Erklärung der Liste "Freisinnig, Liberal, Demokratisch"


  • Freisinnig Liberal Demokratisch
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    Die Kandidaten zur Wahl der Nationalversammlung vom 14. bis 21. Augist 2016 welche sich zur Liste "Freisinnig, Liberal, Demokratisch" (F.L.D.) zusammengefunden hatten, sind zutiefst enttäuscht über die Entscheidung des Föderationswahlleiters, der Wahlbeschwerde der Wählerin Kesebrodt statt zu geben und die Wahl zu wiederholen. Die Mitglieder der F.L.D. halten diese Entscheidung für falsch und der Demokratie in der Turanischen Föderation in sehr hohem Maße abträglich.


    Nicht nur, dass sich der Föderationswahlleiter bei seiner Entscheidung auf die Aussage einer einzelnen Wählerin stützt, deren Wahrheitsgehalt und Richtigkeit nach dem Abschluss der Wahl nicht zu überprüfen sind. Nein, die Entscheidung beruht auch noch auf dem massiven Verstoß gegen das Wahlgeheimnis, nicht allein durch die beschwerdeführende Wählerin, sondern durch den Föderationswahlleiter selbst. Beide veröffentlichten dabei ihre Stimmabgaben bei der Wahl oder zumindest Teile davon.


    Rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Föderationswahlleiters sind im Rahmen des Föderationswahlgesetzbuchs leider nicht möglich, da es sich bei der Entscheidung nicht um die Ablehnung einer Wahlbeschwerde sondern deren Stattgabe handelt. Die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen die Entscheidung wurde von den Mitgliedern der F.L.D. in Betracht gezogen, nach Abwägung aller Argumente jedoch verworfen, und dies aus mehreren Gründen. Juristisch wäre ein solchen Verfahren höchst problematisch, da keine konkreten Rechtsmittel gegeben sind und der Erfolg einer allgemeinen und sich nur auf die Grundrechte berufenden Verfassungsklage recht unwahrscheinlich erschien. Persönlich tritt das Problem auf, dass das Mitglied der F.L.D. Saxburger, als Vorsitzender Richter des OGH über eine solche Klage zu befinden hätte und dann die Besorgnis der Befangenheit nicht von der Hand zu weisen wäre. Und politisch möchte die Liste, welche als Wahlsieger aus der angefochtenen Wahl hervorging nicht unter den Verdacht geraten, mit allen Mitteln ihren Wahlsieg juristisch durchsetzen zu wollen.


    Auch wenn die Mitglieder der F.L.D. die Entscheidung des Föderationswahlleiters so hinzunehmen haben und auch hinnehmen, sehen sie einen großen Vertrauensverlust in das Wahlrecht der Föderation. Zukünftig könnte jeder Wähler eine Wahl mit Verweis auf eine angebliche falsche Ermittlung des Wahlergebnisses durch das elektronische Wahlsystem anfechten, ohne dass die unterstellten Unregelmäßigkeiten auch nur ansatzweise bewiesen werden können. Allein die Aussage, dass und wieviel Stimmen man irgendeinem Kandidaten gegeben hat, und dass sich diese Stimmen angeblich nicht im Wahlergebnis wiederspielgeln reicht, um eine Wahl für ungültig erklären zu lassen. Die tatsächlichen Gründe oder Hintergründe für eine derartige Anfechtung bleiben dabei völlig unbeachtlich.


    Vier der fünf Mitglieder der F.L.D. haben sich aufgrund der Vorkommnisse bei der aufgehobenen Wahl nach intensiver interner Diskussion entschieden, bei der Wiederholungswahl vom 13. bis 18. September 2016 nicht mehr zu kandidieren. Dabei handelt es sich um die Mitglieder, welche ausschließlich durch Wahl Mitglied der Nationalversammlung werden können. Allein das Mitglied Saxburger ist noch bereit, in der Nationalversammlung weiter mitzuarbeiten. Da dieser jedoch durch seinen Eintrag in das Wählerverzeichnis automatisch Sitz und Stimme in der Nationalversammlung hat und für eine konstruktive Mitarbeit keinen Bedarf für mehr als eine Stimme sieht, hat auch Herr Saxburger entschieden, nicht mehr zur Wiederholungswahl anzutreten.


    Die Mitglieder der Liste "Freisinnig, Liberal, Demokratisch" wünschen allen zur Wiederholungswahl antretenden Kandidaten viel Erfolg.






    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • es erfolgt eine Erklärung seitens der Gescholtenen, wobei durch Form und Art der Veröffentlichung deutlich gemacht wird, dass Frau Kesebrodt als Privatperson, nicht als Bischöfin als Verfasserin anzusehen ist




    Mit Erstaunen stelle ich fest, dass die Vertreter der Liste "Freisinnig Liberal Demokratisch" eine sehr enge, und auch bekentnisverbietende Definition von "Wahlgeheimnis" ihrem Protest zu Grunde legt.


    Die Erklärung des Sigurd Thorwald in seiner Eigenschaft als Präsident der Nationalversammlung beinhaltete zwei Aussagen zur Stimmabgabe:


    Erstens: Marianne Kesebrodt gab sich selbst zwei Stimmen
    Zweitens: Sigurd Thorwald gab Marianne Kesebrodt eine Stimme


    Zu Erstens: Diese Angabe, die ich selbst ja bereits öffentlich an anderer Stelle tätigte, war zum Zeitpunkt der Erklärung durch Herrn Thorwald bereits allgemein bekannt. Selbst wenn es dies nicht gewesen wäre, hätte die Angabe der Erklärung aufgrund des Gegenstandes derselben meine Billigung gefunden.


    Zu Zweitens: Zunächst einmal ist es einzig Herrn Thorwald überlassen ob er kund tut, wem er seine Stimmen gegeben hat. Dies habe weder ich noch sonst jemand zu beeinflussen oder zu kommentieren. Nun lag es allerdings beim Gegenstand der Erklärung, dass er sich zu dieser Äußerung veranlasst sah. Durch eine neutrale Formulierung wäre dem aber abzuhelfen gewesen. Es obliegt einzig Herrn Thorwald, hierüber zu befinden, da es um seine eigene Stimme geht.


    Es gehört zu einer Demokratie dazu, das jeder Wähler frei bekennen kann, wen er wählt, und gegebenenfalls auch warum er das tut. Solange hinter dieser Äußerung kein in irgend einer Form gearteter Zwang steht, besteht kein Konflikt mit dem Wahlgeheimnis. Es besteht keinerlei Gesetz, das verbietet, sich offen zu seiner Wahl zu bekennen. Ein einschlägiges Lexikon definiert den Begriff "Wahlgeheimnis" wie folgt:


    Das Wahlgeheimnis wird durch die Wahlkabine, in der der Wahlvorgang stattfinden muss und die verschlossene Wahlurne, in die der Stimmzettel geworfen wird, gesichert. Ebenso gehören dazu gleichförmige Stimmzettel und gleiche Stifte, mit denen die Stimmzettel gekennzeichnet werden können. Fotos und Videoaufnahmen im Wahllokal sind verboten. Eine Verletzung dieser Regeln käme einer Verletzung des Wahlgeheimnisses gleich.
    Das Wahlgeheimnis erfordert, dass ein in seinem Wahllokal anwesender Wähler ohne Hilfebedarf seine Stimme geheim, d. h. unbeobachtet abgeben muss; Stimmzettel, bei deren Kennzeichnung der Wähler beobachtet wurde, dürfen im Prinzip nicht in die Wahlurne geworfen werden. [...]
    Jeder Wähler darf nach der Wahl seine Wahlentscheidung öffentlich verkünden. Indem keine Möglichkeit besteht, die Richtigkeit dieser Aussage zu überprüfen, wird Einschüchterung verhindert. Wenn jemand vor der Wahl verbotswidrigerweise unter Druck gesetzt worden ist, so kann der Betreffende nach einer unbeobachteten Stimmabgabe behaupten, die von ihm verlangte Wahl getroffen zu haben, in Wirklichkeit aber frei eine andere Partei gewählt haben.


    Wenn die Liste "Freisinnig Liberal Demokratisch" eine andere Definition von "Wahlgeheimnis" als in Turanien gültig erachtet, obliegt es allein ihr, dies auch zu belegen. Oder sie kann durch aktive Mitwirkung in der Nationalversammlung eine solche Definition auf dem in Turanien üblichen Wege gesetzlich festschreiben lassen.


    Was nun den Rechtsweg betrifft, und die von der Liste korrekter Weise umschriebene eventuelle Befangenheitsthematik: Auch Herr Saxburger ist dem Föderationsrecht unterworfen. Er kann, wenn er der Demokrat ist für den ich ihn halte, nur auf Grundlage der Gesetze urteilen, und da sollte sich in der Föderation niemand Gedanken machen müssen.


    Unsere Verfassung sagt dazu Folgendes:



    Art. 51


    Der Oberste Gerichtshof entscheidet:


    1. über die Auslegung dieser Verfassung;


    2. bei Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Föderationsrecht oder Landesrecht mit dieser Verfassung;


    3. als oberste richterliche Instanz der Turanischen Föderation;


    4. als Erstinstanz des Zivil- und Strafrechts, wenn kein zuständiges Gericht der Länder besteht.




    Art. 52


    Die Richter des Obersten Gerichtshofs werden von der Nationalversammlung gewählt und vom Präsidenten der Föderation ernannt. Die Gewählten sind vor ihrer Ernennung vom Föderationsrat zu bestätigen, sofern die in
    Artikel 25 genannte Voraussetzung erfüllt ist.


    Hier mag eine Lücke bestehen, dahingehend, ob es nicht zwingend eines Stellvertreters bedarf, der in der von der Liste angeführten Konstellation, als Rechtsprecher fungieren kann oder muss. Die Verfassung spricht aber ausdrücklich von "DIE Richter" was es also ermöglicht, weitere Richter zu wählen.


    Eine weitere, leider sehr offensichtliche Falschaussage ist in dieser Erklärung zu finden: Wörtlich heißt es:


    Nicht nur, dass sich der Föderationswahlleiter bei seiner Entscheidung auf die Aussage einer einzelnen Wählerin stützt, deren Wahrheitsgehalt und Richtigkeit nach dem Abschluss der Wahl nicht zu überprüfen sind.



    Es handelt sich tatsächlich aber um ZWEI Aussagen von ZWEI Wählern, die hier zusammen kamen. Erst dieses Zusammentreffen machte eine Bitte um Prüfung der Wahl erst möglich. Das geht aus der Erklärung auch klar hervor.


    Dass die Liste trotz ihres Wahlerfolges meint, sie könne der Demokratie - und im Übrigen damit auch ihren eigenen Wählern - nicht mehr hinreichend trauen und müsse deswegen aus dem für die Föderation unverzichtbaren demokratischen Prozess aussteigen, stimmt mich nachdenklich. Sie nimmt einem Teil des Volkes damit die Stimme weg, beraubt diesem also der Möglichkeit, die Demokratie zu stärken. Denn es gibt keine Garantie, dass die Wähler der Liste nicht der Politikverdrossenheit anheim fallen. Aber auch das gehört zur Demokratie dazu, wenn es auch ihr traurigster Aspekt ist.


    gez. Kesebrodt.


  • liest geschockt was da von der FLD kommt und ihr schwant übles für die Neuwahl.Sie beschliesst keinen Kommentar abzugeben und sich dieses Wochenende in Turan mit Perlwein zuzuschütten.

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Na aber hallo, die Kirchentante schnallt es einfach nicht. Sie hat doch den Schlamassel verursacht. Wer hat denn die Wahlprüfung aufgrund irgendwelcher Aussagen über angebliche Stimmabgaben beantragt? Und dieses Weichei in der Hofburg hat nichts besseres zu tun als als sich von der Tussi kirre quatschen zu lassen und eine der wichtigsten Wahlen der Föderation einfach aufzuheben und neu zu veranstalten. Aus der aufgehobene Wahl war unsere Liste ja als klarer Wahlsieger hervorgegangen und die Trulla kam irgendwo unter "ferner liefen" durchs Ziel. Und auch das Ergebnis der Liste des Generaladmins war alles andere als berauschend. Ein Schelm wer da bei der Wahlanfechtung und der Entscheidung dazu böses denkt. Aber ich will nichts gesagt haben. Jedenfalls stehe ich zu meiner Entscheidung und verzichte auf eine erneute Kandidatur. Dann kann ich im Nachhinein auch nicht enttäuscht werden.

    fld_50.pngAribert Stockler
    Geschäftsführer der WKV Währener Kartographische Verlagsanstalt

  • Aber aber Herr Stockler, nicht gleich so heftig mit Vermutungen oder gar Unterstellungen. Der Generaladministrator in seiner Funktion als Föderationswahlleiter macht auch nur seine Arbeit, und versucht sicher, dies richtig zu tun. Auch wenn er sich in unseren Augen eben einen ganz groben Schnitzer erlaubt hat, indem er nur auf die Aussage der Frau Bischöfin hin eine föderationsweite Parlamentswahl gekippt hat, bei welcher wir eben ärgerlicherweise Wahlsieger waren. Ich halte sehr viel von unserem Generaladministrator und gehe bis zum Beweis des Gegenteils von seinem guten Willen, alles richtig machen zu wollen aus und nicht von irgendwelchen anderen Motiven. Kommen Sie, Herr Stockler, vor meiner Heimreise nach Bergen kehren wir noch irgendwo hier in der Hauptstadt gemütlich ein und genießen einfach das Wochenende.

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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  • Meine Herren, sehen wir die Sache doch einfach nüchtern. Eine Wählerin stößt ein Wahlprüfungsverfahren an, weil sie der Meinung ist, sie hätte zu wenig Stimmen bekommen. Angeblich hätte sie wohl die Gesamtzahl der auf sie entfallenden Stimmen selbt für sich abgegeben und ein anderer Wähler behauptet, ihr eine weitere Stimme gegeben zu haben. Bei der Auszählung fehlte dann nach Ansicht der Wählerin die zusätzliche Stimme des zweiten Wählers. Keine dieser Aussagen über die Stimmabgabe kann nach Aussage des Wahlsystem-Betreibers verifiziert werden. Niemand kann wirklich bestätigen, wer wem welche Stimmen gegeben hat. Der Föderationswahlleiter verließ sich ausschließlich auf die beiden Aussagen, von denen eine auch noch von ihm selbst gemacht wurde. Nun und das ist in meinen Augen der Grundfehler bei seiner Entscheidung. Ich hoffe nur, dass das nicht zu einem Präzedenzfall wird, auf den sich dann alle möglichen Unzufriedenen mit ihren Wahlbeschwerden berufen. Aber uns kann das ja egal sein, mir jedenfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für nahe Zukunft. Herr Sveinsson, Herr Stockler ich würde mich für eine Einkehr Ihnen anschließen.

    Andrin Sokolik

    Schwionischer Regierungsrat für Wirtschaft, Finanzen und Soziales
    fld_50.pngBankhaus_Sokolik_50.pngcenap_logo_50.pngSWSM_logo_50.pngGeschäftsführer der Sinaitischen Wertpapier- und Schildermanufaktur
    Vizepräsident des Stiftungsrats des Centrums für angewandte Physik
    Bankier Bankhaus Sokolik

  • Von der Liste F.L.D. erhält Herr McGee die Information, dass er sich zwecks Interview gern an den Initiator der Liste Herrn Saxburger wenden kann.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Guten Tag, Herr Saxburger. Man sagte mir, Sie stünden für ein Interview zur Wahlwiederholung zur Verfügung. Herzlichen Dank dafür. Ich will gleich loslegen, wenn Sie gestatten...
    Ihre Wahlliste hat fast vollständig die Kandidatur zurückgezogen - trotz des deutlichen Wahlsiegs. Warum?

  • Hallo Herr McGee, Sie sind richtig informiert. Ich wurde von den anderen Mitgliedern der Liste F.L.D bevollmächtigt und beauftragt gegenüber den Medien Stellung zu beziehen und Informationen weiterzugeben.


    Herr McGee, Ihre Frage bezüglich des Kandidaturverzichts der Mitglieder unserer Liste zur Wahlwiederholung trotz des deutlichen Wahlsiegs bei der ersten Wahl könnte man vielleicht kurz und bündig damit beantworten: Die Listenmitglieder verzichten auf eine erneute Kandidatur WEGEN des deutlichen Wahlsiegs in der ersten Wahl, nicht TROTZ des deutlichen Wahlsiegs. Denn dieser deutliche Wahlsieg wurde ihnen genommen, und dies durch eine höchst problematische Entscheidung des Föderationswahlleiters. Wie Sie unserer Erklärung entnehmen konnten, sehen wir in dieser Entscheidung und insbesondere deren offenbarem Zustandekommen einen großen Fehler und eine Gefahr für Demokratie, speziell für für das Vertrauen der Bürger in das Föderationswahlrecht. Wenn die erste und bedeutendste Wahl zur Nationalversammlung seit langem durch die Aussage einer einzigen Wählerin, welche vermeintlich einen Fehler im Wahlsystem erkannt zu glauben dachte, gekippt wird und die abgegebenen Stimmen aller Wähler der Föderation damit für nichtig erklärt werden, sehen die Mitglieder der Liste F.L.D. nicht nur ihren Wahlsieg als zerstört an, nein sie sehen auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institutionen der Föderation in den Grundfesten als erschüttert an.


    Wie soll es nach dieser Entscheidung denn nun weitergehen mit den Wahlen zur Nationalversammlung? Kann jetzt jeder, der auch nur denkt oder gar nur vermutet, irgendetwas sei nicht vollkommen richtig gelaufen mit dem Wahlsystem oder ihm seien zu wenig Stimmen zugerechnet worden, Wahlbeschwerde einlegen und der Föderationswahlleiter hebt diese dann wieder auf? Wollen wir in der Föderation solange wählen, bis auch der Letzte mit dem Wahlergebnis zufrieden ist?


    Die Mitglieder der Liste Freisinnig, Liberal, Demokratisch haben sich entschieden, sich an einem solchen, nicht von der Hand zu weisenden Szenario nicht zu beteiligen. Wenn die Stimmen der Wählerinnen und Wähler der Föderation derart einfach für nichtig erklärt werden können, sehen die Mitglieder der Liste F.L.D. die Bedeutung einer der wichtigsten Wahlen in der Föderation als massiv bedroht an. Vier der Listenmitglieder haben sich aus persönlichen Gründen gegen eine erneute Kandidatur ausgesprochen und wollen, zumindest in der nächsten Legislaturperiode, nicht in der Nationalversammlung mitarbeiten. Ich persönlich habe ja auf Grund meines Eintrags im Wählerverzeichnis der Föderation Sitz und Stimme in der Nationalversammlung. Und da ich der Meinung bin, dass ich für eine konstruktive Mitarbeit im Parlament keine durch eine Wahl erzielte Stimmenmehrheit benötige, welche mir ja möglicherweise doch wieder entzogen würde, habe ich mich entscheiden, auch nicht zur Wahlwiederholung anzutreten, sondern mich mit meinem Stamm-Mandat zu begnügen.


    Die Liste Freisinnig, Liberal, Demokratisch behält sich vor, bei einer späteren Wahl zur Nationalversammlung wieder anzutreten wenn sie davon überzeugt ist, dass die Wahlen den Wählerwillen widerspiegeln werden und nicht von einzelnen unzufriedenen Wählerinnen oder Wählern für ungültig erklärt lassen werden können.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Jeder kann sagen, was er denkt.
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  • Da klingt der Vorwurf des schlechten Verlierers an die Adresse von Frau Kesebrodt und Herrn Thorwald durch, vielleicht sogar der des Wahlbetrugs...

  • Nun werter Herr McGee, die Deutung unserer Erklärungen überlassen wir den Medienvertretern. Wir erheben jedoch keine Vorwürfe des Wahlbetrugs oder der Wahlmanipulation gegenüber irgend jemandem. Der einzige konkrete Vorurf kann unsererseits nur an den Föderationswahlleiter gehen, der in unseren Augen falsch und überzogen auf die eingelegte Wahlbeschwerde reagiert hat und damit einen höchst problematischen, ja unserer Meinung nach für die turanische Demokratie sogar gefährlichen Präzedenzfall geschaffen hat.


    Frau Kesebrodt ist in unseren Augen einfach nur naiv und weiß es bezüglich des Wahlsystems halt nicht besser. Sie war sich eben sicher, zwei der Stimmen an sich selbst gegeben zu haben, und ist dieser Überzeugung, die leider durch keine prüfbaren Tatsachen gestützt wird, sicherlich auch heute noch. Wie man Ihrer Verlautbarung zu unserer Erklärung entnehmen kann, weiß sie jedoch um die Bedeutung einer Parlamentswahl für die Demokratie in der Föderation. Ihr sollte daher auch die Bedeutung der Aufhebung einer solchen Wahl gewahr sein. Warum sie trotz dieses Wissens eine Wahlbeschwerde nur auf Grund ihrer Vermutungen erhoben hat und selbst nach Stellungnahme des Betreibers des Wahltools weiter aufrecht erhielt, entzieht sich unserer Kenntnis und müssten Sie, werter Herr McGee bei ihr selbst erfragen.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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  • Wie gedenken Sie, da Sie definitiv nur eine Stimme in der Nationalversammlung haben werden, Ihre politischen Ziele und die Ihrer Wahlliste zu verfolgen?

  • Die meisten Mitglieder der Liste haben sich nach internen Beratungen darauf verständigt, vorerst auf eine Mitarbeit in der Nationalversammlung zu verzichten und sich ihren persönlichen Aufgaben zu widmen. So möchte Herr Sveinsson aktiver in der Politik in Neuturanien werden und Frau Schleutberger-Narrenhäuser ist als Föderationsregierungsmitglied in der Exekutive eingebunden. Die Herren Sokolik und Stockler sind vom Grunde her keine Politiker sondern in der Wirtschaft und in der Wissenschaft engagiert. Beide hatten beabsichtigt, ihr Wissen und ihre Erfahrung in die Arbeit der neu strukturierten Nationalversammlung einzubringen und vielleicht doch einen "Ausflug" in die Politik zu wagen, obwohl sie dem Politbetrieb recht skeptisch gegenüber stehen. Leider wurde ihre Skepsis durch die Ungültigerklärung der ihnen gegebenen Wählerstimmen eher genährt als verringert und so wollen sie vorerst mal als "Außenstehende" die weitere Entwicklung abwarten.


    Als einzig verbliebener Föderationspolitiker der Liste sehe ich es, wie bereits erklärt, nicht als notwendig an, mehr als die eine Stimme in der aktuell zu bildenden Nationalversammlung zu besitzen. Diese Stimme gibt mir die Möglichkeit, an der Gesetzgebungsarbeit teilzunehmen und eher mit Argumenten und konstruktiven Beiträgen mitzuarbeiten als mit einer sonstwie gearteten Stimmenmehrheit Beschlüsse der Nationalversammlung gegen eine Minderheit durchzusetzen.


    Die Nationalversammlung in Turanien ist bisher nicht von dem Bestehen unterschiedlicher Fraktionen und politischer Lager gekennzeichnet. Ob sich dies mit der neuen Zusammensetzung und Stimmverteilung bzw. -gewichtung ändert und ob sich die Arbeit des neuen Parlaments weg von der bisherigen eher konsensualen Arbeitsweise zu Kampfabstimmungen und politisch ideologisch geprägten Beschlüssen bewegt, bleibt abzuwarten und wird von mir und allen Mitgliedern der Liste Freisinnig, Liberal, Demokratisch beobachtet. Sollte sich letzteres herausstellen, werden wir auf alle Fälle bei einer der nächsten Wahlen wieder als Liste antreten, in welcher Zusammensetzung auch immer, um die Ziele der Liste dann eben auf der Grundlage neuer Mehrheiten notwendigenfalls eher konfrontativ als konsensual zu verfolgen.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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  • Freisinnig Liberal Demokratisch


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    Die Persönlichkeiten, welche sich für die vorangegangene Nationalversammlungswahl zur Liste "Freisinnig, Liberal, Demokratisch" (F.L.D.) zusammenfanden, haben sich im Vorfeld der anstehenden Wahl intensiv darüber beraten, ob sie sich wieder aktiver und gemeinsam am politischen Leben der Föderation beteiligen und erneut kandidieren sollten. In mehreren Telefon- und Videokonferenzen wurden das Für und Wider des Themas intensiv diskutiert und ein Ergebnis erzielt.


    Vier der fünf bisherigen Mitglieder der Liste sprachen sich dafür aus, wieder für die Nationalsversammlung zu kandidieren und im Falle einer Wahl aktiv in der Föderationslegislative mitzuarbeiten. Nur Herr Aribert Stockler, Geschäftsführer der Währener Kartographischen Verlagsanstalt, lehnte aus persönlichen Gründen eine erneute Kandidatur ab, was von den anderen Listenmitgliedern mit Bedauern zur Kenntnis genommen, vertritt Herr Stockler doch den national-liberalen Flügel der Liste F.L.D. Seine Entscheidung wurde jedoch selbstverständlich akzeptiert.


    Somit treten zur Wahl der Nationalversammlung vom 6. bis 12. März 2017 Frau Schleutberger-Narrenhäuser und die Herren Saxburger, Sveinsson und Sokolik gemeinsam als Liste "Freisinnig, Liberal, Demoratisch" an.







    Andrin Sokolik

    Schwionischer Regierungsrat für Wirtschaft, Finanzen und Soziales
    fld_50.pngBankhaus_Sokolik_50.pngcenap_logo_50.pngSWSM_logo_50.pngGeschäftsführer der Sinaitischen Wertpapier- und Schildermanufaktur
    Vizepräsident des Stiftungsrats des Centrums für angewandte Physik
    Bankier Bankhaus Sokolik