[Asamblea Popular] Sesión 2017

  • Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo


  • Gracias Senor Primer Representante Kiribati.Ich nehme die Qual Wahl an.

    Eigentümer und Presidente
    des
    Sportivo San Sebastian
    *Bürgerliste - Freie Liberale*

  • Bueno. Dann lassen Sie uns fortfahren. Tagesordnungspunkt laut Einladung ist die Debatte und anschließende Abstimmung über ein Gesetz zu den Unternehmensrechtsformen.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Könnten Sie dann bitte das zu debattierende Gesetz uns kenntlich machen Senor Primer Representante?

    Eigentümer und Presidente
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    Sportivo San Sebastian
    *Bürgerliste - Freie Liberale*

  • Entschuldigen Sie bitte, Señor. Ich muss hier noch eine kleine Änderung vornehmen.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • zieht die Augenbrauen hoch und bemerkt knochentrocken


    Señor Primer Representante, Sie legen hier mir/uns ein unfertiges Gesetz vor?

    Eigentümer und Presidente
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    *Bürgerliste - Freie Liberale*

  • No, Señor. Ich lege natürlich ein fertiges Gesetz vor.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Geschätzter Señor de la Cruz, hier kommt mein Entwurf.


    Ley de las Formas jurídicas de las Compañías
    Gesetz über die Unternehmensrechtsformen


    § 1 - Definition
    Mit diesem Gesetz legt der Estado in Überstimmung mit Paragraf 23 des Körperschaftsgesetzbuchs der Turanischen Föderation die bernardischen Bezeichnungen der Rechtsformen von Unternehmen und Stiftungen fest.


    § 2 - Rechtsformen
    Die bernardische Bezeichnung für
    1. Einzelunternehmung ist „Empresa“;
    2. Unternehmensgesellschaft ist „Sociedad“;
    3. Gesellschaft auf Aktien ist „Sociedad accionista“;
    4. Genossenschaft ist „Cooperativa“;
    5. Stiftung ist „Fundación“.


    § 3 – Inkrafttreten
    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seinem Beschluss durch die Asamblea Popular in Kraft.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Was lange währet wird dennoch gut.


    schaut sich in großer Erwartung das Gesetz an und sieht nur ein Blatt.


    Ähm Senor Primer Representante ist das erst der Anfang oder wars das schon??

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  • Das wars, Señor. Mehr Inhalt braucht dieses Gesetz nicht. Oder hätten Sie noch Vorschläge?

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Nunja - legt denn Paragraf 23 fest was inhaltlich diese Rechtsformen sind?Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind?

    Eigentümer und Presidente
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  • Señor de la Cruz, die Kompetenz, dies festzulegen, liegt bei der Föderation. Sie hat dies mit dem Körperschaftsgesetzbuch getan. Wir als Land sind lediglich ermächtigt, die Namen der Rechtsformen in unsere Landessprache zu übersetzen.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Hm, finden sie nicht auch das die Föderation zuviele Rechte hat?Mit allem gebotenen Respekt aber sowas können die Länder doch in Eigenverantwortung auch leisten oder finden Sie das nicht?

    Eigentümer und Presidente
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    *Bürgerliste - Freie Liberale*

  • Ich halte eine gewisse föderationsweite Vereinheitlichung für sinnvoll. Wie weit die freilich gehen sollte, ist eine andere Frage. Wenn Sie damit auf Pläne zur Föderalismusreform anspielen: Ich sehe durchaus eine Notwendigkeit für mehr Rechte und Kompetenzen für die Länder.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo

  • Dann eröffne ich hiermit auf Antrag des Primer Representante Kiribati,den Tagesordnungspunkt zum "Gesetz zu den Unternehmensrechtsformen".


    Folgende Gesetzesvorlage wird der Asamblea Popular vorgelegt:


    Ley de las Formas jurídicas de las Compañías
    Gesetz über die Unternehmensrechtsformen


    § 1 - Definition
    Mit diesem Gesetz legt der Estado in Überstimmung mit Paragraf 23 des Körperschaftsgesetzbuchs der Turanischen Föderation die bernardischen Bezeichnungen der Rechtsformen von Unternehmen und Stiftungen fest.


    § 2 - Rechtsformen
    Die bernardische Bezeichnung für
    1. Einzelunternehmung ist „Empresa“;
    2. Unternehmensgesellschaft ist „Sociedad“;
    3. Gesellschaft auf Aktien ist „Sociedad accionista“;
    4. Genossenschaft ist „Cooperativa“;
    5. Stiftung ist „Fundación“.


    § 3 – Inkrafttreten
    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seinem Beschluss durch die Asamblea Popular in Kraft.


    Die Debatte ist eröffnet - die Abstimmung erfolgt im Anschluss daran.

    Eigentümer und Presidente
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    Sportivo San Sebastian
    *Bürgerliste - Freie Liberale*

  • Ich beantrage, die Asamblea möge beschließen, die Aussprache zu beenden. Meines Erachtens sind alle Argumente ausgetauscht.

    Hesekiel Kiribati
    Primer Representante
    Staats- und Regierungschef des Estado de San Bernardo