Sehr geehrter Herr Richter Saxburger,
durch die jüngste Verfassungsänderung ist eine Situation entstanden, die nach Ansicht des Nationalversammlungspräsidiums ein Verfassungsgutachten des Obersten Gerichtshofs erforderlich macht. Konkret geht es um die Amtszeit des Präsidenten der Föderation und der Föderationsregierung. In Artikel 31 alter Fassung, gültig zum Zeitpunkt der letzten Wahl, ist die Rede davon, dass der Präsident von der Nationalversammlung "für die Dauer von vier Monaten" gewählt wird. Die Amtszeit würde damit im kommenden Monat enden. In Artikel 39 neuer Fassung heißt es dagegen, das Amt des Präsidenten der Föderation (oder eines Föderationsministers) endige "in jedem Falle mit dem Ablauf von sechs Monaten". Demnach würde die Amtszeit "in jedem Fall" erst im September enden.
Herr Richter, welche Lesart ist Ihres Erachtens die verfassungsrechtlich gebotene?
Mit freundlichen Grüßen
Sigurd Thorwald
Nationalversammlungspräsident