Landesversammlung - 22. Sitzung (LVwGlG, FzZulG, Geschichtskommission)

  • Kommen wir unverzüglich zu Tagesordnungspunkt 3 - Aussprache über die Einberufung einer Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte


    Die Aussprache wurde von Herrn Æmmenthal beantragt.
    Bitte Herr Æmmenthal, Sie haben das Wort.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Werte Kollegen, Herr Landeshauptmann,
    Herr Saxburger und ich sind in einem Gespräch zu dem Schluss gekommen, dass es unserem so vielfältigen Land gut anstünde, seine Geschichte besser erforschen zu lassen. Der Herr Landeshauptmann schlug vor, hierzu eine Kommission einzuberufen. Ich persönlich denke, ein förmlicher Beschluss der Landesversammlung zur Einberufung dieser Kommission würde ihrer Arbeit am besten dienlich sein und das besondere Interesse des Staates daran zum Ausdruck bringen. Ich selbst, das darf ich bereits sagen, stehe der Kommission mit meiner Expertise - insbesondere meinem Wissen über meine Heimat Sinai - zur Verfügung.

  • Danke Herr Æmmenthal. Wie Sie schon richtig anmerkten sind wir uns darüber einig geworden, dass eine solche Kommission das geeignete Mittel sein könnte, der Geschichtsforschung für Sinai und Schwion neue Impulse zu verleihen. Bedanken möchte ich mich auch schon jetzt, dass Sie sich bereit erklären, ihren unbestreitbaren Wissensschatz in die Arbeit der Kommission mit einzubringen. Ja ich möchte gern so weit gehen, Ihnen die Leitung der Kommission übertragen zu wollen, da ich mir sicher bin, dass damit die Geschichtsforschung in unserem Land in sehr guten und kompetenten Händen läge. Selbstverständlich wäre ich auch bereit, in dieser Kommission mitzuarbeiten und meine vergleichsweise sicher geringeren, aber doch vorhandenen Kenntnisse der Geschichte, hier natürlich vorrangig der schwionischen, in die Arbeit einzubringen.


    Sehr geehrter Herr Æmmenthal. wäre es Ihnen möglich, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten?

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Sehr geehrter Herr Æmmenthal, ich habe mir mal erlaubt, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, auf deren Grundlage die Landesversammlung die Landesgeschichtskommission einrichten könnte. Gern können Sie diese Vorlage ändern oder auch verwerfen.



    +++ ENTWURF +++



    Drucksache LV 03/2014


    Antrag des Mitgliedes der Landesversammlung Huldrych Æmmenthal an die Landesversammlung:


    Die Landesversammlung möge den nachfolgenden Beschluss fassen:


    Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte

    • Die Landesversammlung errichtet eine Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte.
    • Die Kommission hat die Aufgabe die Geschichte der Republik Schwion und aller ihrer Landesteile und Kulturräume einschließlich ihrer Vorgeschichte zu erforschen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und die Ergebnisse in geeigneter Weise öffentlich zugänglich zu machen bzw. in geeigneten Medien zu veröffentlichen.
    • Der Kommission gehören als ständige Mitglieder der Präsident der Landesversammlung und ein weiteres Mitglied der Landesversammlung als Vorsitzender der Kommission an. Der Kommissionsvorsitzende wird von der Landesversammlung ernannt und kann von dieser abberufen werden.
    • Für die wissenschaftliche Unterstützung der Arbeit der Kommission und zur Verbreiterung der Erkenntnisgrundlagen können die ständigen Mitglieder der Kommission im Einvernehmen zusätzlich ihnen geeignet erscheinende und an der Arbeit der Kommission interessierte Persönlichkeiten jeweils befristet für ein Jahr in die Kommission berufen. Wiederberufungen nach Ablauf der Jahresfrist sind ebenso möglich wie vorzeitige Abberufungen durch einstimmen Beschluss der ständigen Mitglieder der Kommission.
    • Die Kommission hat Anspruch auf die Unterstützung ihrer Arbeit durch alle Staatsbehörden der Republik. Die Finanzierung der Arbeit der Kommission und ihrer Veröffentlichungen erfolgt aus Haushaltsmitteln der Landesversammlung.
    • Die Kommission kann sich eine Geschäftsordnung geben.


    Leonsburg, 28.10.2014


    gez. Huldrych Æmmenthal

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Verzeihung, Herr Landeshauptmann. Ich war in Gedanken. Ihr Entwurf gefällt mir gut. Ich würde ihn nur geringfügig ändern.


    Schmiert in dem Entwurf herum und reicht ihn dann dem Landeshauptmann.



    +++ ENTWURF +++



    Drucksache LV 03/2014


    Antrag des Mitgliedes der Landesversammlung Huldrych Æmmenthal an die Landesversammlung:


    Die Landesversammlung möge den nachfolgenden Beschluss fassen:


    Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte

    • Die Landesversammlung errichtet eine Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte.
    • Die Kommission hat die Aufgabe, die Geschichte der Republik Schwion und aller ihrer Landesteile und Kulturräume einschließlich ihrer Vorgeschichte zu erforschen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und die Ergebnisse in geeigneter Weise öffentlich zugänglich zu machen bzw. in geeigneten Medien zu veröffentlichen.
    • Der Kommission gehören als ständige Mitglieder der Präsident der Landesversammlung und ein weiteres Mitglied der Landesversammlung als Vorsitzender der Kommission an. Der Kommissionsvorsitzende wird von der Landesversammlung ernannt und kann von dieser abberufen werden.
    • Für die wissenschaftliche Unterstützung der Arbeit der Kommission und zur Erweiterung der Erkenntnisgrundlagen können die ständigen Mitglieder der Kommission im Einvernehmen zusätzlich ihnen geeignet erscheinende und an der Arbeit der Kommission interessierte Persönlichkeiten jeweils befristet für ein Jahr in die Kommission berufen. Wiederberufungen nach Ablauf der Jahresfrist sind ebenso möglich wie vorzeitige Abberufungen durch einstimmigen Beschluss der ständigen Mitglieder der Kommission.
    • Die Kommission hat Anspruch auf die Unterstützung ihrer Arbeit durch alle Staatsbehörden der Republik. Die Finanzierung der Arbeit der Kommission und ihrer Veröffentlichungen erfolgt aus Haushaltsmitteln der Landesversammlung.
    • Die Kommission kann sich eine Geschäftsordnung geben.


    Leonsburg, 31.10.2014


    gez. Huldrych Æmmenthal

  • Sehr gut, dann fass ich das mal in eine offizielle Form.


    Republik Schwion
    Landesversammlung



    Drucksache LV 03/2014


    Antrag des Mitgliedes der Landesversammlung Huldrych Æmmenthal an die Landesversammlung:


    Die Landesversammlung möge den nachfolgenden Beschluss fassen:


    Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte

    • Die Landesversammlung errichtet eine Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte.
    • Die Kommission hat die Aufgabe, die Geschichte der Republik Schwion und aller ihrer Landesteile und Kulturräume einschließlich ihrer Vorgeschichte zu erforschen, wissenschaftlich aufzuarbeiten und die Ergebnisse in geeigneter Weise öffentlich zugänglich zu machen bzw. in geeigneten Medien zu veröffentlichen.
    • Der Kommission gehören als ständige Mitglieder der Präsident der Landesversammlung und ein weiteres Mitglied der Landesversammlung als Vorsitzender der Kommission an. Der Kommissionsvorsitzende wird von der Landesversammlung ernannt und kann von dieser abberufen werden.
    • Für die wissenschaftliche Unterstützung der Arbeit der Kommission und zur Erweiterung der Erkenntnisgrundlagen können die ständigen Mitglieder der Kommission im Einvernehmen zusätzlich ihnen geeignet erscheinende und an der Arbeit der Kommission interessierte Persönlichkeiten jeweils befristet für ein Jahr in die Kommission berufen. Wiederberufungen nach Ablauf der Jahresfrist sind ebenso möglich wie vorzeitige Abberufungen durch einstimmigen Beschluss der ständigen Mitglieder der Kommission.
    • Die Kommission hat Anspruch auf die Unterstützung ihrer Arbeit durch alle Staatsbehörden der Republik. Die Finanzierung der Arbeit der Kommission und ihrer Veröffentlichungen erfolgt aus Haushaltsmitteln der Landesversammlung.
    • Die Kommission kann sich eine Geschäftsordnung geben.


    Leonsburg, 31.10.2014


    gez. Huldrych Æmmenthal


    Und da ich keinen Änderungsbedarf mehr sehe, bringe ich den Antrag in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung.


    Stimmen Sie dem Beschluss der Landesversammlung "Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte" in der Fassung der Drucksache LV 03/2014 zu?


    Stimmen Sie bitte mit Ja oder Nein oder enthalten Sie sich der Stimme.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Da alle Stimmberechtigten abgestimmt haben, beende ich die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest.


    2 Mitglieder der Landesversammlung haben ihre Stimme abgegeben.
    Beide stimmten für den Beschlussantrag.
    Damit ist der Beschluss "Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte" angenommen.


    Gestatten Sie mir an dieser Stelle gleich, dass ich zur Umsetzung dieses Beschlusses der Landesversammlung einen Vorschlag für die Wahl zum Kommissionsvorsitzenden unterbreite.


    Sein Einverständnis und seine Bereitschaft zur Mitarbeit in der Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte vorausgesetzt schlage ich auf der Grundlage von Punkt 3. des Beschlusses der Landesversammlung Herrn Huldrych Æmmenthal als ständiges Mitglied und damit Vorsitzenden der Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte vor.


    Herr Æmmenthal, wären Sie bereit im Falle einer Wahl den Vorsitz der Landesgeschichtskommission zu übernehmen?

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Ihnen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft.


    In Punkt 3. des Beschlusses der Landesversammlung ist zwar nur festgeschrieben, dass die Landesversammlung den Kommissionsvorsitzenden ernennt, da es sich aber um eine Personalie handelt, möchte ich die Entscheidung der Landesversammlung als Wahl gemäß Landesversammlungsgesetz durchführen.


    Bei dieser Wahl hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Geben Sie Ihre Stimme mit folgendem Stimmzettel ab.


    Wahl des Vorsitzenden der Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte


    Wählen Sie Herrn Huldrych Æmmenthal zum ständigen Mitglied und Vorsitzenden der Kommission?


    [ ] Ja


    [ ] Nein


    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Wahl des Vorsitzenden der Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte


    Wählen Sie Herrn Huldrych Æmmenthal zum ständigen Mitglied und Vorsitzenden der Kommission?


    [X] Ja


    [ ] Nein


    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Will sich eigentlich enthalten, findet diese Möglichkeit mal wieder nicht auf dem Stimmzettel und beschließt daher, doch für sich zu stimmen.


    Wahl des Vorsitzenden der Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte


    Wählen Sie Herrn Huldrych Æmmenthal zum ständigen Mitglied und Vorsitzenden der Kommission?


    [x] Ja


    [ ] Nein


  • Da alle Wahlberechtigten abgestimmt haben beende ich gemäß § 2 Absatz 4 Landesversammlungsgesetz die Wahl und stelle das Ergebnis fest.


    Wahlberechtigte: 2


    abgegebene Stimmzettel: 2
    gültige Stimmzettel: 2


    für den Wahlvorschlag: 2 Stimmen
    gegen den Wahlvorschlag: 0 Stimmen


    Damit ist Herr Huldrych Æmmenthal von der Landesversammlung zum ständigen Mitglied der Kommission für Sinaitisch-Schwionische Landesgeschichte gewählt worden. Als Präsident der Landesversammlung ernenne ich ihn hiermit zum Kommissionsvorsitzenden.


    Sehr geehrter Herr Æmmenthal, meine herzlichsten Glückwünsche zur Wahl. Ich freue mich persönlich schon sehr auf eine gute, befruchtende und angenehme Zusammenarbeit mit Ihnen in der Landesgeschichtskommission.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Vielen, vielen Dank, Herr Landeshauptmann. Es ist mir eine große Ehre, meinem Land auf diese Weise dienen zu dürfen. Sie, werter Herr Landeshauptmann, schlugen als Tagungsort für die Kommission das altehrwürdige Kloster Krienburg mit seiner bedeutenden und über die Landesgrenzen hinweg bekannten Bibliothek vor. Ich unterstütze dies vorbehaltlos und würde, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, alles in die Wege leiten, um eine erste Tagung der Kommission bereits in den nächsten Tagen im Kloster möglich zu machen.

  • Natürlich haben Sie meine volle Unterstützung, wenn Sie das Kloster Krienburg als Tagungs- und ständigen Arbeitsort der Kommission einrichten wollen. Leiten Sie die erforderlichen Maßnahmen dafür ein.


    Unabhängig davon stelle ich fest, dass die Tagesordnung der zweiundzwanzigsten Sitzung der Landesversammlung abgearbeitet ist.Ich schließe daher die Sitzung.


    Formen und Fristen für eine neue Einberufung der Landesversammlung sind im Landesversammlungsgesetz geregelt.


    Vielen Dank für die Mitarbeit und Auf Wiedersehen.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Nimmt auf der Besuchertribüne Platz. Er wird sich in das nächste Wählerverzeichnis eintragen lassen.

  • sieht beim Hinausgehen den Herrn Schmid auf der Besuchertribüne und geht zu ihm


    Hallo Herr Schmid, schön Sie hier einmal im Republikanischen Palast begrüßen zu können. Obwohl ich ja nicht der Heimwerker vor dem Herrn bin, habe ich mir schon lange mal vorgenommen, in Ihrem Geschäft in Aha vorbeizukommen. Leider hat die Zeit dazu noch nicht gereicht.


    Herr Schmid, ich würde mich freuen, wenn Sie hier in der Landesversammlung mitarbeiten könnten und ihre sicherlich vorhandene Expertise als Unternehmer mit einbringen könnten. Dazu bräuchten Sie nur einen formlosen Antrag auf Eintragung in die Bürgerliste der Republik an mein Büro stellen. Dazu wiederum brauchen Sie nur den Nachweis einer Staatsbürgerschaft auf Föderations- oder Republiksebene.


    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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