Republik Neuturanien
Gesetzessprecher
Lýðveldið Vestreyja
Lögmaður
Gemäß Artikel 3 der Verfassung der Republik Neuturanien wählt das Allthing alle sechs Monate aus seinen Reihen den Gesetzessprecher (Lögmaður). Nach Ablauf der aktuellen Amtszeit schreibe ich die
Wahl des Gesetzessprechers (Lögmaður)
aus und bitte um die Bekanntgabe von Kandidatenvorschlägen. Hierfür setze ich eine Frist von 5 Tagen bis zum 01.06.2017.