[Kursmodul] Rechtliche & Organisatorische Grundlagen - RE10

  • Ulrich Hagauer


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    Paragraf 11
    Landesfeuerwehrschule
    (1) Die Confederaziun richtet eine Landesfeuerwehrschule (Scola naziunala da pumpiers) ein. Ihr Sitz ist Badia.
    (2) Aufgaben der Landesfeuerwehrschule sind insbesondere
    1. die Ausbildung der Mitglieder der Feuerwehren,
    2. die technische Überprüfung und Erprobung von Geräten und Einrichtungen für den Einsatz der Feuerwehren,
    3. die Ausbildung der mit der Brandverhütung betrauten Personen,
    4. die Erforschung von Brandursachen und
    5. die Erprobungen von Brandverhütungseinrichtungen.
    (3) Die Landesfeuerwehrschule untersteht dem Landesfeuerwehrkommandanten.
    (4) Die näheren Aufgaben der Schule, ihre Organisationsstruktur und die Schulordnung bestimmt der Landesrat.


    Paragraf 11 regelt die Angelegenheiten der Landesfeuerwehrschule, also dieser Einrichtung in der Ihr gerade sitzt.


    Es wird festgelegt, dass der Sitz der Schule in Badia ist und welche Aufgaben die Schule hat. Das sind folgende:


    1. die Ausbildung der Mitglieder der Feuerwehren,
    2. die technische Überprüfung und Erprobung von Geräten und Einrichtungen für den Einsatz der Feuerwehren,
    3. die Ausbildung der mit der Brandverhütung betrauten Personen,
    4. die Erforschung von Brandursachen und
    5. die Erprobungen von Brandverhütungseinrichtungen.


    Die Landesfeuerwehrschule ist Lehr- & Forschungseinrichtung. Weiters wird hier die Abnahme neuer Feuerwehrfahrzeuge durchgeführt.


    Im Absatz 3 wird festgelegt, dass die Feuerwehrschule dem Landesfeuerwehrkommandanten untersteht.
    Im letzten Absatz wird bestimmt, dass die näheren Aufgaben, die Organisationsstruktur und die Schulordnung vom Landesrat festgelegt werden.


    Gibt es hierzu fragen?


    blickt in die Runde


    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

    Einmal editiert, zuletzt von Markus Freinberger ()

  • Ulrich Hagauer


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    Paragraf 12
    Inkrafttreten
    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Durch die Verkündung dieses Gesetzes tritt das Lescha da pumpiers
    naziunala da la Confederaziun Ascaaruniac in der Fassung vom 22.09.2014
    außer Kraft.


    Paragraph 12 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
    Damit wären wir durch, gibt es von eurer Seite noch Fragen?



    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

    Einmal editiert, zuletzt von Markus Freinberger ()

  • Ulrich Hagauer


    Gut Kameraden, dann danke ich euch für eure Aufmerksamkeit und wünsche eine angenehme Mittagspause und denen die Heimfahren eine Gute Heimreise. Und denkt dran: NUr der direkte Weg nachhause ist versichert!


    räumt seine Unterlagen zusammen


    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

    Einmal editiert, zuletzt von Markus Freinberger ()