Viertes Gesetz zur Änderung der Föderationsverfassung
- 4. Verfassungsänderungsgesetz (4. VerfÄndG) -
§ 1 - Gesetzeszweck
Dieses Gesetz ändert den Wortlaut der Verfassung der Turanischen Föderation i.d.F. vom 25. Juni 2016.
§ 2 - Änderung
(1) Artikel 48 wird wie folgt neu gefasst: „Die nach den Vorschriften dieser Verfassung zustande gekommenen Gesetze werden vom Generaladministrator nach Gegenzeichnung durch den Präsidenten der Föderation ausgefertigt und verkündet. Der Generaladministrator prüft das verfassungsmäßige Zustandekommen der Gesetze.“
(2) In Artikel 61 werden die Worte „turanische Staatsangehörigkeit“ durch „Staatsangehörigkeit der Föderation“ ersetzt.
§ 3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Turan,den 21.04.2017
gez.
Sigrid Sigurdsdottir
Präsidentin der Föderation