An die
Präsidentin der Föderation
Frau Sigrid Sigurdsdottir
4. Verfassungsänderungsgesetz
Zustimmung des Föderationsrats
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
dem am 04.04.2017 von der Nationalversammlung verabschiedeten 4. Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung hat der Föderationsrat entsprechend Artikel 45 der Föderationsverfassung am heutigen Tag zugestimmt.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Anlage: Gesetzestext
Viertes Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung
- 4. Verfassungsänderungsgesetz (4. VerfÄndG) -
§ 1 - Gesetzeszweck
Dieses Gesetz ändert den Wortlaut der Verfassung der Turanischen Föderation i.d.F. vom 25. Juni 2016.
§ 2 - Änderung
(1) Artikel 48 wird wie folgt neu gefasst: „Die nach den Vorschriften dieser Verfassung zustande gekommenen Gesetze werden vom Generaladministrator nach Gegenzeichnung durch den Präsidenten der Föderation ausgefertigt und verkündet. Der Generaladministrator prüft das verfassungsmäßige Zustandekommen der Gesetze.“
(2) In Artikel 61 werden die Worte „turanische Staatsangehörigkeit“ durch „Staatsangehörigkeit der Föderation“ ersetzt.
§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.