Landtagssitzung 2016/II

  • Meine Herren, darf ich an Ihrem Disput teilnehmen? Wenn ich mich nicht irre, ist der Landesbetrieb Bau kein Unternehmen, auch kein öffentlich-rechtliches, sondern auf der Grundlage des Landesbetrieb Bau Gesetz, welches meinen Erkenntnissen nach noch in Kraft ist, eine selbständige Behörde im Geschäftsbereich eines der Föderationsministerien für Inneres, Wirtschaft oder Finanzen. Während meiner Amtszeit als Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen in der Regierung Freinberger hatte ich keinen Kontakt zu Vertretern dieser Behörde. Ich gehe also davon aus, dass sie dem Föderationsinnenministerium zugeordnet ist und somit derzeit noch in den Geschäftsbereich von Innenminister Vúlkan gehört.


    Einer Ausgliederung aus der Föderationsregierung und Umstrukturierung in ein Unternehmen unter Eigentümerschaft des Freistaats stehe ich doch eher skeptisch gegenüber. Wie ich einer unternehmerischen Tätigkeit des Freistaats ansich sehr skeptisch gegenüberstehe. Für die Verwaltung und Unterhaltung der freistaatseigenen Immobilien könnte ich mir einen Staatsbetrieb Immobilien- und Baumanagement vorstellen, welcher ausschließlich verwaltend, planerisch und bauüberwachend tätig wird und sämtliche ausführenden Leistungen an privatwirtschaftlich arbeitende Unternehmen vergibt.

    Kanzlerin der Freistaats Turanien

    Föderationsministerin für Wirtschaft und Finanzen a.D.

  • Und aus meiner Sicht weniger kompliziert, da der L-Bau nun offenbar bereits eine Föderationsbehörde ist. Bleibt die Frage nach einer möglichen Entschädigung, wobei der L-Bau nach Gesetzestext sowohl vorher wie nachher das Verkehrswegenetz auch im Freistaat betreibt.


    Mit einer Verordnung nach §2.4 könnte der Föderationsinnenminister die Zuständigkeit sogar um öffentliche Gebäude erweitern.

  • Das meine ich mit komplizierter: Der L-Bau ist eine Landeseinrichtung, die durch Föderationsgesetz zu einer Föderationseinrichtung wurde. Das ist also eine Frage der Entschädigung im Sinne der "offenen Vermögensfragen" nach Artikel 28 Staatsgrundgesetz.

  • Und wie stellen Sie sich eine solche Entschädigung vor? Immerhin dürfte es dabei lediglich um den vorherigen Materialbestand drehen, die laufende Finanzierung sollte mit der Behörde an die Föderation übergegegangen sein.

  • Schon, aber da das Material sinnvollerweise bei der Behörde, also tendenziell der Föderation, verbleibt, müsste eine Entschädigung anders aussehen.

  • Da die Personalkosten seit Übertragung des L-Bau an die Republik bzw. Föderation auch durch diese übernommen werden, gibt es diesbezüglich keinen Entschädigungsbedarf. Anders sieht es bei den Immobilien und Fahrzeugen aus. Diese hatten Stand 2010 einen bestimmten Wert, den die Föderation uns erstatten müsste. Es sei denn, sie rücküberträgt die Gebäude und Fahrzeuge an den Freistaat.