Signuras e Signurs, ich möchte anregen, Artikel 47 der Föderationsverfassung zu ändern bzw. zu präzisieren. Punkt 10 ist mit zu undeutlich: "Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung in folgenden Bereichen: (...) 10. das Kulturwesen". Meines Erachtens sollte es hier – um den Ländern Rechtssicherheit und Entscheidungsspielraum zu geben – heißen: "10. das Kulturwesen und die Bildung". Dieser Punkt könnte im Gegenzug dann auch in die Rahmengesetzgebung der Föderation gemäß Artikel 47a fallen. Was meinen Sie?
Verfassungsänderung Bildungspolitik
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Aber auch Bildung ist ein sehr weiter Begriff, Was man da alles reinpacken kann...
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Welches Land vertreten Sie, Signur?
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Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Artikel 47 der Föderationsverfassung bedarf nur dann einer Änderung, Erweiterung oder Präzisierung in Ihrem Sinne, wenn es Ziel ist, die Bildung und die dazugehörige Gesetzgebung wirklich in die Hoheit der Länder zu geben. Ich sehe diese Notwendigkeit ehrlich gesagt derzeit nicht, da dies zu einer Zersplitterung der Bildungslandschaft mit unterschiedlichen Bildungswegen, -systemen und -strukturen mit all ihren Nachteilen bezüglich unterschiedlichem Bildungsniveau und eingeschränkter Mobilität innerhalb der Föderation führen könnte.
Ich bin der Auffassung, dass die Verfassungsväter die Gesetzgebungshoheit für die Bildung bei der Föderation belassen wollten, um die föderationsweite möglichst große Einheitlichkeit dieses wichtigen Lebensbereichs zu erlangen und dann zu erhalten.
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Ich verstehe Ihre Sorge, Signur Saxburger. Deshalb war mein Vorschlag, im Gegenzug Kultur und Bildung in die Rahmengesetzgebung gemäß Artikel 47a aufzunehmen. Dann könnte die Föderation den Rahmen für das Bildungswesen abstecken, Mindeststandards festlegen und die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse herstellen. Die unterschiedlichen Schultraditionen der Länder blieben aber dennoch im Prinzip erhalten.