Antrag auf Durchsuchungsbeschluss



  • Oberster Gerichtshof
    der Turanischen Föderation



    Auf Antrag des Generalstaatsanwalts beim OGH vom 23.01.2017, ergänzt am 24.01.2017, ergeht folgender


    Beschluss



    Für das im Freistaat Turanien gelegene Grundstück mit der Bezeichnung "Okuliberg", einschließlich aller sich darauf befindlichen Gebäude, sonstigen Bauwerke oder baulichen Einrichtungen, aller sich darauf befindlichen Fahrzeuge und sonstigen Transportmittel sowie aller sich darauf befindlichen offenen oder geschlossenen Behältnisse wird die Durchsuchung nach folgenden Gegenständen angeordnet:


    - schriftliche und elektronische Unterlagen (auf elektronischen Speichermedien aller Art) sowie Computer (Hard- und Software)
    - Informations- und Propagandamaterialien
    - sonstige Beweismittel


    aus welchen sich Hinweise für strafbare Handlungen der Besitzer, Eigentümer oder Nutzer des Grundstücks und der sich darauf befindlichen Sachen ergeben können. Für derartige Gegenstände wird die Beschlagnahme angeordnet.


    Begründung:
    Bisherige Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft haben den dringenden Verdacht ergeben, dass sich auf dem zu durchsuchenden Grundstück Beweismittel für die Planung und Durchführung strafbarer Handlungen durch eine Gruppe von Verdächtigten finden lassen, welche sich selbst als Anhänger eines "Kultes des schwarzen Sterns" bezeichnet. Die Gruppe soll in Zusammenhang mit verschiedenen Straftaten in mehreren Ländern der Föderation stehen.


    Gegen diese Verdächtigten besteht der dringende Tatverdacht von Straftaten gemäß §§ 6, 22, 23 bis 26 und 45 Turanisches Strafgesetzbuch.


    Die Durchsuchung ist im Beisein des Generalstaatsanwalts oder im Beisein von 2 Zeugen aus den umliegenden Gemeinden durchzuführen. Zu beschlagnahmende Gegenstände und deren Auffindungsort sind fotodokumentarisch, ersatzweise listenmäßig zu erfassen.


    Turan, 26.01.2017



    Vorsitzender Richter


    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)