammlung hier beim Präsidenten der Landesversammlung zu beantragen.



    Setterich an der Swine, 18.10.2014



    Präsident der Landesversammlung

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Republik Schwion
    Landesversammlung


    Drucksache LV 01/2014


    Antrag des Landeshauptmanns Attila Saxburger an die Landesversammlung:


    Die Landesversammlung möge das "Gesetz über Gliederung des Staatsgebiets und der Verwaltung der Republik Schwion - Landes- und Verwaltungsgliederungsgesetz" beschließen.
    Der Text des Gesetzesentwurf liegt dieser Drucksache als Anlage bei.


    Setterich an der Swine, 18.10.2014



    Landeshauptmann

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Republik Schwion
    Landesversammlung


    Drucksache LV 02/2014


    Antrag des Landeshauptmanns Attila Saxburger an die Landesversammlung:


    Die Landesversammlung möge das "Gesetz über die Zulassung von Fahrzeugen in der Republik Schwion - Fahrzeugzulassungsgesetz" beschließen.
    Der Text des Gesetzesentwurf liegt dieser Drucksache als Anlage bei.


    Setterich an der Swine, 18.10.2014



    Landeshauptmann

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Beim Präsidenten geht der Antrag auf einen weiteren Tagesordnungspunkt ein: Die Landesversammlung möge die Einberufung einer Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte beschließen.

  • Hiermit eröffne ich die 22. Sitzung der Landesversammlung.


    Die Tagesordnung ist für alle Mitglieder der Landesversammlung zugänglich veröffentlicht worden. Der Erweiterungsantrag von Herrn Æmmenthal wurde als Tagesordnungspunkt 3 aufgenommen.


    Stimmberechtigte Mitglieder der Landesversammlung zu dieser Sitzung sind:
    Æmmenthal, Huldrych
    Saxburger, Attila


    Kommen wir zu Tagesordnungspunkt 1 - Aussprache über ein Landes- und Verwaltungsgliederungsgesetzes.


    Der Gesetzentwurf wurde vom Landeshauptmann eingebracht. Die Drucksache LV 01/2014 liegt Ihnen vor.
    Gestatten Sie mir gleich dazu ein paar einführende Worte zur Begründung.


    Mit dem Gesetzentwurf soll einerseits die Gliederung der Republik in die, zugegebenermaßen bereits bestehenden, Gebietskörperschaften gesetzlich fixiert werden. So werden die Hauptorte der in der Verfassung genannten Landsbezirke bestimmt und die Landgemeinden als Gebietskörperschaften der kommunalen Selbstverwaltung festgelegt. Kommunen innerhalb einer Landgemeinde sollen Teil derselben sein und auch ein begrenztes Selbstverwaltungsrecht bekommen. In der Anlage 1 des Gesetzentwurfs ist dann die komplette Gliederung des Gebietes der Republik aufgeführt und für verwaltungstechnische Belange ein Schlüsselnummer für jede Gebietskörperschaft eingeführt.


    Der zweite Teil des Gesetzentwurfs legt den Grobaufbau der Verwaltung der Republik in drei Behördenstufen fest, von den Regierungsdirektionen, welche in anderen Ländern Ministerien heißen, über die Mittelbehörden, den Bezirksverwaltungen auf Ebene der Landsbezirke bis zu den Kommunalbehörden auf Ebene der Landgemeinden bzw. deren Kommunen. Es werden dann noch die Zuständigkeiten und die Rechtsaufsichtsbeziehungen bestimmt. Dies alles erfolgt nur dem Grundsatz nach, um den Gestaltungsspielraum der einzelnen Gebietskörperschaften und des Regierungsrats auf Republiksebene nicht unnötig einzuschränken. Die konkrete Ausgestaltung der Verwaltung soll weitgehend frei und unabhängig von den Körperschaften oder den Bürgern selbst vorgenommen werden.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Ja, sehr geehrter Herr Æmmenthal, in dem Gesetz soll das aktive Leben landsmannschaflicher Traditonen ermöglicht werden. So könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass manche Ämter in verschiedenen Regionen unseres Landes eine für den Landesteil typische und historisch gewachsene Bezeichnung bekommen können, solange sie dem Inhalt nach den gesetzlich festgelegten Funktionen entsprechen.


    Wenn Sie den Entwurf unterstützen und derzeit keinen Änderungsbedarf sehen, bringe ich den Gesetzentwurf zur Abstimmung.


    Stimmen Sie dem "Gesetz über die Gliederung des Staatsgebiets und der Verwaltung der Republik Schwion" in der Fassung der Drucksache LV 01/2014 zu?


    Stimmen Sie bitte mit Ja oder Nein oder enthalten Sie sich der Stimme.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Da alle Stimmberechtigten abgestimmt haben, beende ich die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest.


    2 Mitglieder der Landesversammlung haben ihre Stimme abgegeben.
    Beide stimmten für den Gesetzentwurf.
    Damit ist das "Gesetz über die Gliederung des Staatsgebiets und der Verwaltung der Republik Schwion" angenommen.
    Es wird unverzüglich von mir unterzeichnet, ausgefertigt und verkündet.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Kommen wir zu Tagesordnungspunkt 2 - Aussprache über ein Fahrzeug-Zulassungsgesetz


    Der Gesetzentwurf wurde vom Landeshauptmann eingebracht. Die Drucksache LV 02/2014 liegt Ihnen vor.
    Auch hier möchte ich einführend die Begründung darlegen.


    Mit dem Gesetzentwurf sollen die nach den Paragraphen 2, 3 und 4 des Fahrzeug-Zulassungsgesetzes der Föderation den Ländern übertragenen Bestimmung von Zulassungsbehörden und Zulassungsbezirken innerhalb ihrer Landesgrenzen für die Republik Schwion umgesetzt werden.


    Für Landfahrzeuge soll es nach dem vorliegenden Gesetzentwurf in Schwion 5 Zulassungsbezirke geben, die deckungsgleich mit den Landsbezirken sind. In jedem Landsbezirk wird ein Zulassungsamt bei der Bezirksverwaltung als Zulassungsbehörde im Sinne des Paragraphen 2 des Föderationsgesetzes eingerichtet, das für den entsprechenden Zulassungsbezirk zuständig ist. Organisatorisch sollen die 5 Zulassungsämter auf Landesebene einem Landesamt für Verkehr unterstellt werden, damit die Zulassungsverfahren zumindest innerhalb der Republik einheitlich abgewickelt werden können. Das Landesamt für Verkehr wird dann im Bereich der Fahrzeugzulassung den Kontakt zum Föderationsfahrzeugamt halten und als Ansprechpartner für dieses innerhalb der Republik fungieren.


    Die nach Paragraph 4 des Fahrzeug-Zulassungsgesetzes der Föderation den Ländern eingeräumte Ermächtigung, Sonderzulassungsbezirke und Zulassungsbehörden dazu für ihre Verfassungsorgane und Behörden zu schaffen wird mit Paragraph 3 des Gesetzentwurfs ausgeübt. In der Republik soll es nur einen Sonderzulassungsbezirk für die Fahrzeuge der Verfassungsorgane und der Behörden geben, deren Zuständigkeitsgebiet das gesamte Staatsgebiet der Republik umfasst. Die Bezirksverwaltungen und die Kommunalbehörden sind darin nicht umfasst. Unabhängig vom Sitz der Organe oder Behörden soll das Zulassungsamt bei Bezirksverwaltung Setterich für den Sonderzulassungsbezirk zuständig sein.


    Sollte der Gesetzentwurf die Zustimmung der Landesversammlung finden und damit 5 Zulassungsbezirke und 1 Sonderzulassungsbezirk geschaffen werden, wird die Regierung unverzüglich die Registrierung der Kürzel der Zulassungsbezirke beim Föderationsfahrzeugamt beantragen. Mein Vorschlag wäre dabei unter Berücksichtigung möglicher Kürzel in den anderen Föderationsländern: NB für den Landsbezirk Neuenburg, SE für Setterich, SI für Sinai, SW für Swinethal und WL für den Landsbezirk Währener Land. Für den Sonderzulassungsbezirk Republik Schwion schlage ich LRS vor.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • LRS wäre abgeleitet von Landesbehörden Republik Schwion.


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    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Haben Sie noch Fragen oder Änderungsvorschläge zum Gesetz, sehr geehrter Herr Æmmenthal oder wollen wir darüber abstimmen?

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Sehr gut, dann bringe ich den Gesetzentwurf hiermit zur Abstimmung.


    Stimmen Sie dem "Gesetz über Zulassung von Fahrzeugen in der Republik Schwion" in der Fassung der Drucksache LV 02/2014 zu?


    Stimmen Sie bitte mit Ja oder Nein oder enthalten Sie sich der Stimme.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Da alle Stimmberechtigten abgestimmt haben, beende ich die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest.


    2 Mitglieder der Landesversammlung haben ihre Stimme abgegeben.
    Beide stimmten für den Gesetzentwurf.
    Damit ist das "Gesetz über Zulassung von Fahrzeugen in der Republik Schwion" angenommen.
    Es wird unverzüglich von mir unterzeichnet, ausgefertigt und verkündet.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)