Freisinnig Liberal Demokratisch
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Die Kandidaten zur Wahl der Nationalversammlung vom 14. bis 21. Augist 2016 welche sich zur Liste "Freisinnig, Liberal, Demokratisch" (F.L.D.) zusammengefunden hatten, sind zutiefst enttäuscht über die Entscheidung des Föderationswahlleiters, der Wahlbeschwerde der Wählerin Kesebrodt statt zu geben und die Wahl zu wiederholen. Die Mitglieder der F.L.D. halten diese Entscheidung für falsch und der Demokratie in der Turanischen Föderation in sehr hohem Maße abträglich.
Nicht nur, dass sich der Föderationswahlleiter bei seiner Entscheidung auf die Aussage einer einzelnen Wählerin stützt, deren Wahrheitsgehalt und Richtigkeit nach dem Abschluss der Wahl nicht zu überprüfen sind. Nein, die Entscheidung beruht auch noch auf dem massiven Verstoß gegen das Wahlgeheimnis, nicht allein durch die beschwerdeführende Wählerin, sondern durch den Föderationswahlleiter selbst. Beide veröffentlichten dabei ihre Stimmabgaben bei der Wahl oder zumindest Teile davon.
Rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Föderationswahlleiters sind im Rahmen des Föderationswahlgesetzbuchs leider nicht möglich, da es sich bei der Entscheidung nicht um die Ablehnung einer Wahlbeschwerde sondern deren Stattgabe handelt. Die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen die Entscheidung wurde von den Mitgliedern der F.L.D. in Betracht gezogen, nach Abwägung aller Argumente jedoch verworfen, und dies aus mehreren Gründen. Juristisch wäre ein solchen Verfahren höchst problematisch, da keine konkreten Rechtsmittel gegeben sind und der Erfolg einer allgemeinen und sich nur auf die Grundrechte berufenden Verfassungsklage recht unwahrscheinlich erschien. Persönlich tritt das Problem auf, dass das Mitglied der F.L.D. Saxburger, als Vorsitzender Richter des OGH über eine solche Klage zu befinden hätte und dann die Besorgnis der Befangenheit nicht von der Hand zu weisen wäre. Und politisch möchte die Liste, welche als Wahlsieger aus der angefochtenen Wahl hervorging nicht unter den Verdacht geraten, mit allen Mitteln ihren Wahlsieg juristisch durchsetzen zu wollen.
Auch wenn die Mitglieder der F.L.D. die Entscheidung des Föderationswahlleiters so hinzunehmen haben und auch hinnehmen, sehen sie einen großen Vertrauensverlust in das Wahlrecht der Föderation. Zukünftig könnte jeder Wähler eine Wahl mit Verweis auf eine angebliche falsche Ermittlung des Wahlergebnisses durch das elektronische Wahlsystem anfechten, ohne dass die unterstellten Unregelmäßigkeiten auch nur ansatzweise bewiesen werden können. Allein die Aussage, dass und wieviel Stimmen man irgendeinem Kandidaten gegeben hat, und dass sich diese Stimmen angeblich nicht im Wahlergebnis wiederspielgeln reicht, um eine Wahl für ungültig erklären zu lassen. Die tatsächlichen Gründe oder Hintergründe für eine derartige Anfechtung bleiben dabei völlig unbeachtlich.
Vier der fünf Mitglieder der F.L.D. haben sich aufgrund der Vorkommnisse bei der aufgehobenen Wahl nach intensiver interner Diskussion entschieden, bei der Wiederholungswahl vom 13. bis 18. September 2016 nicht mehr zu kandidieren. Dabei handelt es sich um die Mitglieder, welche ausschließlich durch Wahl Mitglied der Nationalversammlung werden können. Allein das Mitglied Saxburger ist noch bereit, in der Nationalversammlung weiter mitzuarbeiten. Da dieser jedoch durch seinen Eintrag in das Wählerverzeichnis automatisch Sitz und Stimme in der Nationalversammlung hat und für eine konstruktive Mitarbeit keinen Bedarf für mehr als eine Stimme sieht, hat auch Herr Saxburger entschieden, nicht mehr zur Wiederholungswahl anzutreten.
Die Mitglieder der Liste "Freisinnig, Liberal, Demokratisch" wünschen allen zur Wiederholungswahl antretenden Kandidaten viel Erfolg.