Strafverfahren Max Grabermann und andere


  • ÖFFENTLICHE SITZUNG



    Beginn: 13.03.2017 - 16:00 Uhr



    Strafverfahren:


    Turanische Föderation


    - vertreten durch den Generalstaatsanwalt Dr. Eisenbeiß-



    gegen


    Max Grabermann
    Josef Karol
    Karl Brinkmeyer
    Moritz Klops (Verfahren abgetrennt)
    Martin Prahl
    Michael Reichert
    Robert Langhammer
    Claudio Rondaldf
    Matthias Langhammer
    Jochen Sempft
    Stephan Rheinstadt
    Ralf Urzeyt
    Lisa Jenecka
    Max Remy
    Richard George



    Vorsitz:


    VRiOGH Attila Saxburger


  • Richter Saxburger kommt, während sich die Anwesenden erheben, in den Verhandlungssaal und nimmt auf der Richterbank platz


    Bitte nehmen Sie Platz.


    Ich eröffne die Sitzung des Obersten Gerichtshofes in der Strafsache Max Grabermann und andere.


    Dieses Verfahren wird auf der Grundlage der Allgemeinen Prozessordnung in der Fassung vom 29.08.2005, im Folgenden zur Vereinfachung APO genannt, Teil 1 und 2 durchgeführt.


    Grundlage der zu fällenden Entscheidungen ist das Turanische Strafgesetzbuch in der Fassung vom 18.09.2005 nachfolgend zur Vereinfachung TStGB genannt.


    Ich bitte nun den Vertreter der Anklage und die Angeklagten, sich namentlich anwesend zu melden oder sich durch ihre Rechtsvertreter als anwesend melden zu lassen.


    Richter Saxburger schaut in die Runde

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Die Anklage, vertreten durch Generalstaatsanwalt Dr. Flavius Eisenbeiß, ist anwesend.

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.

  • Danke meine Damen und Herren Rechtsanwälte, danke Herr Generalstaatsanwalt.


    Gemäß § 5 APO erteile ich dem Anklagevertreter das Wort zur Verlesung der Anklageschrift. Die Frist hierfür beträgt 72 Stunden, also bis zum 17.03.2017 15:30Uhr.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Ordnet seine Unterlagen und erhebt sich.


    Hohes Gericht, Herr Vorsitzender, am 14. Februar ereignete sich in Königsberg eine Geiselnahme in dem "Café International" in unmittelbarer Nähe des Doms. Eine Geisel und ein Geiselnehmer kamen dabei zu Tode. Die Angeklagten Max Grabermann, Josef Karol, Karl Brinkmeyer und Moritz Klops wurden am Tatort bewaffnet festgenommen. Der Angeklagte Martin Prahl gab sich als Geisel aus, konnte aber noch vor Ort enttarnt werden. Die Täter planten, mit ihrer gemeinschaftlichen Tat die verfassungsmäßig gewählte Regierung der Föderation zum Rücktritt zu zwingen. Dies erfüllt den Straftatbestand des Hochverrats gegen die Turanische Föderation sowie den der Bildung einer kriminellen Vereinigung, strafbar gemäß § 15 und 26 TStGB. Der Angeklagte Karol ist ferner angeklagt, den tödlichen Schuss auf die Geisel abgegeben zu haben. Strafbar ist das als Mord gemäß § 32 Strafgesetzbuch.
    Der Angeklagte Klops gab nach seiner Festnahme den Hinweis auf eine weitere geplante Geiselnahme. Sie sollte im Turaner Hofbräuhaus stattfinden. Am selben Abend konnte die Turaner Polizei dort, in einer nahen Nebenstraße, zehn verdächtige bewaffnete Personen nach einer Schießerei festnehmen. Die Festgenommenen, die Angeklagten Michael Reichert, Robert Langhammer, Claudio Ronaldo, Matthias Langhammer, Jochen Sempft, Stephan Rheinstadt, Ralf Urzeyt, Lisa Jenecka, Max Remy und Richard George, sind ebenfalls wegen Hochverrats und Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt.

    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.

  • Danke Herr Generalstaatsanwalt.


    Gemäß § 5 APO erteile ich nun den Angeklagtenvertretern das Wort für eine erste Stellungnahme. Bitte erklären Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen, welchen Angeklagten oder welche Angeklagten Sie vertreten. Für jeden Angeklagten kann nur ein Rechtsvertreter hier ausführen. Für die Stellungnahmen setze ich eine Frist von insgesamt 72 Stunden, also bis zum 17.03.2017 17:15 Uhr.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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  • sitzt auf den Besucherbänken und beobachtet das Verfahren mit Interesse.Auf einem kleinen Block macht er sich Notizen.

  • ein bärtiger Mann erhebt sich


    Hohes Gericht, ich bin der Rechtsbeistand des Herrn Marin Klops.
    Ich beantrage, sein Verfahren von dem der anderen Beschuldigten zu trennen.
    Herr Klops hat sich, sobald die Lage gegen seinen Willen eskaliert war vor Beendigung der Aktion freiwillig gestellt und mit den Einsatzkräften zusammengearbeitet.
    Daher sieht er sich angesichts der Tatsache, dass er seine "Kameraden" verraten hat, nicht in der Lage, mit diesen gemeinsam auf der Anklagebank zu sitzen.
    Herr Klops ist weiter geständig und reuig, er erwartet seinen Prozess in Demut, vor allem aber hat er Angst vor den Mittätern, wenn er gegen diese aussagt.

  • Da sich kein Vertreter der Angeklagten zur Sache geäußert hat, fahren wir im Prozess fort.


    Der Vertreter des Angeklagten Klops stellt den Antrag, das Verfahren gegen Herrn Klops abzutrennen. Als Gründe führt er an, der Angeklagte Klops habe sich gestellt und mit den Einsatzkräften bereits während der Ausführung der Straftaten zusammengearbeitet. Auch der Angklageschrift ist zu entnehmen, dass der Angeklagte Klops den Einsatzkräften Hinweise auf eine zum damaligen Zeitpunkt noch bevorstehende Straftat gegeben haben soll. Das Gericht könnte dem Gedanken einer Abtrennung des Verfahrens näher treten, sieht jedoch zwei Bedingungen, welche erfüllt sein müssten. Erstens erwartet das Gericht die Zustimmung der Anklage. Und des Weiteren erwartet das Gericht verbindlich eine Bereitschaftserklärung des Angeklagten, in dem Verfahren gegen die verbleibenden Angeklagten als Zeuge auzusagen.


    Ich bitte um entsprechende Erklärungen der Anklage und des Angeklagtenvertreters.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
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  • einer der Verteiger redet dazwischen

    natürlich haben sich die übrigen Angeklagtenverterter noch nicht geäußert, weil der Verteigiger von Klops vorgeprescht ist, da musste erst die Antwort des Gerichts abgewartet werden.


    Klops, der eigentlich aufgestanden war um die Frage des Gerichts zu beantworten setzts sich konsterniert wieder


  • Werte Vertreter der Verteidigung, worauf warten Sie denn? Am 14.03.2017 hatte ich Sie alle aufgefordert, gemäß § 5 APO Ihre ersten Stellungnahmen abzugeben. Ich glaube ich hatte mich da eindeutig ausgedrückt indem ich verlangte, dass jeder Verteidiger zu Beginn seiner Ausführungen erklären sollte, für welchen oder welche Angeklagten er spricht. Worauf Sie nach den Ausführungen des Verteidigers des Angeklagten Klops warten erschließt sich mir nicht, zumal dessen Abtrennungsantrag die anderen Angeklagten nicht betrifft. Ich möchte daher, auch mit dem Blick auf die Vielzahl der Angeklagten die Frist für die Abgabe der ersten Stellungnahmen noch einmal verlängern, und zwar bis längstens zum 26.03.2017 16:00 Uhr.


    Angeklagter Klops, Sie können beruhigt Platz behalten. Wenn das Gericht Angaben oder Aussagen von Ihnen benötigt, wird es Sie persönlich auffordern. Ich gehe davon aus, dass sich zur Frage Ihrer Bereitschaftserklärung für eine Zeugenaussage Ihr Verteidiger äußern wird, welcher auch den Abtrennungsantrag gestellt hat.

    fld_50.pngAttila Saxburger
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  • Übrigens ist ssim on betrrachtet auch die vorige Frist nicht verstrichen, weil durch den Einwurf des Klops-Verteidigers war es wie im realen Leben auch den anderen Beteiligten gar nicht mehr möglich, sich zu Wort zu melden. Hier musste zwangsweise die Reaktion des Gerichts abgewartet werden. Immerhin sind wir in der mündlichen Verhandlung, da kann nicht jeder dazwischenreden, sondern man redet nach Aufforderung durch das Gericht.


    Ich werde die Sim aber auch nicht weiter blockieren und gebe die Id frei (was ich eh von Beginn an vorhatte) . Neues PW = Unbekannt


  • Ja und die Führung der "mündlichen Verhandlung" musst Du schon mir überlassen, jedenfalls solange man mir SimOn das Amt des Richters übertragen hat. Wenn ich also alle Verteidiger zu einer Stellungnahme auffordere, dann ist das eine Aufforderung an ALLE Verteidiger. Nur so kann ich erst mal feststellen, wieviele es denn geben soll. Und ein "Dazwischenreden" kann es SimOn schon mal technisch nicht geben.


    So nun genug des unsäglichen SimOff-Gelaber in einer SimOn-Handlung. Du kannst Dich gern in Deine Schmollecke zurückziehen und zusehen, wie dann diese Verhandlung zur Farce wird. Oder Du kannst, von mir aus eben auch erst nächste Woche, weiter mitsimmen und vielleicht eine interessante und unterhaltsame Gercihtssim mitgestalten. Aber vielleicht sterben ja auch wieder alle Angeklagten vor dem Ende der Verhandlung.

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  • Herr Vorsitzender, die Anklage beantragt, den Prozess für einige Tage zu unterbrechen, um ggf. eine neue und gesonderte Anklageschrift gegen Herrn Klops vorbereiten zu können bzw. um die Notwendigkeit dafür zu prüfen.


    Dr. Flavius Eisenbeiß
    Generalanwalt der Föderation


    Generalstaatsanwalt a.D.
    Föderationsanwalt a.D.


  • Die Sitzung wird kurz unterbrochen.


    Geht ins Richterzimmer um sich Gedanken über die gestellten Anträge zu machen.
    Verfasst dann zwei Beschlüsse und kommt wieder zurück in den Sitzungssaal, nimmt am Richtertisch Platz und verkündet diese.


    Zum Antrag des Verteidigers des Angeklagten Klops ergeht folgender Beschluss:


    Auf Antrag des Angeklagten Klops wird das Strafverfahren gegen ihn vom Verfahren gegen die restlichen 14 Angeklagten angetrennt und gesondert verhandelt.
    Die Anklage wird aufgefordert, eine gesonderte Anklageschrift bezüglich des Angeklagten Klops zu erstellen und dem Gericht zu übermitteln.
    Ein Termin zur Verhandlung wird gesondert bekanntgegeben.


    Zum Antrag der Anklage ergeht folgender Beschluss:


    Auf Antrag des Vertreters der Anklage wird die mündliche Verhandlung im Strafverfahren gegen Max Grabermann und weitere nunmehr 13 Angeklagte vertagt.
    Ein Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wird gesondert bekanntgegeben.


    Erhebt sich und verlässt den Sitzungssaal.


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