Mitteilungen des Föderationsrats

  • Turanische Föderation
    Föderationsrat
    Der Vorsitzende


    An die

    Präsidentin der Föderation

    Frau Sigrid Sigurdsdottir



    4. Verfassungsänderungsgesetz

    Zustimmung des Föderationsrats


    Sehr geehrte Frau Präsidentin,


    dem am 04.04.2017 von der Nationalversammlung verabschiedeten 4. Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung hat der Föderationsrat entsprechend Artikel 45 der Föderationsverfassung am heutigen Tag zugestimmt.


    Mit vorzüglicher Hochachtung




    Anlage: Gesetzestext


    Viertes Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung

    - 4. Verfassungsänderungsgesetz (4. VerfÄndG) -


    § 1 - Gesetzeszweck

    Dieses Gesetz ändert den Wortlaut der Verfassung der Turanischen Föderation i.d.F. vom 25. Juni 2016.


    § 2 - Änderung

    (1) Artikel 48 wird wie folgt neu gefasst: „Die nach den Vorschriften dieser Verfassung zustande gekommenen Gesetze werden vom Generaladministrator nach Gegenzeichnung durch den Präsidenten der Föderation ausgefertigt und verkündet. Der Generaladministrator prüft das verfassungsmäßige Zustandekommen der Gesetze.“

    (2) In Artikel 61 werden die Worte „turanische Staatsangehörigkeit“ durch „Staatsangehörigkeit der Föderation“ ersetzt.


    § 3 - Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Turanische Föderation
    Föderationsrat
    Der Vorsitzende


    An den

    Präsidenten der Föderation

    Herrn Hansgar von Ribbenwald



    5. Verfassungsänderungsgesetz

    Zustimmung des Föderationsrats


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    dem am 28.04.2018 von der Nationalversammlung verabschiedeten 5. Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung hat der Föderationsrat entsprechend Artikel 45 der Föderationsverfassung am heutigen Tag zugestimmt.


    Mit vorzüglicher Hochachtung


    sig_saxburger.png

    siegel_frvorsitzender.png



    Anlage: Gesetzestext


    Fünftes Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung

    - 5. Verfassungsänderungsgesetz (5. VerfÄndG) -


    § 1 - Gesetzeszweck

    Dieses Gesetz ändert den Wortlaut der Verfassung der Turanischen Föderation i.d.F. vom 22. April 2017.


    § 2 - Änderung

    Nach Artikel 10 wird ein neuer Artikel 10a eingefügt. Er hat folgenden Wortlaut:

    "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."


    § 3 - Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)

  • Turanische Föderation
    Föderationsrat
    Der Vorsitzende


    An den

    Präsidenten der Föderation
    Herrn Hansgar von Ribbenwald



    Wahl von Herrn Dr. Schiller zum Richter am Obersten Gerichtshof
    Bestätigung durch den Föderationsrat


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    die am 01.05.2018 von der Nationalversammlung erfolgte Wahl von Herrn Dr. Landolf Barnabas Schiller zum Richter am Obersten Gerichtshof hat der Föderationsrat entsprechend Artikel 52 der Föderationsverfassung am heutigen Tag bestätigt.


    Mit vorzüglicher Hochachtung


    sig_saxburger.png
    siegel_frvorsitzender.png


    fld_50.pngAttila Saxburger
    Landeshauptmann der Republik Schwion
    Vorsitzender Richter am Obersten Gerichtshof a.D.
    ____________________________________________
    Jeder kann sagen, was er denkt.
    Er muss es nur tun - Denken. (A.S.)