Beschwerde gegen das Schiedsrichtergespann aus Melba

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit legt der FBA offiziell Beschwerde gegen die Entscheidung des Schiedsrichtergespanns aus Melba beim gestrigen Spiel Kush-Astor ein. Hier wurde wegen "Zeitspiels" der bereits Gelb-Verwarnte Stepping mit Gelb-Rot des Platzes verwiesen. Eine Gelbe Karte wegen Zeitspiels geht in Ordnung. Jedoch sollte man bei einem bereits verwarnten Spieler nicht zu so einer drastischen Maßnahme greifen. Zumal es Stepping fern lag bei einem Stand von 2:2 auf Zeit zu spielen. Hier ging es nicht darum, Zeit runter zu spielen. Vielmehr sollte ein anderer Spieler den Einwurf ausführen. Dieser reagierte jedoch nicht auf die Handzeichen Steppings, weswegen er den Einwurf dann selber ausführen wollte. Dann ertönte die Pfeife und es gab die Karte.


    So oder so, das Spiel ist entschieden. Aber eine entsprechende Verwarnung des Schiedsrichtergespanns halte ich für angebracht. Denn die Entscheidung war alles andere als Angebracht. Zudem würde es uns freuen, wenn Stepping aufgrund der aus unserer Sicht getroffenen Fehlentscheidung im nächste Spiel nicht gesperrt wird.


    Vielen Dank!
    Henry Foster
    FBA-Vorstand

  • Das Organisatiosnkommite gibt bekannt:


    Die Beschwerde wird vollumfänglich abgewiesen.


    Der Beschwerdefüher gibt an, dass kein vceruchtes Zeitspiel vorgelegen habe, was angesichts des Spielstandes erkennbar habe sein müssen.
    Hierzu ist anzumerken, dass Zeitspiel in verschiednen Situationen unabhängig des Spielstandes durchgeführt wird, so dass aus einem nöglicherweise - für den Schiedlirichter nicht zu bewertendes - zufriedenstellendes Unentschieden ein Profit habe gezogen werden wollen können.


    Es wird nicht in Zweifel gezogen, dass der Spieler Stepping so hat handeln wollen, wie vom Beschwerdeführer angegeben. Daraus lässt sioch jedoch nicht automatisch die Schlussfolgerung ziehen, dass dies für Außenstehende auch erkennbar hätte sein müssen. Hier gilt wie im Fußball üblich die Tatsachenentscheidung des Unparteischen.


    Nicht anerkannt werden kann auch die Forderung nach einer Verwarnung des Schiedsrichtergespanns. Selbst wenn eine solche erfogen würde, so wäre dies, da es sich um eine arbeitsrechliche Angelegenheit handelt, nichts, was in irgendeiner Form an die Öffentlichkeit gelangen würde dürfen.

  • Ich bestätige als Schiedsrichterverantwortlicher diese Ausführungen, auch wenn ich darauf hinweisen möchte, dass 90% der Schiedsrichter hier bei der WM im Ehrenamt tätig sind und daher kein ordentliches Arbeitsverhältnis besteht.

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    Mitglied Organisationskomittee (Schiedsrichteransetzung)
    Föderationsbeauftragter für die WM 2016 a.D.
    Minister für Wissenschaft und Infrastruktur a.D.