[Kursmodul] Rechtliche & Organisatorische Grundlagen für den Einsatz - RE20

  • Der Lehrsaal 1.04 hier findet von 13:10 Uhr bis 17:00 Uhr das Modul RE20 statt. Gegen 13.00 Uhr trifft der Vortragende Ulrich Hagauer, OBM ein und bereitet seine Unterlagen vor.

    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Brandmeister Zündelflink

    packt noch schnell das Zweitfrühstücksbrot und Tee aus.


    Das darf man doch hier drin, oder? Es geht ja erst in ein paar Minute los.

  • Ulrich Hagauer


    Blickt auf die Uhr


    Gut, dann würde ich sagen fangen wir an.


    Kurz zum Ablauf, der Lehrgang dauert bis 17.00 Uhr.
    Wir werden im Laufe des Nachmittages aufbauend auf das Modul RE10 die Auswirkungen der rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Arbeit als Einsatzleiter durchgehen, das werden wir anhand von einigen Beispielen durchspielen.


    Weiters für alle Neudazugekommenen, wir haben im vorherigen Modul das "Du" angeboten ich denke das können wir beibehalten - ist das für alle in Ordnung?


    Blickt in die Runde



    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Ulrich Hagauer


    Gut, ich bin der Ulrich für alle die mich noch nicht kennen.


    Schaltet eine Folie weiter


    Wir haben ja bereits die rechtlichen Grundlagen des Feuerwehrwesens in Ascaarun kennen gelernt.
    Aufbauend auf dieser Grundlage werden wir anhand konkreter Beispiele herausarbeiten welchen rechtlichen Rahmen und welche Möglichkeiten wir haben.




    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Ulrich Hagauer


    Gut.
    Da das Feuerwehrwesen in den Bereich der Gemeinden fällt und sich der Bürgermeister zur Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Feuer- & Gefahrenpolizei der Feuerwehr bedient erhält der Einsatzleiter der Feuerwehr eine Organstellung.
    Das bedeutet, dass euch bei eurer Aufgabenerfüllung im Rahmen der örtlichen Feuer- & Gefahrenpolizei jedermann zu unterstützen hat.


    Ein konkretes Beispiel, so geschehen bei der Feuerwehr Branzul:
    An einem Donnerstagvormittag wurde die Feuerwehr zu eine Fahrzeugbergung mit eingeklemmter Person alarmiert.
    Zu diesem Zeitpunkt waren zwar fast 10 Mann anwesend, jedoch hatte keiner von Ihnen eine Lenkberechtigung für ein Fahrzeug mit mehr als 7,5t-Fahrgestell. Aus diesem Grund hat der Einsatzleiter einen Milchtankwagen anhalten lassen und den Fahrer im Rahmen der Jedermannspflicht des Feuerwehrgesetzes verpflichtet das Rüstfahrzeug zum Einsatzort und wieder zurück zu fahren.


    Hierbei hat der Einsatzleiter zwar den entsprechenden Paragraphen etwas gebogen, es war aber legitim da Gefahr im Verzug war.




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    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Brandmeister Zündelflink

    Cool. Das heißt, ich darf so was wie in den Fernsehserien machen? "Feuerwehr, ich brauche ihr Auto"? Ohne die Explosionen ...


    Die Kollegen nicken begeistert.

  • Ulrich Hagauer


    Äh nunja nicht ganz. Das war nur ein Beispiel um zu zeigen was maximal möglich ist. Soetwas geht NUR wenn es gerechtfertigt ist. In diesem konkreten Beispiel war kein Kamerad mit der notwendigen Lenkberechtigung anwesend - ein Fall der äußerst selten vorkommt.





    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
    ehem. Cumandant naziunal da pumpiers (Landesfeuerwehrkommandant)

  • Ulrich Hagauer


    Gut, ein weiteres Beispiel.


    Ihr seid zu einem Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person gerufen worden und Einsatzleiter. Welche gesetzliche Aufgabe müssen wir dort erfüllen?





    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
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  • Brandmeister Zündelflink

    Ähm, sind die eingeklemmte Person retten und Unfallstelle sichern gesetzliche Aufgaben?


    Anderer Kursteilnehmer

    Eine Frage noch zu dem Milchtankwagen: Ist bei der Unternehmung nicht die ganze Fuhre sauer geworden?

  • Ulrich Hagauer


    Nein, es sind keine gesetzlichen Aufgaben - ich habe mich da wohl missverständlich ausgedrückt.
    Es sollte lauten sind diese beiden Aufgaben Teil unseres gesetzlichen Auftrages?



    Zum Milchtankwagen - ja, doch jedermann der im Zuge von notwendigen Maßnahmen bei der Erfüllung unseres Auftrages der Feuer- & Gefahrenpolizei einen Schaden erleidet hat Anspruch auf Entschädigung durch die Gemeinde.
    Der Schaden ist zwar Ärgerlich gewesen, aber der Unternehmer wurde entschädigt.


    Ein weiteres Beispiel für eine Entschädigung wäre ein Grundstücksbesitzer dessen Gartenzaun beschädigt wurde weil die Feuerwehr im Zuge eines Einsatzes seinen Brunnen benutzen musste.
    Der Grundstücksbesitzer hat den Schaden der Gemeinde gemeldet und eine Entschädigung für die Reparatur seines Zauns erhalten.


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  • Brandmeister Zündelflink

    Also die beiden Aufgaben Person retten und Unfallstelle sichern? Ich denke schon, für solche Aufgaben ist die Feuerwehr ja da.

  • Ulrich Hagauer


    Korrekt und unter welchen Teil der Gefahrenabwehr fällt das?


    Im RE10 habt ihr sicherlich das Gesetz mit den euren Aufgaben durchgenommen, nehme ich an?


    ehem. Mitglied des Chasa dal Evla cotschna" (Haus des Roten Adlers)
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  • Brandmeister Zündelflink

    Ähm, ja, was war das denn ... ?


    Die Person retten wehrt Todesgefahr von der Person ab und die gesicherte Unfallstelle verhindert, dass noch jemand reinfährt?