Oberster Gerichtshof der Turanischen Föderation
Generalstaatsanwalt beim OGH
Herrn Dr. Eisenbeiß
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
am 23.01.2017 ging in der Rechtsantragstelle des Obersten Gerichtshofs ein Antrag Ihrer Behörde auf Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses zur Durchsuchung eines Grundstücks im Freistaat Turanien ein. Leider enthielt der Antrag keinerlei Angaben zu einer möglichen oder bereits verübten Straftat, einem Beschuldigten oder Verdächtigen oder dem Ziel der Durchsuchung, also was die Ermittlungsbehörden in dem zu durchsuchenden Grundstück zu finden hoffen. Ohne einen hinreichenden Tatverdacht und den vorgenannten Angaben sieht sich das Gericht nicht in der Lage einen Durchsuchungsbeschluss zu erlassen. Bitte reichen Sie die erforderlichen Informationen zum Antrag kurzfristig nach.
Turan, 23.01.2017
gez. Alexandra Streitberg
Rechtspflegerin