Republik Schwion
Landesversammlung
Hiermit berufe ich die Landesversammlung zu ihrer dreiundzwanzigsten Sitzung
am 19.03.2015 in den Republikanischen Palast in Setterich a.d. Swine ein.
Tagesordnung
1. Wahl des Landeshauptmanns nach Artikel 12 Absatz 3 der Verfassung.
Weitere Tagesordnungspunkte sind nach der genannten Verfassungsbestimmung für diese Sitzung nicht zulässig.
Wahlvorschläge für das Amt des Landeshauptmanns sind gem. § 2 (2) LVersG
bis zum 19.03.2015 hier öffentlich anzuzeigen.
Setterich an der Swine, 16.03.2015
Präsident der Landesversammlung