Wählerverzeichnis III/2017

  • Republik Neuturanien
    Gesetzessprecher
    Lýðveldið Vestreyja
    Lögmaður


    HINWEIS
    gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Allthing


    Hiermit weise ich alle gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über das Allthing dazu berechtigten Bürger der Republik Neuturanien darauf hin, dass sie sich für das 3. Kalendervierteljahr 2017 im Wählerverzechnis der Republik registrieren lassen können.


    Hierfür geben die dazu berechtigten Bürger an dieser Stelle ihren vollständigen Namen und die Gemeinde ihres aktuellen Hauptwohnsitzes an.


    Die Registrierung im Wählerverzeichnis kann gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Allthing bis zum 10. Juli 2017 erfolgen.


    Bergen, den 01.07.2017



    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
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  • Sigrid Sigurdsdottir
    Björgvin,Vestreyja

    Politikerin

    Gesetzessprecherin (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing a.D
    Föderationsbeauftragten für den Friedensprozess in al-Bathía a.D.

    Präsidentin der turanischen Föderation a.D.

  • Arnar Sveinsson
    Thingtal

    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
    ___________________________________________________

  • Republik Neuturanien
    Gesetzessprecher
    Lýðveldið Vestreyja
    Lögmaður



    WÄHLERVERZEICHNIS III/2017


    Nach Ablauf der Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Republik Neuturanien stelle ich fest, dass folgende Bürger für das 3. Kalendervierteljahr 2017 stimmberechtigte Mitglieder des Allthings der Republik sind:


    • Arnar Sveinsson
    • Leifur Ragnar Arngrímsson
    • Sigrid Sigurdsdottir

    Bergen, den 26.07.2017




    Arnar Sveinsson

    Gesetzessprecher (Lögmaður) des Neuturanischen Allthing

    Föderationsminister für Inneres und Justiz a.D.
    ___________________________________________________