Wählerverzeichnis IV/2015

  • Republik Neuturanien
    Gesetzessprecher
    Lýðveldið Vestreyja
    Lögmaður


    HINWEIS
    gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Allthing


    Hiermit weise ich alle gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über das Allthing dazu berechtigten Bürger der Republik Neuturanien darauf hin, dass sie sich für das 4. Kalendervierteljahr 2015 im Wählerverzechnis der Republik registrieren lassen können.



    Hierfür geben die dazu berechtigten Bürger an dieser Stelle ihren vollständigen Namen und die Gemeinde ihres aktuellen Hauptwohnsitzes an.


    Die Registrierung im Wählerverzeichnis kann gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Allthing ab sofort bis zum 30. Oktober 2015 erfolgen.


    Bergen, den 20.10.2015



    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
    ___________________________________________________

  • Arnar Sveinsson
    Thingtal

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
    ___________________________________________________

  • Republik Neuturanien
    Gesetzessprecher
    Lýðveldið Vestreyja
    Lögmaður


    WÄHLERVERZEICHNIS IV/2015


    Nach Ablauf der Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Republik Neuturanien stelle ich fest, dass folgende Bürger für das 4. Kalendervierteljahr 2015 stimmberechtigte Mitglieder des Allthings der Republik sind:

    • Arnar Sveinsson
    • Bodo Smidbjørgson
    • Leifur Ragnar Arngrímsson

    Bergen, den 31.10.2015




    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
    ___________________________________________________